Beiträge von DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von fonez.de
    ich bin da leider anderer Meinung, ich habe nichts gefunden was mir als händler verbieten kann so vorzugehen. wenn ein kunde etwas bestellt, dann liefern wir, wenn er es an uns zurück sendet, weil es ihm nicht gefällt, dann erstatten wir nicht die versandkosten zum kunden. mal angenommen, du versendets 1000 Handys. 1000 x 5,90 Versand = 5900,-€
    Diese 1000 Handys kommen zurück. Manche Händler sind dannach platt, wenn Sie 5900,€ erstatten müssen.


    Wie gesagt, im Gesetz steht das tatsächlich nicht ausdrücklich, dass die Lieferkosten *zum* Kunden auch zu erstatten sind. Die von mir geschilderte Lage ergibt sich erst in Zusammenhang mit der BGH-Rechtssprechung. Da die BGH-Rechtsprechung für die anderen Gerichte mehr oder weniger bindend ist, kann und sollte man das als gegeben hinnehmen, auch wenn es weh tut. Das Urteil ist vom 19.3.2003 und hat das Az.: VIII ZR 295/01.


    Wenn also ein Kunde auf stur schaltet, wird es zum genannten Ergebnis kommen. Dass man als Händler die entstehenden Kosten dann letztendlich nicht selber trägt und tragen kann, ist mir klar, sie müssen durch höhere Preise weitergegeben werden.
    Aber ich denke, es ist für die Händler bei TT auch sehr hilfreich, wenn die Rechtslage geschildert wird. So können sie sich darauf einstellen und Problemen ausweichen.


    Dann mal eine andere Frage @ fonmarkt.de:
    Habt ihr denn irgendwo einen Hinweis auf den kostenlosen Rückholservice? Als Kunden kann man ja nicht wissen, wie der Händler die Rücksendung gerne hätte. Wenn nicht, schreibt das doch einfach in die Belehrung mit rein. Das spart viel Ärger.
    Und jetzt ein Vorschlag zur Güte von mir:D :
    Ihr könntet doch dann wenigstens die Kosten von diesem Rückholservice an den Kunden erstatten, denn den hättet ihr ohnehin bezahlt. So ist vielleicht doch noch beiden geholfen:)


    Ganz nebenbei möchte ich übereifrige Kunden bremsen. Jetzt kostet ein Handy 100€ und man bezahlt bei manchen Hoflieferanten das Porto selbst. Bei strikter Einhaltung der Rechtsprechung zahlt man dann für das gleiche Gerät eben 110€, dafür senden die anderen Kunden kostenlos zurück. Unterm Strich dann doch das gleiche...


    Zitat

    Original geschrieben von chico
    Auf der anderen Seite ist der Kunde. Der geizige, Service-Desinteressierte Paragraphen-Reiter.
    Statt ins Elektrogeschäft zu gehen, läßt man sich ein Gerät bequem nach Hause schicken,
    um es nach zufälligerweise 13 Tagen aus Gewissen(s) Gründen nicht mehr zu wollen.


    Da ich hier die Rechtslage geschildert habe, fühle ich mich einfach mal angesprochen:D
    In Deutschland wird nun einmal gern gestritten und geizig ist jeder, der mit Geld zu tun hat. Wäre das nicht so, könnte ein Händler einem Kunden Versandkosten erstatten ohne nachzudenken, der Kunde könnte auch in den Markt um die Ecke gehen, wo ein Handy das dreifache kostet usw.
    Wer 13 Tage an einem Handy rumspielt und es dann zurückschickt, begeht in meinen Augen eine riesige Sauerei, wer denkt er könne sich ein paar Handys bestellen und diese als Ausstellungsstücke mißbrauchen und eines aussuchen, mißbraucht in meinen Augen das Gesetz.


    Es ist einfach so, dass es immer Mißbrauch von Gesetzen gibt und jeder die Schlupflöcher sucht. Das ist bei Händlern und auch bei Kunden so.
    Die Mißbrauchsfälle lassen sich aber filtern.
    Wenn etwas defekt geliefert wird, habe ich auch keine Hemmungen, die Versandkosten ersetzt zu verlangen. Ein Händler kann bei seinem Zulieferer Regreß nehmen. Das sollte kein Problem sein. Niemand bezahlt für etwas, wenn er nicht verpflichtet ist.
    Ein guter Kunde zeichnet sich in meinen Augen durch schnelle Bezahlung, freundliche Korrespondenz usw. aus. Wenn ich micht von einem Händler gut behandelt fühle, gehe ich zum Beispiel auch mal zum Handyservice, statt ein Problem zu reklamieren. Das kommt aber eben darauf an, ob ich das Gefühl habe, gut behandelt zu werden.
    Mir ist vor langer Zeit bei einem Softwareprodukt ein defekt untergekommen, der erst beim dritten Anlauf behoben werden konnte. Am Ende hatte ich 30 DM Fahrtkosten für ein Produkt im Wert von 50 DM. Tolle Sache:rolleyes:, ich habe die Kosten aber selbst getragen und nicht vom Händler zurückverlangt.


