Beiträge von DaFunk

    BigBlue007 wird Guru, Chefkritiker, Oberzyniker und 1. Vorsitzender des TT-Test-Teams a.D. und ich sage nichts dazu:eek:
    Das darf nicht sein:D
    Deswegen meinen Glückwunsch zu den 3:):):) Postings.


    Bleib so kritisch, zynisch und gerade deswegen auch so unterhaltsam, wie du bist. Es ist immer ein Genuß von dir zu lesen:top:


    Gruß
    Chris

    Also das Protokoll war wirklich fesselnd. Mehr davon würde ich sehr schön finden.


    Ganz nebenbei muß ich erwähnen, dass du Werbetexter werden solltest. Immerhin hast du es geschafft, dass sich zahlreiche User (mich eingeschlossen:D ) für die Tochter des Chefs interessieren, ohne sie jemals gesehen zu haben.
    Das finde ich doch bemerkenswert;)


    Gruß
    Chris

    Beim rechtlichen ist die Frage, ob T-Mobile den Vertrag kündigen darf.
    Darf T-Mobile das, ist eben seitens T-Mobile nichts mehr zu erfüllen.


    Ich sehe das folgendermaßen:


    Du wurdest vertraglich dazu verpflichtet 24 Monate bei T-Mobile zu bleiben. Während dieser Zeit kannst du nicht kündigen. Das hat den Grund, dass du von T-Mobile ein subventioniertes Gerät erhältst, das du bei einer Kündigung unter 24 Monaten praktisch zu billig erhalten hättest.
    Deswegen wirst du 24 Monate gebunden.


    Wenn T-Mobile möchte, kann T-Mobile diesen Vertrag jedoch mit den gesetzlichen Fristen kündigen. Dagegen spricht nichts im Vertrag.
    Ebenso dürfen die Preise angepasst/verändert werden.


    Das zieht nur das Sonderkündigungsrecht nach sich.
    Ich denke nicht, dass du T-Mobile zwingen kannst, den Vertrag zu den alten Konditionen weiterzuführen.


    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von Melone
    Danke.


    Hab mir vorhin das 6610 direkt bei Media Markt abgeholt.


    Willst du damit sagen, dass du das Handy in einer Filiale zu dem Preis bekommen hast?:eek:


    Wenn das so ist, weiß ich jetzt, was mein Ausgehhandy wird:D


    Gruß
    Chris

    Das Widerrufsrecht besteht auch bei CDs, DVDs, Software usw.


    Einziger Unterschied ist, dass dieses Recht mit Öffnung der Verpackung / Bruch des Siegels erlischt.


    Eine CD probehören kann man folglich nicht.


    Im Gesetz findest die die entsprechende Regelung in
    § 312d IV Nr. 2 BGB .


    Gruß
    Chris


    Edit:


    Zitat

    Bei Amazon kann man kopiergeschützte CD´s zurückschicken, wenn sie nicht laufen, dafür musst du sie ja geöffnet haben.


    Das ist aber dann mangelhafte Ware, die man aufgrund der Gewährleistung zurückgibt.