Beiträge von DaFunk

    Merlin will damit sagen, dass man bei Geräten, wie dem 3650 kein Maileingangsmenü hat, wie etwa im N21i. Dadurch muß man, um den Posteingang zu prüfen, die Mailseite im Browser aufrufen, was mit zusätzlichem Datentransfer verbunden. Dann muss man eben die Seite ebenfalls bezahlen und das erhöht den Gesamtpreis der Mail entsprechend.

    Zitat

    Original geschrieben von CoolNokia7650
    Ich kann die Nacht-TV Werbung nicht ab !
    Ruf mich an oder Gays on Line !! Stöhn ,Stöhn...!


    Pfui Teufel :flop:


    Wer da anruft gehört mit Wattebäuschen gesteinigt :D


    Die finde ich geil...:rolleyes:


    Nein, natürlich nicht. Die Werbung im Nachtprogramm ist mit das Abschreckendste, was die Fernsehwerbung zu bieten hat.
    Bei diesem Gay-Zeug wird man wenigstens vor Bildern verschont, aber bei der anderen Werbung wird man mit Dingen konfrontiert, die man wirklich nicht sehen will.
    Vor allem:
    Ruf mich an!!!
    (Zwing mich doch:D)



    Die verhasstesten Tag-Werbungen sind:


    1. Geschmack ist im Fäßchen mit Almette, Almette, Geschmack ist im Fäßchen, Frischkäse im Faß.
    2. Kinderschokolade:
    Papa ruft an (gezeigt wird eine SMS auf dem Display, die offensichtlich eingefügt wurde:rolleyes: ), er will voll Milch (Papa will aber doch Vollmilch ihr Arschlochkinder). Och, keine Vollmilch. Aber die ist doch voll Milch.
    (An dieser Stelle sollte es mindestens drei Wochen Fernsehverbot für die Kinder geben).
    3. Robert T-Online:
    Enie, warum gibt es eigentlich noch Leute, die ohne T-DSL surfen?
    (Weil die Telekom den Ausbau gestoppt hat, du Knalltüte!)
    4. Ein Klassiker:
    Bonaqua in der unkaputtbaren Einwegflasche.
    (Was heißt unkaputtbar? Wenn schon, dann unzerstörbar. Ich könnte vor Wut eine Flasche zerdeppern, hab aber nur Bonaqua da:rolleyes: )
    5. Noch ein Klassiker:
    Das ist kein Jim Beam...
    (Und du bist kein Cowboy:p )
    6. Noch einer:
    London, perfekter Sitz, Drei Wetter Taft, Paris, perfekter halt Drei Wetter Taft, (Madrid, die Haare sind schon 38 Meter hoch und sitzen immer noch, alle Friseure sind arbeitslos und stehen auf der Straße, aber die Frisur sitzt)
    7. Der letzte Klassiker:
    OB nimmt die Regel da auf, wo sie passiert (in der Handfläche. Frauen wissen, wie unangenehm das ist)



    Mehr fallen mir nicht ein, ich habe aber garantiert irgendeine fiese Werbung vergessen.


    Gruß
    DaFunk


    Hast du, allerdings auch mit einem dicken Fehler:D
    Man muß keine Nachbesserung hinnehmen, sondern nach der Schuldrechtsreform Nacherfüllungsversuche. Diese Nacherfüllungsversuche können nach Wahl des Kunden entweder durch Nachbesserung (Reparatur Lieferung eines neuen Handys erfolgen.


    Beim gewerblichen Verkauf von Gebrauchtgütern kann die Gewährleistung auf ein Jahrverkürzt werden. Der Ausschluß der Gewährleistung bleibt aber dem privaten Verkäufer vorbehalten.