    Ganz zum Schluß möchte ich anmerken, dass es im Interesse der TT-Händler ist, wenn sie hier auf Fehler in ihrer Rechtsauslegung hingewiesen werden. Wenn sie die Punkte prüfen, können sie sicher Probleme vermeiden. Es ist nämlich nicht zu vergessen, dass sich einige Organisationen darauf spezialisiert haben, Shops abzumahnen.


    Gruß
    Chris

    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Wenn die Frage jetzt lautet, ob ich den URL telefon-treff.de gerne in der Bild sehen würde, lautet die Antwort definitiv "Nein".
    Aber das ist ein anderes Thema. ;)


    Zu spät!
    Jedenfalls wenn man die Computerbild dazuzählt.
    Da war die URL nämlich schon mal abgedruckt, wenn auch im Kleingedruckten.
    Das ist aber auch ein anderes Thema:D

    Diese Art klingt zwar auf den ersten Blick ganz gut, du kannst aber damit auch schnell auf die Nase fallen, weil der BGH davon ausgeht, dass man beim Widerruf nach den Regelungen über Fernabsatzverträge als Händler auch die Lieferkosten zum Kunden erstatten muß.
    Dein Verfahren entspricht also nicht der Auslegung des BGH und damit nicht der aktuellen Auslegung vom geltenden Recht.


    Bei Falsch- oder Defektlieferung benötigt man ja gar keine Auslegung, denn in diesem Fall ist die Kostentragung ausdrücklich im Gesetz nachzulesen.


    Soweit zunächst zum geltenden Recht.


    Andererseits verstehe ich durchaus die Lage und Interessen der Händler. Das führt dazu, dass sich die Händler letztendlich überlegen müssen, wie häufig Rücksendungen vorkommen und diese Kosten durch erhöhte Gerätepreise an alle Kunden weitergeben müssen. Denn die Erstattung der Versandkosten zum Kunden kann sich jeder Kunde nach diesem BGH-Urteil gerichtlich erstreiten.


    Dass die Erstattung der Lieferkosten schmerzhaft sein können, glaube ich sofort, dazu muß man ja nur eure Handypreise anschauen. Dass da relativ knapp kalkuliert sein muß, sieht man.


    Die Regelungen über Fernabsatzverträge sind ja gerade für den Fall gedacht, dass sich ein Kunde "verkauft", also einen Artikel wählt, der nicht gefällt, den Zweck nicht erfüllt usw., deswegen klappt diese Unterscheidung, die du triffst, nicht. Das von mir zitierte BGH-Urteil erfasst genau diese Fälle.


    Mich persönlich würde zwar im Moment deine (fonez.de) Art mehr ansprechen, als die Weitergabe der Kosten an alle Kunden (wer zahlt schon gern für die schlechte Wahl anderer Kunden), zumal ich von der Rücksendemöglichkeit nach Fernabsatzgesetz nie Gebrauch mache (es wirkt oft Wunder, sich vorher zu informieren), aber das hilft leider nichts. Vielleicht wird dem Problem ja in einer Reform des Gesetzes abgeholfen.


    Gruß
    Chris

    Also sowas, wie "ich habe den Handy-Dialer gefunden (oder noch besser programmiert:rolleyes: ), der über Java installiert wird und dann 0190-Gespräche führt" an Stern-TV verkaufen, damit die davor warnen können?:D


    Wenn das die Frage ist:
    Keine Ahnung, aber ich denke die einschlägigen Aufklärungsmagazine, wie Akte, Focus TV, Stern TV, Bizz, Wiso usw. wären bestimmt interessiert.


    Und ich denke, dass da schon einige Euro fließen;) .
    Wie hat kürzlich eine Redakteurin einer großen deutschen Zeitung zu mir gesagt: Nein, das stimmt nicht, haben wir inzwischen auch herausgefunden, aber die Zeitung muß schließlich voll werden:eek:


    Gruß
    Chris

    Und selbst dann hätte der Händler höchstens den Erstattungsbetrag auf die Kosten eines Freeway-Tickets kürzen können.


    Aber die Zahlung ganz verweigern ist nicht die feine Art.
    Bleibt nur der Trost, dass die Hoflieferanten dafür unerreicht günstig sind. Das ist ja auch was.


    Wegen diesen geringen Beträgen lohnt es sich einfach nicht, zu streiten.

    Wenn er nicht zahlt, dann wird es wohl nicht anders gehen.
    Von russisch-Inkasso abgesehen:rolleyes: , aber davon rate ich eher ab.


    Ich überlege gerade, ob es für den Händler einen Unterschied macht, ob er ein Freeway-Ticket zuschickt, oder man selbst bezahlt und er dann erstattet.
    Steht davon was in den AGBs, dass man ein Ticket anfordern muß?

