Beiträge von DaFunk

    Re: Re: Re: DaFunk


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das ist ja aber für mich als Kunde kein Nachteil, ganz im Gegenteil. Wenn ich die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung habe, werde ich mich doch in den allermeisten Fällen eh für Letzteres entscheiden.


    Ganz genau. Deswegen nutze ich auch nie freiwillig die Servicepoints und Tauschservices während der Gewährleistung.



    Zitat


    * Nach Deinen Monsterpostings hier sei Dir etwas Ruhe gegönnt - Du kannst es scheinbar auch brauchen:


    Das glaube ich allerdings auch:D
    Was ich da wohl sagen wollte:rolleyes:

    Welche Rechte der Käufer hat, habe ich gestern bzw. heute in diesem Thread erklärt. Wenn du ihn dir durchliest, bist du sicher schon ein Stück schlauer.


    Ansonsten kann ich Eckoman, der mich auf deinen Thread aufmerksam gemacht hat;), nur zustimmen.
    Nach dem dritten gescheiterten Nacherfüllungsversuch (dazu zählt Nachbesserung und Nachlieferung nach Wahl des Kunden) kann man vom Vertrag zurücktreten (das ersetzt die frühere Wandlung), Mindern oder Schadensersatz verlangen.
    Allerdings kann man sich logischerweise bei diesen vertraglichen Ansprüchen nur auf die Käuferrechte berufen, wenn man die Nachbesserungen auch beim Händler durchführen lässt. Wenn du also bereits dreimal bei dem T-Punkt, wo du das Gerät gekauft hast, entweder ein neues Handy mit Defekt oder dein altes im angeblich reparierten Zustand erhalten hast und du wieder ein defektes Gerät hast, kannst du dich vom Vertrag lösen.


    Ich würde an deiner Stelle ein neues verlangen. Das Einschicken sollen die direkt weglassen. Aber dazu habe ich im obengenannten Thread schon alles gesagt.


    Ich hoffe, das hilft dir weiter.:)


    Gruß
    DaFunk

    Ich weiß nicht genau, wie stark ihr schon auf ein bestimmtes Kartenangebot fixiert seid, aber ich möchte trotzdem auf ein Angebot hinweisen, das ich gefunden habe:


    Bei Pearl (http://www.pearl.de) gibt es ein Club-Ausweiskartenset zum Erstellen von Plastikkarten im Scheckkartenformat. Das Große Set kostet 16,90€ und beinhaltet 24 Karten (Bestellnummer VM-5612-903).
    Dazu kommt Porto von 3,90€.


    Zitat

    Besonders für kleinere Auflagen als Visitenkarte, Kundenkarte, Clubkarte, Parkausweis, Eintritts- oder Zutrittskarte sind diese Cards ideal geeignet und können von Ihnen in Minutenschnelle selbst produziert werden.
    Die glasklare Druckfolie bringt Ihre Gestaltungswünsche mit jedem handelsüblichen Inkjet-Drucker hochauflösend optimal zur Geltung. Das Zwei- Komponenten-System besteht aus weißen Plastikkarten mit spezieller Klebeschicht und vorgestanzten A4-Inkjetfolien (für 8 Karten je Bogen), die von Ihnen spiegelverkehrt bedruckt werden.
    Eine Vorfixiermöglichkeit hilft Ihnen beim sicheren Positionieren.


    Besonders interessant ist, dass es die passenden Druckformatvorlagen für die Karten kostenlos zum Download gibt (einfach im Shopsystem die Bestellnummer angeben). Die Vorlagen sind im Corel-Draw-, Word- und Bitmap-Format vorhanden.
    Das könnte doch das Problem der Fehldrucke umgehen.:)
    Vielleicht ist das ja was für den Zweck.


    Gruß
    DaFunk

    Re: DaFunk


    Zitat

    Original geschrieben von stwline
    .....und wieder etwas schlauer geworden:top: :D


    Freut mich zu hören.




    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Nützt denen natürlich auch nur dann was, wenn sie es wissen...


    Das wäre in der Tat besser für die Händler...;)


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Aber es vergaß natürlich kaum jemand, so daß es de facto früher auch schon so war. Heute ist dieses Nacherfüllungsrecht im BGB verbrieft, so daß die Händler es nicht mehr explizit in den AGBs aufführen müssen. Soweit korrekt?