    Zitat

    Original geschrieben von ritzeratze
    Das "Hotline-Menschlein" hat Dir nur zu 100% erklärt, was Du nicht hören wolltest...Deine Schwester hat das 6510 für 1€ nicht gekauft, sondern lediglich als subventionierte Beigabe zum Kartenvertrag oder seiner Verlängerung erhalten.
    Der Geräteaustausch seitens E+ für 15€ ist für Leute gedacht, die ihr Handy rund um die Uhr benötigen und da ist eine Diskussion über den lächerlich geringen Betrag für einen Vor Ort Austausch überflüssig.


    Wenn dieses Angebot abgelehnt wird...bitte an den Hersteller wenden.


    Entschuldigung, aber nein.
    Das "Hotline-Menschlein" hat erklärt, wie die Gesetze wären, wenn Deutschland von E-Plus regiert würde:D
    Das Handy wurde selbstverständlich gekauft. Es handelt sich um einen ganz normalen Kaufvertrag, der alle Rechte beinhaltet. Daran vermag der Preis nichts zu ändern.
    Auch ist der Händler nicht befugt, die Gewährleistung mit Verweis auf die Herstellergarantie zu verweigern. Der Händler ist erster und einziger Ansprechpartner des Kunden bei der Gewährleistung.
    Ganz nebenbei muß der Verkäufer alle Kosten tragen, die zur Nacherfüllung notwendig sind. Also genaugenommen auch den Transport zum Shop.


    Zitat

    Original geschrieben von ritzeratze
    Na eben nicht....er sagte auf die Austauschgeräte gebe es nur ein halbes Jahr !!!!!!!!!


    Deswegen würde ich mich auf den Tausch gegen ein Swap-Gerät nicht einlassen. Verlange entweder Reparatur des vorhandenen Handys, oder ein neues Ersatzgerät. Kann ja wohl nicht sein, dass man dem Kunden ein mangelhaftes Handy verkauft und dann durch irgendwelche Hintertürchen die Gewährleistung verkürzt...


    Gruß
    DaFunk

    Also ganz spontan hätte ich dir ja zu einem Cassiopeia EM500G geraten. Den habe ich zwei Jahre lang ohne Probleme genutzt.
    Das Ding hat im Gegensatz zu den von dir genannten Geräten ein Farbdisplay und ist mehr oder weniger auf Multimedia ausgelegt.
    16MB Speicher und erweiterbar. Bei Ebay sind die Dinger für rund 90€ weggegangen, im Moment ist leider nichts zu finden.


    Ein Modell mit Batterien würde ich an deiner Stelle nicht kaufen. Ich habe mir damals gleich nach dem Erscheinen einen Handspring Visor Deluxe für 650 DM gekauft aber leider durch häufige Nutzung einen unglaublichen Batterieverbrauch gehabt. Deswegen habe ich den Visor bald abgeschoben.


    Kommt aber auch ein wenig auf deine Verwendung an.
    Wenn du nur einen besseren Notizblock haben möchtest, taugt eigentlich jedes Gerät. Wenn du SOftware aufspielen willst, kaufe wenigstens ein Gerät mit 8MB.


    Aber schau doch mal bei Ebay nach einem Handspring Visor (deluxe/platinum/edge), sofern du dich mit Batteriebetrieb anfreunden kannst, die gehen für ca. 80€ weg.
    Und im Prinzip war ich mit dem Visor Deluxe sehr zufrieden. War mir nur zu farblos.



    Gruß
    DaFunk

    Eine Anmerkung kann ich mir einfach nicht verkneifen.


    Auch wenn man sich selbst sehr ärgert, wenn ein PKW zwei Parkplätze benötigt, habe ich in gewissem Umfang verständnis dafür.


    Das hat folgenden Grund:
    Jeder der ein neues Auto kauft, wird irgendwann in die Verlegenheit kommen, es unbeaufsichtigt lassen zu müssen. Oft auf einem Parkplatz.
    Meist reicht es aus, sein Auto 5 Minuten abzustellen und wenn man wiederkommt haben die Türen ein nettes Beulenmuster. Und die lieben kleinen Hauen die Tür so gegen ein anderes Auto, dass der Lack abplatzt. Nicht einmal wenn man im Auto sitzt, sind die anderen Parker so rücksichtsvoll, die eigenen Türen nicht am fremden Auto anzuecken.


