Beiträge von DaFunk

    So, jetzt kann ich endlich auch mal Hintergrundbilder spendieren:D


    Für Columbo-Fans;)


    Die Screenshots stammen aus dem Wetten Dass - Thread und wurden jetzt zu Wallpapers.
    Deswegen natürlich vielen Dank an die Screenshotersteller.


    Und dann noch ein feierlicher Background für Ostern:D


    Gruß
    DaFunk

    Re: Ist das Offiziell


    Zitat

    Original geschrieben von Firestorm99
    Ist das der offizielle Weg???
    Nicht das der wieder gesperrt wird oder wie auch immer.


    Die ausgesperrten Geräte werden ja nur durch die Browserkennung der Handys erkannt und ausgeschlossen. Bestes Beispiel ist das P800.
    Den ganzen Zugang kann man nach lanturlu nicht schließen, weil sonst die ganzen N21i´s nutzlos würden. Deswegen werden die nicht erwünschten bzw. nicht unterstützten Geräte durch die Kennung erfasst und ausgesperrt.


    Das kann dir beim 3650 nicht passieren, da es ja als iMode Handy von Eplus vorgesehen und unterstützt wird.


    Gruß
    DaFunk

    In deinem Fall liegt ja nur ein Umtausch vor.
    Einen Umtausch wg. Nichtgefallens muß der Händler nicht akzeptieren. Deswegen bestehen die meisten Händler auf Umtausch gegen ein anderes Produkt aus ihrem Sortiment oder kürzen die Auszahlungssumme.
    Wenn du nichts brauchst, solltest du vielleicht trotzdem einen Gutschein nehmen und einen anderen Kunden bitten, den Gutschein für dich einzulösen und dir den Wert zu bezahlen.
    So kommst du an den vollen Betrag. Oder du lässt dem anderen Kunden ein paar Euro nach, dass er auch was davon hat;)


    Zitat

    Wie sieht es eigentlich aus wenn der Tisch beschädigt wäre, habe ich dann nur Anspruch auf Reperatur oder immer auf Geld zurück????


    Wenn der Tisch kaputt ist, darf der Händler zweimal nacherfüllen. Das bedeutet, er kann nach deiner Wahl einen Ersatztisch liefern oder deinen Tisch reparieren.
    Erst wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, darfst du zurücktreten und bekommst dein Geld zurück.
    Also sofern du auf dumme Gedanken kommen wolltest:rolleyes: , hilft dir die Idee leider nicht weiter.


    Aber mein Vorschlag von oben sollte klappen:)


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Khadgar
    (Ich hätte nie gedacht, dass es mir Spaß machen würde mich durch Urteile
    und (zumindest kleine) Gesetzestexte zu arbeiten...)


    Das hätte ich früher auch nicht gedacht und jetzt mache ich es sogar in meiner Freizeit;)



    Zitat

    Gibt es da bestimmte Organisationen (die sich zum Beispiel auf
    Dienstleistungen dieser Art spezialisiert haben) oder muss ich mich da
    an eine Art Dachorganisation wenden?


    Da es sich um einen normalen Kaufvertrag handelt, sollte dir eigentlich jeder Verbraucherverein in deiner Nähe weiterhlfen können.
    Die haben mit viel Glück sogar ähnliche Fälle und können gute Tips geben.
    Was du probieren könntest, ist ob dir die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. helfen kann. Die ist mir im Zusammenhang mit der faircom-Problematik sehr positiv aufgefallen.
    Du kannst dir aber auch unter http://www.verbraucherzentrale.de eine Beratungsstelle in deinem Bundesland und dort in deiner Nähe suchen.
    In den Beratungsstellen wird dir sicher weitergeholfen, du kannst aber meist auch telefonisch oder schriftlich Rat einholen.


    Angebot der Verbraucherzentrale Bayern:

    Zitat

    Rechtsberatung
    Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Händlern, Handwerkern, Herstellern und Veranstaltern vor und nach einem Vertragsabschluss.