    Ganz genau. Der Händler hat in erster Linie das Recht zur Nacherfüllung (zweite Andienung), als korrespondierendes Recht zum Anspruch des Käufers auf Vertragserfüllung und muß somit nichts mehr in den AGB regeln.
    Jedenfalls nicht für den Verkauf an Verbraucher (Siehe Ergänzung unten).
    Und wie du ja sagst, hat man nun den Vorteil, dass man wählen kann, während früher die Beschränkung auf Nachbesserung nahezu immer in den AGB erfolgte.


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das war allerdings AFAIK früher auch schon so. Ich habe vor ca. 3 Jahren von einem Autohändler erfolgreich alle Auslagen für multiple notwendige Werkstattbesuche während der Gewährleistungsfrist eingeklagt. Bzw., zu einer Klage kam es nicht erst.


    Soweit ich weiß, blieb man aber früher schon häufiger auf seinen Kosten sitzen, gerade wenn es um kleinere Kaufgegenstände ging.
    Allerdings kann ich da nicht wirklich aus Erfahrung sprechen, so lange bin ich zugegebenermaßen noch nicht im Geschäft der Juristerei:D .


    Zitat

    Insbes. werde ich mir diesen Thread merken und bei den sich zahlreich ergebenden Gelegenheiten darauf verweisen.


    Gute Idee, werde ich auch machen. Spart Arbeit.


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Worauf Du Deinen Allerwertesten verwetten kannst...


    Muchas gracias!


    Ich wusste es:D
    Bitteschön!



    Und dass die Sache noch absolut rund läuft, noch eine kleine Ergänzung zu meinem gestrigen Statement:

    Zitat

    Original geschrieben von mir selbst
    Dass man von diesen Regelungen nicht durch AGB zum Nachteil des Verbrauchers abweichen kann, ist klar, steht auch irgendwo, ich weiß nur im Moment nicht wo.
    Im Kommentar hatte ich den Punkt gestern noch vor mir


    Bei der Vorschrift, die ich so gerne zitiert hätte, aber nicht finden konnte, handelt es sich um §475 BGB. Sie gilt für Verbraucherverträge und verbietet es dem Händler, sich in diesem Zusammenhang auf, ggü. dem Verbraucher nachteilige, Vereinbarungen zu berufen, die vor Mitteilung des Mangels getroffen wurde.
    § 475 BGB gilt in Verträgen zwischen Verbraucher und Händler.
    In Verträgen zwischen Händler und Nicht-Verbraucher lässt sich beispielsweise das von mir beschriebene Wahlrecht auf den Händler übertragen.
    Da aber die meisten, wenn nicht alle, hier als Verbraucher auftreten, wird das so gut wie nie vorkommen.
    Aber es ist doch besser,wenn es gesagt wurde;)


    Zitat

    Welches wären denn z.B. Ausnahmen?


    Und auch zu diesem Punkt kann ich etwas konkreter werden, als es mir gestern möglich war.
    Gedacht wird insbesondere an Fälle, in denen beispielsweise ein PKW einen leichten Defekt aufweist, der leicht und ohne Spuren beseitigt werden könnte. Denn in diesen Fällen wäre es ja schwachsinnig, das ganze Fahrzeug auszutauschen.
    Oder wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt wird und somit die Lieferung mit außerordentlich hohen Kosten verbunden wäre.
    Andererseits wird aber auch an eine Verweigerung der Nachbesserung gedacht, wenn die Reparatur eines billigen Massenproduktes einen Aufwand bedeuten würde, der unzumutbar ist. Dann erfplg eine Beschränkung auf Nachlieferung. Wie gesagt sind das aber wirklich Ausnahmen.


    Aber genug ergänzt, jetzt ist der Thread vorzeigbar:)


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Also ich bestell mal einfach 8 x grau und 8 x schwarz


    Wenn du schon mal bestellst, kannst du mir auch eine graue Handysocke weglegen:) .
    12-14€ ist ein guter Preis. Dafür lässt man sich gerne was andrehen.


    Im übrigen habe ich das Gefühl, dass das Handy hier vermenschlicht wird.
    Handysocke, Handykondom, wo soll das enden?:D


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Na, da höre ich aber völlig Neues. Und mächtig Ärger für Händler... :eek: :D


    Für Händler ist das halb so wild, dafür gibt es auch neue Vorschriften zum Thema Regreß;).
    Ich sag nur Schuldrechtsreform.


