Beiträge von DaFunk

    Bei geweblichen Händlern scheitert das jedenfalls daran, dass die Tester im Eigentum des Herstellers stehen.


    Jetzt kommen wir natürlich wieder zu der Prototypthematik mit dem gutgläubigen Erwerb:rolleyes:
    Wenn gutgläubige Erwerb vorliegt, hast du das Eigentum an den Testern erworben und darfst diese auch weiterverkaufen, selbst wenn etwas anderes draufsteht. Ich würde es mir aber trotzdem überlegen, da die großen Parfumhersteller ein Auge darauf haben, dass diese Tester gerade nicht verkauft werden, sondern nur zum Testen verwendet werden.


    Gerade auf Flohmärkten und in Auktionen wird das teilweise geprüft. Es könnte also zu Unannehmlichkeiten kommen, wobei das bei einigen wenigen Testern eher unwahrscheinlich ist.


    Gruß
    DaFunk

    Dann will ich auch mal:D :


    Vertragsgegenstand ist das im Auktonstext beschriebene Produkt, mit den beschriebenen Eigenschaften, sowie den Eigenschaften, die die Kamera eben besitzt. Da du die Kamera ja als voll funktionstüchtig beschreibst,wird der Käufer alle Eigenschaften der Kamera auch erwrten können.
    Wenn ich dich richtig verstehe, sind aber alle Eigenschaften vorhanden, die Kamera ist also vollkommen in Ordnung.


    Hat sich der Käufer falsch informiert und erwartet deshalb nun Eignschaften, die die Kamera einfach nicht hat, ist das sein Pech und nichtdei Problem. Es war dann einfach ein Fehlkauf. Ein Mangel liegt darin nicht.
    Höchstens, wenn du im Auktionstext auf eine Seite mit der Beschreibung veriesen hättest und diese Fehlrhaft wäre, müsstest du dir das zurechnen lassen. So jedoch nicht.


    Und jetzt zum gerügten Mangel:
    Du hast im Auktionstext die Gewährleistung nicht ausgeschlossen (besser immer machen!). Deswegen musst du für Mängl einstehen, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren.
    Da du als Privatmann verkaufst, gelten aber die Verbraucherschutzvorschriften nicht. Daher muß der Käufer nachweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag. Kann er das, hat er gem. § 437 BGB ein Recht auf Nacherfüllung § 439 BGB. Andererseits hast du aber ebenfalls das Recht und die Pflicht nachzuerfüllen, wenn der Mangel wirklich vorlag.
    Dein Angebot ist also genau das, was vom Gesetz her zu tun ist.
    Der Sprung vom nicht nachgewiesenen Sachmangel gem. §434 BGB (denn §434 BGB beschreibt ja nur den Sachmangel, dass einer vorliegt muß erst bewiesen werden) führt zunächst einmal zu §437 BGB. Und nach § 437 BGB steht die Nacherfüllung vor dem Rücktritt. Mit § 440 BGB zielt der Käufer voll daneben:rolleyes: .


    Zitat

    Ich bat Ihm an mir das Objektiv unfrei zurückzusenden, ich würde es prüfen und gegebenenfalls fachmännisch reparieren lassen und es Ihm wieder zusenden.


    Genau so:top:


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Es gibnt allerdings auch ganz schönen Müll, z.B. dieses "Hinterm Mond, gleich rechts(?)" Samtag nachmittags auf RTL.


    Falsche Richtung:D



    Zitat

    Das ist gerade wie im Plattenladen- ich hbae x CDs im Kopf, die ich mir anhören will, aber wenn ich im Laden stehe, ist auf einmal alles "weg". Ein gehirn wie ein Sieb!
    :D


    Ach, du auch. Und ich dachte schon, mit mir stimmt was nicht.


    Zitat

    Nachdem es bisher noch nicht genannt wurde, traue ich mich ja fast nicht...
    Bin ich der einzige, der die Nanny (momentan täglich um 19:10 Uhr auf Vox) klasse findet und sich jedesmal wegwerfen könnte, wenn sich Niles wieder einen Schlagabtausch mit CC liefert?