    Normalerweise solltest du bei der Verbraucherzentrale gut aufgehoben sein:)


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von crooks
    NUr noch einmal für Doofe: Imode und GPRS beißen sich doch nicht?! Man kann doch beiden nutzen,gell!?


    Für Doofe:D : Normalerweise kann man GPRS und iMode nutzen.
    Nur manchmal passieren solche Pannen.
    Eine ebenfalls beliebte Panne ist, dass mit Kündigung von iMode auch GPRS deaktiviert wird.


    Also eigentlich kein Problem.

    Zitat

    Original geschrieben von stefannbg
    Wenn das so voll und ganz zutrifft, könnte ich wohl jedes Handy zurückgeben, da die Herstellerangaben zur Akku-Standby-Zeit nicht eingehalten werden.


    Und wenn ja, wie lange darf ich das Handy nutzen, bis ich es dann tauschen darf?:D


    Bis du den Mangel bemerkst;)
    Aber nicht dass das ein Hobby wird...


    In der Tat habe ich vor nicht allzu langer Zeit den Kaufpreis eines Gerätes gemindert, weil der Hersteller die Akkulaufzeit falsch angegeben hat und der Händler diese Angaben an mich weitergab. Eine gewisse Abweichung kann ja sein, aber wenn das doppelte von der tatsächlichen Laufzeit angegeben wird:rolleyes:
    Ich hätte es auch zurückgeben können, aber wollte es behalten.

    Ich würde auf der Basis des Urteils behaupten, dass man nicht auf einen Teil der Subvention verzichten muß.


    Letztendlich hast du ja den Mobilfunkvertrag abgeschlossen und für die Laufzeitbindung den Geldbetrag erhalten. Der Bonus war, dass man beispielsweise ein Handy für 1 € statt 300€ bekommt.
    In diesem Fall bin ich der Meinung, dass man gestützt auf das Urteil entweder verlangen kann bei Rücktritt vom Kaufvertrag auch ausdem Mobilfunkvertrag entlassen zu werden, bzw. den vollen Gerätepreis ausbezahlt zu bekommen.
    Die Subvention ist immerhin auch so etwas wie die Grundlage des Mobilfunkvertrages. Darauf hat man IMHO auch einen Anspruch, der durch den Mobilfunkvertrag begründet wird. Die Vereinbarung ist ja in der Kombination "schließe ab und du erhältst folgende Vergünstigung".


    Deswegen auch meine Ansicht, dass du den Kaufpreis des Gerätes plus Subvention zurückfordern kannst. Zumindest wirst du, sofern es sich bei der Subvention um die eines Neuabschlusses handelt, verlangen können, auch nach der Rückgängigmachung des Kaufvertrages wieder die Neuabschlußsubvention zu erhalten.


    Ich würde dir aber unabhängig davon raten, mit den ganzn Unterlagen zum Verbraucherschutz zu gehen. Die bringen vielleicht mehr Druck hinter die Sache.;)


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Khadgar
    Kannst du eventuell nochmal schauen ob die Bookmarks noch irgendwo
    bei dir herumfliegen oder mir den ein oder anderen Tip bezüglich der
    Optimierung der Suchanfrage geben?


    Klar kann ich :)



    Wenn du unter google nach "handy defekt mobilfunkvertrag" suchst, bringt das einige gute Treffer.


    Konkret zum Fall passt zum Beispiel folgendes Urteil

    Zitat

    Kündigung des Handyvertrages bei defektem Handy möglich

    Wer in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag ein Handy erwirbt, kann den kompletten Vertrag kündigen, wenn das Handy defekt ist. Dieses hat das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden. Der Netzbetreiber wollte das defekte Handy zwar zurücknehmen und den bewusst niedrigen Kaufpreis erstatten, bestand jedoch auf den Zweijahresvertrag. Auf diese Art und Weise wollte das Unternehmen den Käufer mit 42 DM abspeisen, obwohl der Listenpreis des Gerätes bei 343 DM lag. (Az: 34 C 3564/00).