    Zitat

    Nach dem zu urteilen, was Du sagst, darf ein Händler offensichtlich nicht mehr, so wie früher mal, 2-3 Mal nachbessern, bevor ich als Kunde ein neues Gerät verlangen oder den Vertrag wandeln kann. Im Umkehrschluß hieße das, daß ich zumindest innerhalb der ersten 6 Monate ALLES, was ich kaufe und was einen Defekt hat, dem Händler auf den Tisch legen und sofort ein neues Gerät verlangen kann.


    Stimmt, es ist nicht mehr so, dass der Händler 2-3 mal nachbessern darf, wohl aber 2-3 mal nacherfüllen, bevor man zur früheren Wandlung, die jetzt unter den Rücktritt vom Vertrag fällt, kommt. Der Unterschied ist, dass die Nachbesserung ja nur die Reparatur umfasst, die Nacherfüllung aber eben sowohl als Nachbesserung, aber auch als Nachlieferung erfolgen kann.
    Praktisches Beispiel:
    Man bekommt ein defektes Handy und gibt es zurück. Dann darf man zwar noch nicht vom Vertrag zurücktreten, sondern nur ein neues Gerät verlangen oder das alte reparieren lassen. Scheitert nun die Reparatur zwei- bis dreimal, oder erhält man zwei- bis dreimal wieder ein defektes Handy, kann man zurücktreten.


    Zitat


    Ist das wirklich so? Welche §§ kann man hierzu bemühen? Und vor allem: Hat sich das schon rumgesprochen? Gerade hier im Forum fallen mir dutzendweise Threads ein, wo sich jemand mit irgendwelchen NSCs, Siemens-Tauschservices usw. herumschlägt, obwohl er doch einfach nur zum Händler gehen und ein neues Gerät verlangen bräuchte. Kann ich mir irgendwie fast gar nicht vorstellen... :eek: Obwohl ich es natürlich gut fände und durchaus Gebrauch davon machen würde... :top: :D


    Kannst du schon glauben:) .
    Für den Sachmangel an sich kannst du §434 BGB bemühen.
    Kommst du zu dem Ergebnis, dass ein Mangel nach §434 BGB vorliegt, kannst du dich vertrauensvoll an §437 BGB wenden, der dann auf die weiteren §§ verweist.
    Zu beachten ist eben, dass man nicht direkt zu Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz springen kann, sondern dass zuvor zwingend die Nacherfüllung vorgeschrieben ist. Das steht zwar so nicht im Gesetz, wohl aber in meinem Kommentar zum neuen Schuldrecht.
    § 439 I BGB gibt dem Käufer das Wahlrecht, wie ich es oben geschildert habe.
    Interessant auch Abs. 2, der selbst die erforderlichen Aufwendungen für die Nacherfüllung erstatten lässt.


    Rumgesprochen hat sich das IMHO nicht. Ich stehe häufig mal vor einem verwirrten Händler, der sich aber dann seinem Schicksal ergibt. Und unter der Kundschaft offensichtlich auch nicht, sonst wären IMHO die NSCs, SE-Servicecenter und Siemenstauschhandies nicht so beliebt. Ich versuche zwar immer aufzuklären, wenn ich das lese, aber ich bin nicht me too. und kann nicht überall sein. Ganz nebenbei sind auch die AGBs in vielen herkömmlichen Geschäften nicht wirksam in die Verträge einbezogen. Deswegen gelten die nicht (Da hatte ich auch schon mal ein nettes Gespräch im Kaufhaus).


    Zitat

    Welches wären denn z.B. Ausnahmen?


    Die Ausnahmen sind schließlich in §439 III BGB geregelt.
    Sie sind allerdings noch nicht näher abzugrenzen, deswegen bleibt hier eine gewisse Restunsicherheit. Allerdings genügt sicher nicht, dass ein Handy erst bestellt werden muß, das gekaufte Gerät ausgepackt und benutzt wurde usw.


