Beiträge von DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von equinox
    Verschleißartikel ->


    Dazu gehört die Kameralinse, die sich nicht austauschen lässt.
    Klick
    Dann natürlich alles, was am Handy weiß ist, da dieses Cover nicht getauscht werden kann.
    Zu bemerken ist, dass die weißen Coverteile glänzen und daher kratzempfindlich sind. Leider liegt das Gerät auf diesem weißen Coverteil, was dazu führt, dass sich hier schnell Kratzer bilden:(


    An das Steuerkreuz scheint man sich gewöhnen zu können;)


    Gruß
    DaFunk

    Vor allem würde ich sagen, man soll verrückten immer zustimmen. Das hat mir bisher immer geholfen.


    Einmal kam ein wandelnder Wandschrank auf mich zu, ziemlich betrunken und irgendwie leicht aggressiv, zupft an meiner Jacke rum und sagt: Du schaust in dem Teil aber bescheuert aus.
    Aha, habe ich gedacht und hab zu dem Typen gesagt: Da hast du recht, aber die Jacke ist aus Hanf und so habe ich immer meinen Vorrat dabei:rolleyes:
    Der hat vielleicht blöd geschaut und anscheinend sogar vergessen, was er wollte (Streit;) ) und ist einfach nur noch so dagestanden. Die Zeit habe ich dann gut genützt und bin verschwunden :D.
    Nicht dass der Kerl noch aufwacht, aus seiner Versteinerung.


    Man muß einfach die "Angreifer" in ihrer Rolle verunsichern, indem man etwas macht, was sie nicht erwarten.
    Sie erwarten, dass man entweder einen Gegenangriff startet, oder beginnt, sich zu verteidigen, also muß man versuchen, möglichst neutral zu reagieren.
    Am besten so, als ob man sich darüber im klaren ist, dass die Beleidigung auch wirklich stimmt, oder als ob man nicht kapiert, dass man beleidigt wurde. Denn was bringt schon die schönste Diskussion, wenn die Gegenseite nichts anderes im Sinn hat, als den nächsten Vorwand, die Faust auf das Auge zu drücken, zu nutzen;) .
    Der Moment der Verwirrung reicht meist aus.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    :D ich glaube da hinkst du ein bischen der zeit hinterher, ich weiss zwar nicht ob das noch aktuell ist, aber zuletzt war bei den kindern fett, super , krass , mega usw usw in.


    Erwischt;)
    Da habe ich mich wohl in der Zeit geirrt:D
    Liegt wohl daran, dass ich schon immer etwas gegen die neuen Ausdrücke hatte.


    Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    ich frage mich zwar was an "fett" gut sein soll, denn früher war fett eher negativ behaftet, aber wenn es die jugend so will, es ist halt ihre art die unsicherheit zu überspielen und sich abzugrenzen.


    Ist doch super.
    Da kann man vor einem Blind-Date wenigstens sagen "ich bin voll fett" und die Auserwählte kommt trotzdem:D :rolleyes:


    Gruß
    DaFunk

    Das liegt einmal daran, das das System dominant/ rezessiv nur im Schulbuch auch wirklich so funktioniert.


    Es könnten Genveränderungen mitwirken, aber es gibt auch Wechselwirkunen zwischen verschiedenen Genen. Deswegen treten bestimmte Eigenschaften nur in Kombination auf, weil das eine Gen für die Aktivierung des anderen sorgt.


    Wenn nun zum Beispiel das Augenfarben-Gen gerade duch ein anderes beeinflusst wird, das aber keine erkennbare Eigenschaft mit sich führt, hat man einen odd-eyed.


    Zum Beispiel wurde bei Katzen festgestellt, dass bei bestimmten Tieren odd-eyed mit Geörproblemen verbunden ist.


    Die Dinger heißen "Mimitische Gene".
    Das sind Gene, die das Wirkungsmuster eines bekannten Gens kopieren und so zu gleichen Merkmalen oder bei Ausfällen zu gleichen Defektbildungen führen.
    Die Augenfarbe wird im Falle der odd-eyed durch verschiedene mimitische Gene bestimmt, genauso die Ausfälle, wie z.B. die Gehörprobleme.
    Die mimitischen Gene entstehen durch Mutationen.


