ZitatOriginal geschrieben von fonez.de
ich bin da leider anderer Meinung, ich habe nichts gefunden was mir als händler verbieten kann so vorzugehen. wenn ein kunde etwas bestellt, dann liefern wir, wenn er es an uns zurück sendet, weil es ihm nicht gefällt, dann erstatten wir nicht die versandkosten zum kunden. mal angenommen, du versendets 1000 Handys. 1000 x 5,90 Versand = 5900,-€
Diese 1000 Handys kommen zurück. Manche Händler sind dannach platt, wenn Sie 5900,€ erstatten müssen.
Wie gesagt, im Gesetz steht das tatsächlich nicht ausdrücklich, dass die Lieferkosten *zum* Kunden auch zu erstatten sind. Die von mir geschilderte Lage ergibt sich erst in Zusammenhang mit der BGH-Rechtssprechung. Da die BGH-Rechtsprechung für die anderen Gerichte mehr oder weniger bindend ist, kann und sollte man das als gegeben hinnehmen, auch wenn es weh tut. Das Urteil ist vom 19.3.2003 und hat das Az.: VIII ZR 295/01.
Wenn also ein Kunde auf stur schaltet, wird es zum genannten Ergebnis kommen. Dass man als Händler die entstehenden Kosten dann letztendlich nicht selber trägt und tragen kann, ist mir klar, sie müssen durch höhere Preise weitergegeben werden.
Aber ich denke, es ist für die Händler bei TT auch sehr hilfreich, wenn die Rechtslage geschildert wird. So können sie sich darauf einstellen und Problemen ausweichen.
Dann mal eine andere Frage @ fonmarkt.de:
Habt ihr denn irgendwo einen Hinweis auf den kostenlosen Rückholservice? Als Kunden kann man ja nicht wissen, wie der Händler die Rücksendung gerne hätte. Wenn nicht, schreibt das doch einfach in die Belehrung mit rein. Das spart viel Ärger.
Und jetzt ein Vorschlag zur Güte von mir:D :
Ihr könntet doch dann wenigstens die Kosten von diesem Rückholservice an den Kunden erstatten, denn den hättet ihr ohnehin bezahlt. So ist vielleicht doch noch beiden geholfen:)
Ganz nebenbei möchte ich übereifrige Kunden bremsen. Jetzt kostet ein Handy 100€ und man bezahlt bei manchen Hoflieferanten das Porto selbst. Bei strikter Einhaltung der Rechtsprechung zahlt man dann für das gleiche Gerät eben 110€, dafür senden die anderen Kunden kostenlos zurück. Unterm Strich dann doch das gleiche...
ZitatOriginal geschrieben von chico
Auf der anderen Seite ist der Kunde. Der geizige, Service-Desinteressierte Paragraphen-Reiter.
Statt ins Elektrogeschäft zu gehen, läßt man sich ein Gerät bequem nach Hause schicken,
um es nach zufälligerweise 13 Tagen aus Gewissen(s) Gründen nicht mehr zu wollen.
Da ich hier die Rechtslage geschildert habe, fühle ich mich einfach mal angesprochen:D
In Deutschland wird nun einmal gern gestritten und geizig ist jeder, der mit Geld zu tun hat. Wäre das nicht so, könnte ein Händler einem Kunden Versandkosten erstatten ohne nachzudenken, der Kunde könnte auch in den Markt um die Ecke gehen, wo ein Handy das dreifache kostet usw.
Wer 13 Tage an einem Handy rumspielt und es dann zurückschickt, begeht in meinen Augen eine riesige Sauerei, wer denkt er könne sich ein paar Handys bestellen und diese als Ausstellungsstücke mißbrauchen und eines aussuchen, mißbraucht in meinen Augen das Gesetz.
Es ist einfach so, dass es immer Mißbrauch von Gesetzen gibt und jeder die Schlupflöcher sucht. Das ist bei Händlern und auch bei Kunden so.
Die Mißbrauchsfälle lassen sich aber filtern.
Wenn etwas defekt geliefert wird, habe ich auch keine Hemmungen, die Versandkosten ersetzt zu verlangen. Ein Händler kann bei seinem Zulieferer Regreß nehmen. Das sollte kein Problem sein. Niemand bezahlt für etwas, wenn er nicht verpflichtet ist.
Ein guter Kunde zeichnet sich in meinen Augen durch schnelle Bezahlung, freundliche Korrespondenz usw. aus. Wenn ich micht von einem Händler gut behandelt fühle, gehe ich zum Beispiel auch mal zum Handyservice, statt ein Problem zu reklamieren. Das kommt aber eben darauf an, ob ich das Gefühl habe, gut behandelt zu werden.
Mir ist vor langer Zeit bei einem Softwareprodukt ein defekt untergekommen, der erst beim dritten Anlauf behoben werden konnte. Am Ende hatte ich 30 DM Fahrtkosten für ein Produkt im Wert von 50 DM. Tolle Sache
, ich habe die Kosten aber selbst getragen und nicht vom Händler zurückverlangt.
Ganz zum Schluß möchte ich anmerken, dass es im Interesse der TT-Händler ist, wenn sie hier auf Fehler in ihrer Rechtsauslegung hingewiesen werden. Wenn sie die Punkte prüfen, können sie sicher Probleme vermeiden. Es ist nämlich nicht zu vergessen, dass sich einige Organisationen darauf spezialisiert haben, Shops abzumahnen.
Gruß
Chris