Beiträge von DaFunk

    Ich befürchte fast, dass Linkangaben eine geringe Halbwertszeit hätten, weil die einschlägigen Seiten nicht unbedingt legal sind.


    Du solltest vielleicht mal google mit der Suche nach "psx AND games AND manuals" beauftragen. Ich denke, da ist dann schon was dabei.


    Eine offizielle Seite, auf der es die Anleitungen gibt, ist mir nicht bekannt.


    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von Handyguru
    es gab mal ein nettes urteil, welches dem Kunden ein Sokü einräumt wegen dem defekten gerät. im konkreten fall war mannesmann nicht in der lage das gerät zu tauschen und die rep. dauerte ewig.


    Bitteschön , da ist es auch schon:D


    Weiter wollte Mannesmann nur 43 DM für das Gerät erstatten und am Mobilfunkvertrag festhalten.


    Es bleibt zu erwähnen, dass es sicherlich trotzdem problematisch bleibt, aus dem Mobilfunkvertrag zu kommen. T-Mobile geht darauf nicht ein, sondern bietet andere Geräte mit entsprechender Zuzahlung an.
    Wie es in etwa laufen wird, kannst du hier nachlesen.
    Ansonsten bleibt der Rechtsstreit...


    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von fonez.de
    es war leider kein Tippfehler. Es ist so, die meisten User (Kudnen) führen sich wirklich auf, als wären Sie die Könige.


    Das klingt wirklich nicht gut:( . Als Kunde sollte man mit dem Händler schon vernünftig umgehen und nicht den König raushängen lassen.



    Zitat

    Original geschrieben von fredl
    irgendwie habe ich mal das Bedürfnis mich hier auch mal zu äussern:


    Prinzipiell stimme ich dem Statement zu.


    Zitat

    Original geschrieben von fonez.de
    Du hast Recht, man sollte schon anders kalkulieren, sich mehr den Mediamarkt Preisen anpassen, dann hat man mehr Spielraum, gell.


    :D


    Ich frage mich nur gerade, ob "wir" Kunden dann wirklich glücklicher sind.


    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Ich als Händler würde von meinem "Recht", an gewisse Kunden nicht mehr zu verkaufen auch Gebrauch machen, wenn ich das denn darf. Denn ich glaube, daß es durchaus Leute gibt, die testen und zurückschicken.


    Das kann ich nur unterstreichen. Selbst die großen Versandhäuser führen für diese Fälle schwarze Listen. Kunden die durch dauernde Rücksendungen auffallen werden eben nicht mehr beliefert.


    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Ich habe noch nie etwas zurückgeschickt.


    Mag man mir jetzt vielleicht nicht glauben, aber ich habe auch noch nichts zurückgeschickt.:D


    Zitat

    Original geschrieben von fonez.de
    90% aller Handys welche an uns zurück gesendet werden, waren im alltäglichen Gebrauch, das garantiere ich.


    Die "Kunden" würde ich aber direkt nicht mehr beliefern. Ein Händler ist ja nun wirklich keine Verleihstation, damit der Kunden täglich mit den neuesten Geräten angeben kann. Das ist ein Armutszeugnis für diese Kunden:(


    Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Das 14 Tagen Rückgaberecht ist ja auch nicht ganz so einfach, weil es ja nicht dafür da ist, dass man etwas 14 Tage benutzt. Evtl. noch im Regen.


    Das stimmt natürlich. In Bezug auf Handies würde ich sagen, dass der Kunde die Menüs testen darf, vielleicht ein Probegespräch und das war es. Alles ab Schutzfolie ab, vor der Haustür oder in der Hosentasche hat nichts mehr mit Testen zu tun. Das ist normaler Gebrauch.


    Und wenn ein "Kunde" ohne Kaufabsicht bestellt, nur um zu testen, ist das klarer Mißbrauch. Ich hätte auch gern immer das neueste Handy zum Ausprobieren, das geht aber nicht.


    Zum Schluß bleibt mir zu sagen:
    Ihr Händler seid ja doch ganz nett :D ;)


    Gruß
    Chris


    Edit:
    Von der Zahlungsmoral könnte ich auch gleich ein Lied singen. Schlecht ist gar kein Ausdruck.

    Zitat

    Original geschrieben von fonez.de
    Hallo,
    ich denke das jeder Händler seine eigenen AGB´s haben soll und muss. Diese AGB´s sind im Einklang mit dem geltenden Gesetz (BRD) mehr braucht man da nicht.


