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Original geschrieben von emjay
Die Wandlung ist kein Problem. Bei T- Mobile haben die mir anstandslos ein Angebot über 3 andere Handys gemacht(preislich allerdings total uninteressant). Alternativ blieb mir die Wandlung des Vertrages, die sich allerdings nur auf das Handy bezog und nicht auf den Mobilfunkvertrag.
Klasse gell?
P.S. Vergiß nicht, sämtliche Belege über die Umtauschaktionen aufzubewahren.
Viele Grüße
emjay:(
Eigentlich schon klasse, weil die Netzbetreiber dir ja nicht nur den lächerlichen Kaufpreis zurückzahlen müssen, sondern Kaufpreis plus Gerätesubvention , also den Preis, wie er immer klein als Preis ohne Vertrag angegeben ist.
Dazu gibt es Urtele, die ich eigentlich als Shortlinks im Browser hatte, aber sie sind weg und ich finde sie gerade nicht:(
Erkundige dich mal in dieser Richtung;)
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Original geschrieben von Khadgar
Danke DaFunk,
Dejure.org hat mir Google auch direkt ausgeworfen! Die Seite scheint
echt gut zu sein
Bitteschön!:)
Dejure ist mein Favorit, schon allein deshalb, weil sich die Seite auch auf einem iMode-Handy anzeigen lässt, aber das ist ein anderes Thema;) .
Aktuell sind die auch, also alles, was man braucht.
Zitat
Original geschrieben von Khadgar
<gefährlichesHalbwissen>
Die erfüllen Ihren Teil des Vertrags soweit nicht, als dass sie nicht in der
Lage sind mir ein voll-funktionsfähiges Mobiltelefon auszuhändigen und ich
dann sagen kann "So... Das wars.... Gebt mir mein Geld wieder, ich bin
weg"... oder so ähnlich
Alles anzeigen
Das ist natürlich wirklich gefährliches Halbwissen:D , weil man den Kaufvertrag so nach zwei gescheiterten Nacherfüllungen los wird, aber den Mobilfunkvertrag irgendwie kippen muß. Und genau da liegt das Problem, da dieser ja erfüllt wird. Man kann telefonieren, allerdings nur mit dem alten Handy. Da ist die von mir oben geschilderte Lösung eben die einachste, doch hier gilt es Überzeugungsarbeit zu leisten, wenn man nicht aufs Gericht gehen will.
Andere Möglchkeit ist natürlich die Minderung. Denn zumindest der Kaufpreis wäre zu mindern, wenn das Gerät mangelhaft ist und man es trotzdem behält.
Zitat
Original geschrieben von Khadgar
"Das ist nicht unser Problem sondern ein Gerätefehler. Also wenden Sie
sich an Motorola"
Das ist da Problem des Händlers, weil der immerhin noch für die Gewährleistung zuständig ist. Leider vergessen das viele Händler, sobald das Geld in der Kasse liegt.
Zitat
Original geschrieben von Khadgar
"Wir schicken dass nicht ein" (weil Motorola auch kein Backup hat).
(Auf die Frage von mir ob er seinen Nacherfüllungspflichen nicht
nachkommen wolle) "Ja. Derzeit können wir nichts machen".
Umso besser. Wenn die Nacherfüllung unmöglich ist, braucht man keine Fristsetzung zur Nachbesserung, sondern kann gleich auf Rücktritt oder Minderung übergehen.
Zitat
Original geschrieben von Khadgar
Das Gerät fuktioniert doch" (Habe den Verkäufer dreimal belehrt, das
das Gerät zwar funktioniert aber nicht voll funktionsfähig ist!)
"Da können wir nichts machen da Motorola auch kein Update hat"
Eine Funktion, die da sein sollte, aber nicht da ist, stellt selbstverständlich auch einen Mangel dar
.
Wenn man nicht Nacherfüllen kann,sind wir schon wieder bei Minderung oder Rücktritt.
Zitat
Original geschrieben von Khadgar
(Da habe ich aufgegeben und bin Wutentbrannt gefahren.)
Ähnlich ist es mir damals mit dem N21i von Eplus gegangen, das ja in einigen Punkten von der Beschreibung abwich. Allerdings konnte man mich schnell ,mit einer recht ordentlichen Preisminderung erfreuen:D . Einfach nicht locker lassen und die "ich gehe hier nicht weg, bevor..."-Karte ausspielen. Du bist der Kunde und hast nicht bekommen, wofür du bezahlt hast.
Und zum Schluß noch einmal zum Rücktritt:
Man erhält ja die Gerätesubvention als Belohnung für den Vertragsabschluß bzw.die Vertragsverlängerung. Hat man das Handy, ist alles in Ornung und man ist belohnt. Muß man vom Vrtrag zurücktreten, weil das Gerät mangelhaft ist und möchte kein anderes Gerät kaufen, erhält man einen lächerlichen Euro zurück und ist nicht mehr "belohnt", obwohl man ja nach den Unterlagen gerade für den Abschluß den verbilligten Preis erhält. Also ist die logische Folge, dass der Händler den normalen Gerätepreis ohne Vertrag erstatten muß (Gerätepreis + Subvention).
Die Angaben sind ohne Gewähr, aber trotzdem richtig:D
Gruß
DaFunk