    Ich wusste doch, dass ich was vergessen habe.
    Die Nanny ist natürlich absoluter Kult.:top:

    Re: NOKIA 3655i


    Zitat

    Original geschrieben von thereal
    Das Nokia 3655i soll nächste Woche ausgeliefert werden. Identisch mit dem 3650 nur hat es man staune, 1GB Speicher!.


    Wenn das stimmt kaufe ich 38 Stück:rolleyes:


    Aber mal im Ernst:
    Du ziehst das mit dem ersten April konsequent durch, stimmts?
    Das 3655i werde ich mir nicht kaufen können, weil ja die SMS 70% teurer werden, oder thereal;)

    Die deutsche Version habe ich leider nicht, aber wenn du was damit anfangen kannst, könnte ich dir Teile aus der englischen anbieten.


    Klick
    und
    klick


    Wenn du an der Qualität selbst scrauben willst, kann ich dir gern auch den Song per Mal schicken, wenn du mir die Adresse gibst.
    Oder falls du an eine andere Stelle gedacht hast.


    Vielleicht hift dir das ja weiter.
    Über die deutsche Version würde ich mich aber auch freuen:rolleyes: .


    Gruß
    DaFunk

    Es können sicher die Erreger an ein Handy gelangen.
    Die Frage ist eher, wie lange die Erreger dann überleben können. Soweit mir bekannt ist, sind das drei Stunden.


    Damit scheidet eine Gefährdung für uns auf diesem Übertragungsweg aus.


    Gruß
    DaFunk

    Ich würde fast sagen, du solltest noch ein paar Tage warten.
    Am 20. ersteigert => frühestens am 21. überwiesen und erst einmal Wochenende. Dann war mit viel Glück das Geld am Dienstag beim Verkäufer und er konnte frühestens am Donnerstag verschicken.


    Wenn du zu besorgt bist, kannst du ja nachfragen, ob der Artikel bereits verschickt wurde. Ich finde aber, dass man nicht zu früh anfangen sollte, dem Verkäufer Ärger zu machen.


    Vor allem scheint es sich ja um einen gewerblichen Händler zu handeln, da ein Hinweis auf das Fernabsatzgsetz vorhanden ist. Das Profil spräche auch dafür, dass der Verkäufer seriös ist. Dass der Versand teilweise langsam ist, wurde auch schon von mehreren Bietern vor dir bemängelt.
    Es scheint also noch im Rahmen zu sein:rolleyes:


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm


    Sigel: 0,92 Euro Pro Karte.
    Pearl: 0,86 Euro pro Karte.


    Der Unterschied ist minimal, und dafür nochmal die ganze Druckeranpassung neu machen?


    Das ist dann natürlich Quatsch. Bei dem Preisunterschied nimmt man wirklich besser das Markenprodukt.
    Und nachdem du sogar schon die Druckeranpassung erledigt hast, lohnt es sich noch weniger. Deine Arbeit ist ja auch was wert.:)



    Das vorläufige Design der Karten sieht ja wirklich gut aus.:top:

    Zitat

    Original geschrieben von Joe2
    Oder gibt es andere interessante Alternativen, die weniger als 140g wiegen?


    Ich finde, dass die interessanteste Alternative der Yakumo delta ist. Wenn man einen kleinen, leichten PDA sucht, dann ist man damit gut bedient.



    Zitat

    Original geschrieben von Joe2
    Wie lässt es sich denn generell mit den 64 MB bei einem PPC-Gerät leben? Ein akt. Palm hat ja mit 16 MB mehr als genug SPeicher, solange man nicht MP3s oder Haufenweise eBoos im täglichen Zugriff braucht.


    Ich lebe im Moment noch mit 16MB:rolleyes:
    Selbst das ist möglich, sofern man die Software zum größten Teil auf die Speicherkarte auslagert.
    Mit 64 MB kommt man auch ohne Speicherkarte recht weit. Da sollte man eigentlich alles soweit unterbringen und verwenden können.
    Deswegen reichen mir auch die 36 MB, die der Yakumo delta verfügbar hat.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Khadgar
    Werde gleich mal sehen wo ich das BGB online einsehen und mir für den
    Fall der Fälle ausdrucken kann, damit gar keine weitere Diskussion auf-
    kommt :)


    Ich schaue online immer unter http://dejure.org nach.
    Die sind eigentlich immer aktuell.