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Re: Die Telekom geht in die dritte Runde
Zitat
Original geschrieben von Khadgar
> Ihr Mobiltelefon kostete - wenn Sie keinen Mobilfunk-Vertrag
> abschliessen - zum Kaufdatum 349,95 EUR (brutto). Dieser Preis rechnen
> wir auf den Kaufpres Ihres neuen Handys an. Sie zahlen nur die
> Differenz zwischen den beiden Kaufpreisen. Dafür erhalten Sie von uns
> ein originalverpacktes, neues Mobiltelefon. Die Laufzeit Ihres Vertrags
> bleibt hierbei unverändert.
Das ist das gesamte erhaltene Schreiben und ich muss sagen ich finde es
ziemlich unverschämt (fast) garnicht auf mein Schreiben einzugehen,
sondern einen Formbrief zu verschicken der in etwa die Thematik trifft.
Die Antwort auf dieses schreiben der Telekom wird wie folgt aussehen und
ich hoffe damit dann dieses Kapitel schnellstmöglich schliessen zu können:
> Da der zum 03.09.2002 geschlossene Dienstvertrag, nach §611 BGB,
> über Mobilfunkdienstleistungen ein einheitliches Rechtsgeschäft mit dem
> Kaufvertrag über ein Mobiltelefon der Art „Motorola T720“ darstellt und
> Sie nicht in der Lage sind das mangelhafte Mobiltelefon nach §439 BGB
> zu reparieren oder gegen eines der genannten Art auszutauschen und
> des Weiteren nicht in der Lage sind mir ein ansprechendes anderes
> Angebot zu unterbreiten fordere ich von Ihnen die fristlose Wandelung
> des gesamten Vertrages nach §437 BGB Absatz 2 und §323 BGB Absatz
> 5 aus wichtigem Grunde nach §626 BGB und dem Urteil des Amtsgerichts
> Düsseldorf vom 15.06.2000 (Aktenzeichen 34 C 3564/00) binnen einer
> Woche zu bestätigen.
Wenn jemand von Euch konstruktive Kritik an dem Schreiben äußern
möchte wäre ich über jeden Vorschlag sehr erfreut.
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Ich bin überrascht, dass T-Mobile so einsichtig ist, den gesamten Kaufpreis anzurechnen. Ob du mit der Kündigung durchdringen wirst, kann man nicht wissen, einen Versuch ist es aber wert. Allerdings solltest du dir gut überlegen, ob du bis zum äußersten gehen willst (Rechtsstreit) oder dir einen Alternativplan zurechtlegen. Zugegebenermaßen finde ich das Angebot von T-Mobile nicht so daneben, annehmen *musst* du es aber sicher nicht, schließlich hattest du dich für ein bestimmtes Gerät entschieden.
Dein Schreiben ist ja anscheinend sehr stark am genannten Urteil orientiert. Beachten solltest du aber, dass es sich um ein Urteil nach altem Recht handelt und die Wandlung nicht mehr existiert, sondern durch den Rücktritt ersetzt wurde. Die verwendete Terminologie ändert aber am Inhalt und Sachverhalt nichts. Es ist also kein Beinbruch, wenn du von Wandlung sprichst. Die Schuldrechtsreform ist scheinbar noch nicht einmal zu den Rechtsabteilungen der Netzbetreiber vorgedrungen, da ich hier ein Schreiben eines Netzbetreibers habe, in dem ebenfalls von Wandlung die Rede ist:D .
Ansonsten wünsche ich dir viel Erfolg mit deinem Anliegen!
Gruß
Chris
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Ich habe es nur in der Werbung gesehen.
Könntest du vielleicht kurz erklären, was man mit den Codes bekommt und wie teuer das ganze dann ist (abgesehen von der Flasche Fanta;)
)
Gruß
Chris
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Zitat
Original geschrieben von handy-andy
Eure Übersetzungen waren nicht schlecht, wenn auch nicht 100%ig korrekt 
DaFunk hat den ersten Teil schon ganz gut übersetzt. Dieser Text ist Psalm 130,1+2 aus der Vulgata-Übersetzung.
Der zweite Teil war nicht ganz korrekt.
So heißt es wörtlich:
Das beweist, dass mein großes Latinum etwas eingerostet ist:D
Wie ich jetzt aus ewiger Ruhe, ewiges Leben gemacht habe, weiß ich auch nicht
, aber meine Übersetzungen waren schon immer einzigartig;) .
Und der Wortschatz wie immer nicht vorhanden.
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Ist das ein PPC mit Win Ce 3.0?
Dann brauchst du zusätzliche Software, weil Win Ce 3.0 einen Protokollfehler für IR hat.
Mit Peacemaker sollte das kein Problem mehr sein.
klick
Gruß
Chris
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Wo genau liegt denn dein Problem?