    Nachfragen ist zwecklos, mehr weiß ich nicht:D


    Gruß
    DaFunk

    Etwas blöd ist das schon.


    Ich habe mir die Auktion eben angeschaut.
    Mit dem Absatz "kein Garantie" soll wohl ein Gewährleistungsausschluß gemeint sein. Also ist jedenfalls nichts mit reklamieren.
    Was man überlegen könnte, ist vielleicht, ob eine arglistige Täuschung vorliegt. Könnte sein, ist aber schwierig nachzuweisen, um nicht zu sagen vergiß es.


    Ich fürchte, du wirst auf dem Handy sitzenbleiben.


    Was ist denn überhaupt damit? Vielleicht lässt sich der Schaden ja relativ leicht beheben. Ist zwar immer noch nicht so toll, wenn es geht, aber besser, als mit ungewissem Ausgang ewig mit dem Verkäufer zu streiten.



    Gruß
    DaFunk

    Du müsstest dir für diesen Zweck einen Anbieter suchen, der Premium SMS anbietet. Mit google wird man schnell fündig.
    Allerdings wollen diese dann auch etwas von dem Kuchen abhaben, wenn nicht sogar das größte Stück:rolleyes:


    Deswegen befürchte ich fast, dass dabei dann mehr Geld an den Anbieter fließt, als tatsächlich bei dir ankommt.


    Es wäre dann praktisch so, dass der Kunde ein bis zwei Euro bezahlt, aber bei dir nur noch 50-60 cent ankommen. Ob das dann noch deinen Vorstellungen entspricht oder für deinen Zweck geeignet ist, weiß ich nicht.


    Vielleicht weiß aber noch jemand mehr zu dem Thema.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von emjay
    Die Wandlung ist kein Problem. Bei T- Mobile haben die mir anstandslos ein Angebot über 3 andere Handys gemacht(preislich allerdings total uninteressant). Alternativ blieb mir die Wandlung des Vertrages, die sich allerdings nur auf das Handy bezog und nicht auf den Mobilfunkvertrag.
    Klasse gell?
    P.S. Vergiß nicht, sämtliche Belege über die Umtauschaktionen aufzubewahren.
    Viele Grüße


    emjay:(


    Eigentlich schon klasse, weil die Netzbetreiber dir ja nicht nur den lächerlichen Kaufpreis zurückzahlen müssen, sondern Kaufpreis plus Gerätesubvention , also den Preis, wie er immer klein als Preis ohne Vertrag angegeben ist.
    Dazu gibt es Urtele, die ich eigentlich als Shortlinks im Browser hatte, aber sie sind weg und ich finde sie gerade nicht:(
    Erkundige dich mal in dieser Richtung;)


    Zitat

    Original geschrieben von Khadgar
    Danke DaFunk,


    Dejure.org hat mir Google auch direkt ausgeworfen! Die Seite scheint
    echt gut zu sein


    Bitteschön!:)
    Dejure ist mein Favorit, schon allein deshalb, weil sich die Seite auch auf einem iMode-Handy anzeigen lässt, aber das ist ein anderes Thema;) .
    Aktuell sind die auch, also alles, was man braucht.



    Das ist natürlich wirklich gefährliches Halbwissen:D , weil man den Kaufvertrag so nach zwei gescheiterten Nacherfüllungen los wird, aber den Mobilfunkvertrag irgendwie kippen muß. Und genau da liegt das Problem, da dieser ja erfüllt wird. Man kann telefonieren, allerdings nur mit dem alten Handy. Da ist die von mir oben geschilderte Lösung eben die einachste, doch hier gilt es Überzeugungsarbeit zu leisten, wenn man nicht aufs Gericht gehen will.


    Andere Möglchkeit ist natürlich die Minderung. Denn zumindest der Kaufpreis wäre zu mindern, wenn das Gerät mangelhaft ist und man es trotzdem behält.


    Zitat

    Original geschrieben von Khadgar
    "Das ist nicht unser Problem sondern ein Gerätefehler. Also wenden Sie
    sich an Motorola"


    Das ist da Problem des Händlers, weil der immerhin noch für die Gewährleistung zuständig ist. Leider vergessen das viele Händler, sobald das Geld in der Kasse liegt.