    Und deswegen kommt es immer häufiger vor, dass man sich beim Parken sagt: "Da passen zwar zwei rein, aber ich parke besser so, dass nur mein Auto in die Lücke passt, damit ich mein Auto auch wieder heil zurückbekomme".
    Leider warten die Türanecker auch nicht auf den Geschädigten. Zweimal konnte ich diese nur dadurch stoppen, dass ich mich halb vor das Auto geworfen habe.
    Deswegen verfährt bei uns die ganze Familie so, dass man entweder am hintersten Ende vom Parkplatz parkt, oder sofern das nicht geht, etwas mehr Abstand zu den "lieben" Parknachbarn gehalten wird. Würde es jeder fertigbringen, das andere Auto ganz zu lassen, hätte man damit keine Probleme.


    Gruß
    DaFunk

    Das ist etwas anders.
    Die Gewährleistung gilt grundsätzlich für alle Teile und beträgt 24 Monate.
    Die Gewährleistung gilt aber nur für Mängel , die bei Gefahrübergang vorlagen.


    Die Abnutzung, die in der Regel zu erwarten ist, kann man aber nicht als Mangel ansehen.
    In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Während dieser Zeit muß der Händler nachweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang nicht vorhanden war. Das wird er i.d.R. nicht können. Deswegen steht er in dieser Zeit praktisch voll ein. Nach den 6 Monaten muß der Kunde dem Händler nachweisen, dass die abnehmende Leistung des Akkus auf einem Mangel beruht. Bei diesen Teilen kann letztendlich nicht die volle Gewährleistung gewährt werden, sonst hätte man lebenslangen Anspruch auf Ersatzakkus:D
    Das, was die Shops da angeben , kann man deswegen als Abnutzungsvermutung sehen. Wenn man nachweisen könnte, dass der Akku aufgrund eines Mangels, der bei Gefahrübergang vorlag, kaputt ist, darf kein Händler die Gewährleistung verweigern. Das wäre mir jedenfalls neu.


    Gruß
    DaFunk

    Ich habe heute das Notebook im Shop mal angeschaut und muß sagen, dass es recht ordentlich aussieht.
    Wenn man 100 oder 150 € drauflegt, gibt es WinXP dazu. Kauft man zwei Geräte, gibt es den erwähnten Nachlass von 50€ pro Gerät. Das Gerät ist zwar irgendwie verlockend, aber mein altes Notebook muß noch etwas halten.


    Das Arbeiten läuft ganz flüssig ab, zum Spielen wird der PC aber sicher nicht so toll sein. Ich meine mich daran erinnern zu können, dass ein S3 Grafikchip mit bis zu 32 MB dabeisein soll, kann aber sein, dass ich das auf einem anderen Schild gelesen habe.


    Wenn ich morgen in der Gegend bin, kann ich vielleicht nachschauen. Ich weiß aber nicht, ob ich die Zeit habe.



    Gruß
    DaFunk

    Ich würde fast sagen, dass das auch ein Link ist. Sonst wäre es zu leicht, mit diesem Trick der Verantwortung zu entgehen und trotzdem irgendwie verlinkt zu haben. Soviel Auslegung hat der durchschnittliche Jurist noch drauf ;)



    Der Disclaimer mit "Hinweis auf das Urteil vom Landgericht XY blabla ..."
    bringt, wie alles im Leben nur eingeschränkte Sicherheit. Sonst könnte man letztendlich bewußt auf illegales verlinken, ohne Probleme zu bekommen. Und das ist sicher nicht Sinn der Sache.


    Vielleicht könnte man dem über drei Ecken und Kanten entgehen, indem man auf die google-Suchseite verlinkt, die Ergebnisse zu einem Suchwort liefert.
    Allerdings ist diese Lösung nicht mehr komfortabel...


    Gruß
    DaFunk