Wenn du ein geeignetes Handy hast, sollte das Portal doch eigentlich geöffnet werden, wenn die ganz normale Wap-Seite aufrufst.
(http://wap.viaginterkom.de)
Wenn du mit einem anderen Handy testen willst, kann ich dir aber eine Klickanleitung geben. (Soweit ich gesehen habe, wird nämlich in die URL eine Session ID eingebaut, so dass man die Url nach einiger Zeit nicht mehr verwenden kann)
Wenn du im normalen Wap-Menu von O2 bist und ins Untermenu email/sms/mms wechselst, danach die mms-services anwählst, könntest du in den Bereich kommen.
Falls du ein 7650 hast, kannst du dir die Mühe aber sparen. Das geht nicht, habe ich schon getestet.
Jetzt kommt man mit dem 7650 über den genannten Link direkt ins normale Wap-Startmenu zurück.
Vor kurzem gab es noch folgende Fehlermeldung:
"Die von Ihnen angeforderte Seite kann nicht dargestellt werden
Status Code 400"
Erreicht hatte ich diese Fehlermeldung damals unter der URL http://wap.o2online.de;jsessionid=aaah90Ni_yLTON?machineid=3
Es wurde also anscheinend in irgendeiner Weise eine Geräteabfrage gemacht.
Aber falls noch jemand einen funktionierenden Link für das 7650 hat...:D
Gruß
Chris
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Zitat
Requiem aeternam dona eis domine
et lux perpetua luceat eis
requiescant in pace
Amen!"
Herr gib ihnen das ewige Leben
und das ewige Licht leuchte ihnen,
sie sollen ruhen in frieden
Amen
Wenn ich nicht ganz falsch liege, muß die erste Zeile nicht mit "deprofundis", sondern mit "de profundis" beginnen.
Aus den Tiefen rufe ich dich, Herr,
Herr, höre meine Stimme,
Mögen deine Ohren
auf die Stimme meines Flehens gerichtet sein.
Zugegeben, du hast es mit schwer gemacht, weil am Ende nicht me, sondern meae stehen muß;) .
Gruß
Chris
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Genau weiß das niemand
Die Beschreibung von Yakumo schweigt sich dazu aus.
Laut Xscale.de ist der Slot I/O fähg.
Dafür spricht auch, dass der Yakumo baugleich zum Mitac (irgendwas) ist. Das Miro-Gerät hat einen I/O-fähigen Slot.
Ich würde an deiner Stelle der Aussage von Yakumo glauben. Wenn mir jemand eine entsprechende Kart sponsort, kann ich es ja testen;)
Zum Beispiel steht in der FunkyHandy, dass man den Delta nicht über das Cradle laden kann. Das funktioniert bei mir problemlos.
Fazit: Man soll nicht alles glauben:D
Gruß
DaFunk
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Kleine Ergänzung:
Dass keine gelockten Geräte existieren, ist nur in Deutschland richtig.
In Österreich gibt es auch 7650 mit Simlock.
Edit: Da wr ich wohl zu langsam. Bleibt die Frage, ob man die Entsperrung feststellen kann.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, das anhand der IMEI prüfen zu lassen?
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Ich habe mal vor einiger Zeit die kleinste Ukulele der Welt im Netz gesehen. Das war sogar eine E-Ukulele. Allerdings gab es das Ding nicht zu kaufen.
Auf dem anderen PC hätte ich noch Bilder davon. Wenn ich sie finde, poste ich sie.
Eigentlich wollte ich das Teil bauen, war aber dann doch zu umständlich und ich habe eine normale bei Conrad für 15€ bestellt.
Aber was anderes:
Was willst du ausgeben?
Das scheint eine E-Ukulele zu sein, kostet aber auch 135€. Ist aber ein geiles Teil, finde ich.
Klangbispiele gibt es auch.
Nach genauerer Betrachtung scheint es sogar die Ukulele zu sein, die ich oben beschrieben habe. Jetzt aber die Serienversion.
Gruß
DaFunk
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Gaz kurz gesagt bedeutet das neue Urheberrecht für mch eine entscheidende Änderung:
Wenn ich ab Freitag eine CD kaufe, die auf einem meiner CD-Player Probleme macht, werde ich sie direkt in den Plattenlade zurücktragen und mir die Fahrtkosten ersetzen lassen. Es kann nämlich keiner erwarten, dass ich mich strafbar mache und den Kopierschutz der CD knacke, um eine auf meinem Player lauffähige Version zu erstellen.
Die Anschauung der Plattenbosse ist mir wirklich ein Rätsel.
Der Kunde kauft eine CD die durch die Kopierschutzmechanismen nicht mehr abspielbar ist, Aussetzer produziert, oder einige Titel weglässt, darf aber nicht einmal mehr eine lauffähige Kopie erstellen:confused: .
Solche Probleme haben die Musikdiebe nicht.
Was da wohl die logische Konsequenz ist
Gruß
DaFunk