    Zitat

    Original geschrieben von Khadgar
    "Wir schicken dass nicht ein" (weil Motorola auch kein Backup hat).
    (Auf die Frage von mir ob er seinen Nacherfüllungspflichen nicht
    nachkommen wolle) "Ja. Derzeit können wir nichts machen".


    Umso besser. Wenn die Nacherfüllung unmöglich ist, braucht man keine Fristsetzung zur Nachbesserung, sondern kann gleich auf Rücktritt oder Minderung übergehen.


    Zitat

    Original geschrieben von Khadgar
    Das Gerät fuktioniert doch" (Habe den Verkäufer dreimal belehrt, das
    das Gerät zwar funktioniert aber nicht voll funktionsfähig ist!)
    "Da können wir nichts machen da Motorola auch kein Update hat"


    Eine Funktion, die da sein sollte, aber nicht da ist, stellt selbstverständlich auch einen Mangel dar:rolleyes: .
    Wenn man nicht Nacherfüllen kann,sind wir schon wieder bei Minderung oder Rücktritt.


    Zitat

    Original geschrieben von Khadgar
    (Da habe ich aufgegeben und bin Wutentbrannt gefahren.)


    Ähnlich ist es mir damals mit dem N21i von Eplus gegangen, das ja in einigen Punkten von der Beschreibung abwich. Allerdings konnte man mich schnell ,mit einer recht ordentlichen Preisminderung erfreuen:D . Einfach nicht locker lassen und die "ich gehe hier nicht weg, bevor..."-Karte ausspielen. Du bist der Kunde und hast nicht bekommen, wofür du bezahlt hast.



    Und zum Schluß noch einmal zum Rücktritt:
    Man erhält ja die Gerätesubvention als Belohnung für den Vertragsabschluß bzw.die Vertragsverlängerung. Hat man das Handy, ist alles in Ornung und man ist belohnt. Muß man vom Vrtrag zurücktreten, weil das Gerät mangelhaft ist und möchte kein anderes Gerät kaufen, erhält man einen lächerlichen Euro zurück und ist nicht mehr "belohnt", obwohl man ja nach den Unterlagen gerade für den Abschluß den verbilligten Preis erhält. Also ist die logische Folge, dass der Händler den normalen Gerätepreis ohne Vertrag erstatten muß (Gerätepreis + Subvention).


    Die Angaben sind ohne Gewähr, aber trotzdem richtig:D


    Gruß
    DaFunk

    Alles richtig.


    Du kannst dich auf dein Gewährleistungsrecht berufen und Nacherfüllung vom Händler verlangen.
    Dass dch der Händler drekt an den Hersteller verweist, ist einfach nur dreist, denn schließlich hast du einen Vertrag mit dem Händler, der auch für dessen Erfüllung zuständig ist.
    Du kannst also prinzipiell ein anderes Gerät verlangen, sofern ein Mangel vorliegt. Und das sehe ich so, egal, was der Hersteller puschal in die Bedienungsanleitung schreibt.
    Mir klingt das nämlich nach "das Gerät wird defekt ausgeliefert, was aber so gehört":rolleyes: .
    Mehr zur Gewährleistung habe ich hier geschrieben.



    Wenn du dich aber lieber auf die Regelungen über Fernabsatzverträge nach § 312 b ff BGB berufen möchtest, steht dir dieser Weg selbstverständlich frei, auch wenn ein defektes Gerät geliefert wurde.
    Dass du einen Grund genannt hast, schadet natürlich nicht. Du hast einfach nur mehr getan, als gesetzlich vorgeschrieben wäre.
    Kontaktiere den Händler und frage an, wie er seine Rücksendung gerne hätte (frei/ unfrei), erstatten muß er den Betrag aber ohnehin.
    Es wäre ja absurd, wenn man kein Widerrufsrecht hätte, nur weil der Händler nicht ordnunsgemäß erfüllt hat.


    Diese Infos sind ebenfalls ohne Gewähr, aber trotzdem richtig:D


    Gruß
    DaFunk


    EDIT: Die genannt Passage steht in der Tat in vielen Bedienungsanleitungen. Aber nicht alles, was auf Papier geschrieben it, stimmt auch. Also nicht alles als gegeben hinnehmen. Ein Pielfehler ist IMHO ein Mangel. Du hast ein Recht auf Nacherfüllung. Wenn nachbesserung nicht geht, dann hast du Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien PPC.