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Original geschrieben von Ka-Didi
Heute mittag bzw morgen geht die Sache an unseren Anwalt weiter, da Meisl mich somit in diesem Punkt angelogen hat!
Gute Idee, dieser Fall geht jedenfalls arg in Richtung Betrug. Ohne dass du einen Vertrag eingeschickt hast, kannst du ja wohl kaum einen Vertrag stornieren lassen.
Außerdem hätte man auch hier die Möglichkeit gehabt, nach den Regelungen über Fernabsatzverträge zu widerrufen. Der Vertrag kann ja noch nicht geschaltet gewesen sein.
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Naja ich bin kein Jurist und will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen aber wie gesagt diesen Abschnitt habe ich Original aus dem "AGB-Gesetz" übernommen
Du hast dich sicher nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt, aber das AGB-Gesetz gibt es nicht mehr. Die Vorschriften wurden jedoch weitgehend ins BGB übernommen.
Zum Inhalt: Vertragsstrafe für die genannten Fälle ist unzulässig, zulässig ist jedoch ein pauschaler Schadensersatz, sofern dem Kunden der Beweis eines geringeren Schadens offensteht.
Den pauschalen SE von der Vertragsstrafe abzugrenzen, ist nicht ganz einfach. Allerdings kann man jedenfalls in Fällen, wo der Beweis eines geringeren Schadens nicht offensteht (siehe AGB eine gewissen Firma
) von einer unzulässigen Vertragsstrafe ausgehen.
Und wenn ein Widerruf nach den Regelungen über Fernabsatzverträge stattfindet, dürfen dem Verbraucher keinerlei Kosten aufgebürdet werden.
Wenn das
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Nun bekam ich heute das Geld, das ich per Vorkasse bezahlt hatte, nach einer langen Wartezeit endlich wieder zurück, jedoch abzüglich 87€ Stornierungsgebühren, die laut Meisl durch T-Mobil erhoben wurden und an mich weitergegeben worden sind
schriftlich vorliegt, kannst du ohne große Probleme beweisen, dass diese Kosten nicht angefallen sind und das Geld zurückfordern. Notfalls auch im Mahnverfahren.
Gruß
DaFunk