    Nicht zwangsläufig. In AGBs kann auch viel Mist stehen.
    Keine Sorge, ich schaue nicht in die AGBs der TT-Händler;)


    Zitat

    Was ich aber nochmals sagen will, schaut euch mal die Preise an, welche wir als Händler hier manchmal hinlegen, die findet ihr nirgendwo, das garantiere ich. solche Angebote findest du an keiner Ecke. Schaut euch dann mal die Threads an. Immer das selbe, [B]geht´s noch billiger.


    Mit diesem Teil deines Posting hast du natürlich voll und ganz Recht. Es geht nur eins von beidem. Entweder der günstigste Preis, oder volle Versandkostenerstattung.


    Zitat

    Die meisten Leute hier wollen einem nur schlechtes,


    Ist das jetzt ernst gemeint oder ein Tippfehler?:confused:
    Die wenigsten hier wollen den Händlern etwas schlechtes.
    Stimmt schon, negatives wird oft aufgebauscht und die "hilfe ich habe vor zehn Minuten ein Handy bestellt und die Post war noch nicht da"-Threads werden immer häufiger, aber ihr habt doch hoffentlich auch dankbare Kunden.
    Ich bin immer noch dem Händler dankbar, der mir das 7650 mit O2-Vertrag besorgt hat und habe ihm das auch geschrieben. Ich hoffe mal, ihr bekommt auch mal solche Post. Sonst könnte ich mir schon vorstellen, dass das Forum etwas nervig ist, für Händler.

    Mit netdebit wirst du dich sicherlich auch auseinandersetzen müssen. Immerhin geht diese Firma zunächst davon aus, einen vertraglichen Anspruch gegen dich zu haben.


    Also: Netdebit mitteilen, dass kein Vertrag geschlossen wurde, die Dienste nicht von dir genutzt wurden.


    Der Kartenfirma mitteilen, dass du der Belastung deiner Karte widersprichst.


    Anzeige erstatten, wg. Mißbrauch deiner Kartendaten.



    Dann müsste das Ding laufen.

    1. Das gehört doch in den Ebay-Problemthread:D


    2. Man soll sich innerhalb von drei Werktagen beim Vertragspartner melden.


    3. Ich würde noch ein paar Tage warten, dann eine Frist setzen und dem Verkäufer mitteilen, dass du nach dieser Frist nicht mehr bereit bist, das Gerät abzunehmen.
    Wenn die Frist verstreicht und er sich nicht gemeldet hat, trittst du vom Vertrag zurück.


    Gruß
    Chris

    Edit:


    <= Das muß jetzt gerade in einem Thread zu einem Rechtsproblem passieren:rolleyes: :D





    Da habt ihr natürlich Recht.


    Es wird geltendes Recht ausgehebelt. Allerdings kommt es zu keinen Problemen, wenn alle Beteiligten mit der Regelung zufrieden sind. Natürlich besteht aber auch das Risiko, dass der Kunde es sich plötzlich anders überlegt und das TT-Gesetz nicht anerkennt.


    Aber ich muß sagen, mir ist es lieber, wenn ich vorher weiß, wie der Händler zur Erstattung von Versandkosten steht und entscheiden kann, ob ich das akzeptiere, als wenn ich etwas bestelle, zurückschicke und dann erkenne, dass sich ein Händler nicht an das geltende Recht halten will.


    Da finde ich es nun wieder besser, wenn man einvernehmlich geltendes Recht aushebelt.;)

    Also ich habe nichts dagegen :D


    Mal im Ernst:
    Wenn beide Parteien damit einverstanden und zufrieden sind spricht nichts dagegen. Letztendlich müsst "ihr Händler";) dann nur sicher sein, dass jeder, der bei Euch bestellt diese Regelung akzeptiert.
    Wo kein Kläger, da kein Richter. Insofern:top:


    Ihr könnt doch zum Beispiel die manchmal anzutreffenden TT-Preise an die Bedingung des TT-Gesetzes knüpfen;) .


    Gruß
    Chris

    Also kündigen würde ich zunächst einmal gar nichts.
    Wer kündigt, hat auch etwas zu kündigen, was er zuvor abgeschlossen hat;). Sagst du ja auch schon.


    Ich würde bei der Kreditkartenfirma Rückbuchung oder was auch immer beantragen, dann dem Anbieter der Firma, die abbucht, kurz mitteilen, dass du ihre Dienste nie in Anspruch genommen hast und zunächst schriftlichen Beweis darüber möchtest, was du zu welcher Zeit genutzt haben sollst. Da du deine Daten nie zu diesem Zweck freigegeben hast, liegt ja ein unberechtigter Zugriff vor.
    Und gegen diesen gehst du vor.


    Gruß
    Chris