    Um nicht immer mit kilometerlangen Abhandlungen zu langweilen:D bemühe ich mich, die Rechtslage kurz zusammenzufassen.


    Der Widerruf nach § 312 b ff BGB hat folgende Folgen:


    1. Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises
    2. Erstattung der Kosten für den Rücktransport, sowie Haftung für entstehende Schäden durch den Unternehmer.
    Bei einem Kaufpreis unter 40€ kann der Unternehmer die Rücksendekosten auf den Verbraucher abwälzen. Das muß er aber auch getan haben, damit er sich darauf berufen kann.


    Der Unternehmer muß jedenfalls die Rücksendekosten für die gleiche Versandart erstatten, die er selbst auch gewählt hat. Wer also eine Spedition zur Handyrücksendung beauftragt, wird Probleme bekommen.;)


    Bleibt noch die Frage, ob die Versandkosten *zu* dir erstattet werden müssen. Das ist ein wenig:D umstritten.
    Inzwischen gibt es aber ein Urteil des BGH, aus dem hervorgeht, dass der Unternehmer auch die Lieferkosten *an* den Verbraucher zu erstatten hat.


    Klick
    Es handelt sich um das Urteil zur Rückgabe von, nach Kundenspezifikationen angefertigten, Notebooks.


    Auch die Nachteile, die durch diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung letztendlich für den Verbraucher entstehen werden, sind sehr gut beschrieben.


    Noch ein Zitat zur Versandkostentragung:

    Zitat

    Das Gesetz scheint den Verbraucher bei einem Widerruf so stellen zu wollen, wie er ohne die Bestellung stünde.


    Zu finden hier unter Punkt 33.


    Gruß
    Chris



    Edit: Und sie ist doch kilometerlang:rolleyes:


    Edit 2: Bei Gewährleistungsfällen müssen die zur Nacherfüllung notwendigen transportkosten selbstverständlich vom Händler getragen werden.

    Grundsätzlich ist die ARM-Software, von wenigen Ausnahmen abgesehen, auf Geräten mit XScale-Prozessor lauffähig.


    Ich habe mir z.B. für meinen Yakumo delta (ebenfalls XScale) einige Programme besorgt, die eigentlich für ARM gedacht waren. Die laufen problemlos. Bisher hatte ich keine Probleme.


    Es ist also keinesfalls so, wie bei MIPS, SH3 und ARM, die ja nicht untereinander kompatibel sind.


    Gruß
    Chris

    Eine Alternative wäre noch der Yakumo delta.

    Zitat

    - Standbyzeit sollte durchschnittlich oder besser sein


    Da ich leider nicht weiß, welche Standbyzeit du dir vorstellst, stelle ich diese mal voran, dann kannst du dir ggf. sparen, den Rest zu lesen;)


    Der Akku hält im Dauerbetrieb knapp 4 Stunden, im ausgeschalteten Zustand ist nach 21 Tagen Schluß. Da keine Sicherungsbatterie vorhanden ist, sind die Daten weg, wenn der Akku komplett entleert ist.


    Ich "leihe" mir mal das Tabellensystem von _-=voodoo=-_



    Yakumo delta
    + Größe
    + SD I/O (ist aber umstritten, weil es noch niemand getestet hat)
    + Preis (299€)
    + Display
    o 200 Mhz (PX 250)
    - nur Speicher aufrüstbar
    - ebenfalls nicht komplett nutzbarer interner Speicher



    Noch ein Wort zu den einzelnen Punkten:
    Der Yakumo delta ist wirklich sehr handlich, ich hatte Taschenrechner, die deutlich größer waren.


    Über den SD-Slot scheiden sich die Geister. Manch ein Testbericht beschwört, dass der SD-Slot nicht I/O-fähig ist. Teilweise wird das unter Berufung auf die Presseabteilung behauptet. Der Kundenservice teilt auf Anfragen dagegen mit, dass der Slot I/O-fähig ist.
    XScale.de geht davon aus, dass der Slot I/O-fähig ist, da der Yakumo delta prinzipiell baugleich zum Mitac (ich weiß es immer noch nicht, Wigald hilf:D ) ist und dieser einen I/O-fähigen Slot besitzt. Warum sollte man dann gerade in diesem Punkt von der Baugleichheit abweichen.
    Ein gutes Argument, wie ich finde.


    Die 200 Mhz lassen sich relativ problemlos übertakten und so hat man am Ende doch mehr Mhz.


    Über SD-Card kann man den Speicher aufrüsten. Das ist auch sehr nötig, weil man damit fertig werden muß, dass das Betriebssystem sich von den insgesamt vorhandenen 64 MB für sich 28 MB abzweigt. Es bleiben für den Nutzer also nur 36 MB übrig.


    Das Display ist sehr klar, kontrastreich, farbig usw. Einfach nur :top: .


    Gruß
    Chris