    Dass man von diesen Regelungen nicht durch AGB zum Nachteil des Verbrauchers abweichen kann, ist klar, steht auch irgendwo, ich weiß nur im Moment nicht wo.
    Im Kommentar hatte ich den Punkt gestern noch vor mir:rolleyes:


    Dann wünsche ich viel Spaß mit der Schuldrechtsreform:D.
    Ich kann dich schon vor dem eingeschüchterten Händler sehen;)


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Ninja6
    @ trunx
    Was meinst Du mit der SW :confused:
    Ninja6


    Trunx wird wohl die Spiele meinen. Nur weil sie auf den Cartridges sind, werden sie ja nicht zur Hardware;) .
    Ich werde trotz meiner anfänglichen Begeisterung für das Teil beim alten GBA bleiben und ggf. das Afterburner-Kit zum Tuning verwenden.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Pumi
    @ninja23ja
    du solltest deine Page ganz fix aus deinem Profil nehmen, da:
    1. Die Seite nach Geldschneiderei aussieht und IMHO auch ist :confused:
    und


    Geldschneiderei ist ja nicht verboten;) , die Seite zeigt bei mir nur

    Zitat

    568 Bad WUTS Code in Response
    Diese Website konnte nicht geöffnet werden. Bitte versuchen Sie es später erneut.


    und das scheint nicht gefährlich zu sein.


    Zitat

    2. sich beim schließen eine nicht ganz jugendfreie Seite öffnet!


    Das sollte sich aber wirklich ändern.


    Übrigens ist das kein Ninja, sondern eine Nina, wenn du schon im Profil stöberst:D


    Zitat

    ichmöcht das xda oder mda haben ??


    Wirklich!
    Dann versuche es mal bei http://www.guenstiger.de ?
    Da findest du sicher einen günstigen Preis.
    Oder schau im Werbeforum nach, wo dein Thread sicher besser aufgehoben wäre:).


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Ein Anspruch auf ein Tauschgerät gibt es nicht, auch wenn der Fehler am 1. Tag nach dem Kauf auftritt. Jedenfalls dann nicht, wenn sich der Verkäufer in seinen AGBs ein Nachbesserungsrecht einräumt (was wohl faktisch alle tun).



    Vorsicht, diese AGB-Klausel ist unwirksam.
    Der Kunde hat bei einem Mangel das Recht auf Nacherfüllung. Bei der Nacherfüllung kann der Kunde wählen, ob er Nachbesserung (Reparatur) oder ein Austauschgerät (selbstverständlich ein neues) wählt.
    Nur in AUsnahmefällen darf der Händler eine Neulieferung verweigern.
    Ein genereller Ausschluß via AGB ist unzulässig.


    Zitat

    Es sei denn, es war ein Onlinehändler - dann kann das Gerät innerhalb von 2 Wochen einfach zurückgesandt werden, egal ob es defekt ist oder nicht.


    Das ist richtig, da kann sich BigBlue007 schon sicher sein.


    Zitat

    Könnte man da etwa Geräte gut eine Woche nutzen und wieder zurücksenden.


    Das wäre aber ganz übel rechstmißbräuchlich, wenn nicht sogar in betrügerischer Absicht. Zumindest braucht man nicht davon ausgehen, dass man nach 2-3 Aktionen dieser Art noch beliefert wird.
    Dass man natürlich auch Verschlechterungen des Artikels zu bezahlen hat, die durch die Nutzung entstehen, versteht sich von selbst.


    Zitat

    und habe es noch am Abend zum Service (SYS COM Gelsenkirchen )gebracht.


    Da liegt aber auch der Haken an der Sache. Der Anspruch aus Gewährleistung richtet sich gegen den Händler, nicht gegen den Service. Wenn man sich an den Service wendet, läuft dort alles nach Garantiebestimmungen des Herstellers. Wobei ich an deiner Stelle dort nochmal nachhaken würde, was an dem Gerät denn nun ist. Denn wenn es von Anfang an einen Defekt hatte, wärst du natürlich besser dran, wenn du beim Händler eine neues Gerät erhältst, als wenn du ein SWAP bekommst. Und wenn der Techniker gepfuscht hat, würde ich mir von dem guten Mann ein neues Handy finanzieren lassen.


    Gruß
    DaFunk

    Was mich sehr nachdenklich stimmt, ist die Tatsache, dass der Tarif nur aufgrund eines Rechnungsfehlers zustandekommen konnte. Das lässt mich ehrlich gesagt sehr daran zweifeln, ob nochmals etwas kommt.


    Zitat

    Ab 1. April wird was neues kommen!


    Allerdings werde ich das frühestens am 2. April glauben:rolleyes: :D


    Gruß
    DaFunk