    [URL=http://www.telespiegel.de/html/gerichtsurteile_zum_thema_hand.html#Garantieleistung,%20Handy]Quelle[/URL]
    Zum Volltext
    (Laß dich nicht durch Super Illu irritieren, ich kenne die Kanzlei sehr gut, die für die Urteilsdatenbank verantwortlich ist;))


    Das Urteil sollte dir zumindest weiterhelfen, wenn du eine Verhandlungsbasis für ein anderes subventioniertes Gerät suchst;)


    Dem Verweis auf den Hersteller kannst du mit folgendem Urteil entgegenwirken

    Zitat

    Handy: Die Händler haften zuerst
    Funkt das neue Handy nicht richtig, haftet erst mal der Händler und nicht der Hersteller. Das hat jetzt das Oberlandesgericht in Köln festgestellt. Auch wenn der Kunde sein Handy zusammen mit einem Mobilfunkvertrag für einen subventionierten Preis erwirbt, kann er sich bei einem Defekt immer erst an den Händler wenden. Denn die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers hat grundsätzlich Vorrang vor der Garantie des Herstellers. Der Händler muss danach das schadhafte Handy innerhalb der ersten sechs Monate entweder reparieren oder umtauschen.


    Quelle: Oberlandesgericht Köln, AZ 6 U 14/99


    Quelle


    Ich hoffe mal, dass dir das weiterhilft.
    Du musst jedenfalls ein subventioniertes Gerät erhalten, sonst kannst du dich vom Vertrag lösen.


    Gruß
    DaFunk

    Hast du vielleicht schon mit Eplus-Karte getestet?


    Ich weiß leider nicht, wie das im Handy ist, aber weil Eplus ja auf anderer Frequenz läuft, als die D-Netze, könnte ich mir vorstellen, dass das Gerät sehr wohl in E-Netzen funktionieren kann, D-Netze aber nicht gehen.


    Zitat

    Außerdem denke ich, dass er genau gewusst hat, warum er keine Gewährleistung gibt, weil der Defekt eindeutig ist.


    Der Rückschluss wird dir aber so nicht gelingen, weil der Gewährleistungsausschluß eine zulässige Sache ist. Angenommen, man hat nur Eplus, dann kann man sich nicht sicher sein, ob das Empfangsteil für D-Netze funktioniert. Gerade für solche Fälle ist der Geährleistungsauschluß bei privaten Verkäufen gedacht.


    Zitat

    Siehe eins drüber, freischalten muss man beim 6210 AFAIK nichts, da mir nicht bekannt wäre, ob ein Sim Lock 6210 in Deutschland existiert.


    Da hast du natürlich recht. Diese Passage klingt für mich auch irgendwie so, als hätte der Verkäufer das Handy mit den D-Netzen getestet und festgestellt, dass es nicht geht.



    Keine Garantie bedeutet zunächst einmal nicht viel. Daraus kann man eigentlich keine Rückschlüsse ziehen. Wenn allerdings der Verkäufer *nachweislich* etwas vom defekt wußte, sieht die Sache schon anders aus.
    Allerdings kann ich nur sagen: Viel Spaß beim Nachweis.
    Der wird nämlich nicht so leicht gelingen.
    Ebay einzuschalten ist sicher nicht verkehrt, ich würde mir aber an deiner Stelle keine Illusionen machen. Ob dir nämlich überhaupt geholfen wird, halte ich für mehr als fraglich.


    Probiere mal, den Verkäufer zu kontaktieren und je nach Reaktion auch mal den Bluff, dass man aus der Artikelbeschreibung zweifelsfrei entnehmen kann, dass der Verkäufer de Defekt kannte und du das sicher nicht hinnehmen wirst. Vielleicht hilft das ja;)