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Danke für Eure Ratschläge!
Dann schätze ich, wird es bei mir entweder auf den teureren Axim oder den Loox rauslaufen. Kommt drauf an, ob ich Bluetooth "brauche", oder nicht.
Zitat
Ausschlaggebend fuer mich war der Unterschied von 32 zu 64MB RAM und das Flash-ROM is ja auch nicht unerheblich grösser.
Hoppla, da wäre mir ja fast etwas entgangen:eek:
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der 300 Mhz Axim auch 64 MB hat. Mit 32 MB ist er aber sowieso nichts für mich:D , gut dass du es erwähnt hast.
Jedenfalls freue ich mich schon, wenn ich nicht mehr über 10 Minuten an eine 500kB Textdatei hinladen muß
Gruß
DaFunk
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Nachdem mein Cassiopeia jetzt leider etwas lahmt, muß ein neuer PPC her.
Nun habe ich den Yakumo Delta, den Dell Axim X5 und den Loox ins Auge gefasst, frage mich aber, für welche Prozessorleistung ich mich entscheiden soll.
Deswegen meine Fragen:
-Wie groß ist im Moment der Geschwindigkeitsunterschied der Prozessoren bzw. macht sich dieser mit der momentan verfügbaren Software überhaupt bemerkbar?
-Wie sieht es mit der Geschwindigkeit von Spielen aus?
Man hört ja, dass PPC 2002 den Xscale nicht richtig unterstützt und deswegen jeder dieser Prozessoren (200, 300, 400 Mhz) ungefähr die Geschwindigkeit eines Strong ARM 206 hat.
Aber wie sieht es mit der Zukunft aus? Ist in einem halben Jahr der Yakumo Delta mit 200 Mhz Xscale schon wieder hoffnungslos veraltet? Sollte man besser in mehr Mhz investieren?
Ich bin irgendwie ratlos.
Über sachdienliche Hinweise, die mir die Entscheidung erleichtern, wäre ich dankbar.:D
Ich hoffe, ihr wisst was...
Gruß
DaFunk
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Also ein generelles Bettenrückgaberecht, auf das sie sich stützen könnte, gibt es nicht.:D
Vielleicht ist aber auf Kulanz was machbar, wenn sie sich ein anderes Bett in dem Laden aussucht.
Außer natürlich, sie hätte das Bett online bestellt. Dann hätte sie 14 Tage Rückgaberecht. Davon gehe ich jetzt aber nicht aus.
Steht vielleicht im Kaufvertrag etwas von einem Umtauschrecht?
Wenn nicht einfach mal anfragen. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass sie den Transport trotzdem bezahlen muß.
Oder hat das Bett vielleicht einen Mangel, der einen Tausch nötig macht. Damit möchte ich aber nur dazu animieren, die Lupe auszupacken, nicht etwa die Axt;)
Gruß
DaFunk
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Re: wenn es um nokia neuerscheinungen geht:
Zitat
Original geschrieben von theinsider
dann führt denke ich kein weg an http://www.*****.de,
vorbei.....
p.s XXXXX wird wie immer zensiert, aber website wird geschrieben wir man es spricht 
Ich könnte schwören, dass der Händlername hier zensiert wird, damit er nicht genannt wird
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Zitat
Original geschrieben von BigBlue007
Da gibt es dann aber m.W. durchaus schon Möglichkeiten. Nennt sich AFAIK "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" oder so ähnlich.
SO schwachsinnig ist selbst unser Rechtssystem nicht... 
Gibt es und der Name stimmt auch.:) Hilft aber nur bei Fristen in Zusammenhang mit Verfahren weiter. z.B. in § 233 ZPO usw.
Beim Mahnbescheid gibt es diese Möglichkeit zum Beispiel nicht, soweit ich weiß. Ein verspäteter Widerspruch gilt aber wenigstens noch als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid.
Aber ein anderes Hintertürchen habe ich für deinen Beispielsfall;)
Das Schreiben, das per Einschreiben an dich geschickt wird, wird nur bei der Post liegen und nicht im Briefkasten landen. Und was bei der Post liegt, ist nach überwiegender Auffassung nicht zugegangen, bis es abgeholt wird. Das Originalschreibe muß dazu dem Empfänger ausgehändigt worden sein.
Ich glaube, jetzt stimmt das Rechtssystem wieder.
Gruß
DaFunk
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Ohne Einschreiben hat der Abmahner natürlich das Problem, dass er keinen Nachweis des Zugangs hat, wie BigBlue007 schon schreibt.
Abgesehen vom Nachweis ist es aber so, dass die Post zugegangen ist, sobald sie in deinem Briefkasten liegt. Wenn du im Urlaub bist und keine geeigneten Maßnahmen getroffen hast, die dir die Kenntnisnahme deiner Post ermöglichen, ist das dein Problem.
Zugang erfolgt, wenn die Post derart in deinen Machtbereich gelangt ist, dass unter regelmäßigen Umständen die Kenntnisnahme möglich wäre.
Die Frist würde dann eben ohne dein Wissen verstreichen.
Man kann auch darüber streiten, ob ein Einschreiben zugegangen ist, wenn nur die Benachrichtigung im Briefkasten liegt und man nur die Möglichkeit hätte, es abzuholen;)
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Schon an den Yakumo delta gedacht?
Der Lieferumfang ist beachtlich und das Gerät soll sehr gut sein. Ich bin im Moment selbst auf der Suche und sehr am Überlegen, ob es nicht der Yakumo werden soll. Einziges Manko ist, dass er nur einen 200Mhz-XScale hat, und von 64 MB SPeicher werden bereits 28 vom Betriebssystem abgezweigt werden.
Zu deiner Auflistung:
Brilliantes Farbdisplay - vorhanden
Standbyzeit - ca. 3h im Dauerbetrieb
IrDa - große Reichweite, definitiv als Fernbedienung
geeignet
BT - leider Fehlanzeige, wie auch beim Dell X5
MP3 - klar bei PPC 2002
Video - geht, sehr aufwendige Videos können aber
kurzzeitig aussetzen
Cam - Nix da, bei PPC 2002
Preis - 299 € 
Im Lieferumfang ist bereits die Tasche, Dockingstation, USB-Kabel, vieeel Software usw.
Gruß
DaFunk
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Zitat
Original geschrieben von Elefant
Mein Rat:
Ignoriere die Abmahung (=nicht unterschreiben, dazu keine Stellung nehmen) und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.
Das kann aber ins Auge gehen.
So kann eine einstweilige Verfügung ergehen.
M.E. ist es schon besser, wenn man darauf reagiert. Allerdings in so einem Fall nicht, ohne einen Anwalt zu befragen.
Denn wie Elefant schon sagt, ist HandyGames ein Begriff für eine Bestimmte Softwaregattung. Die Abmahnung steht also sehr wacklig.
Zitat
Original geschrieben von Tha Masta
Befreundeten Anwalt o.ä. bitten, einem eine Abmahnung zu schreiben und diese etwas zurückzudatieren.
In diesem Falle warst du auf den Missstand bereits hingewiesen und hast ihn nur noch nicht beseitigt....
Wäre eine geschickte Lösung:D , denn abgemahnt wurde ja dann schon im Vorfeld.
Zum Spaß habe ich einmal HandyGames bei Google eingegeben und ca. 229000 Ergebnisse erhalten. Es scheint also noch viel zu tun zu sein, für den Abmahner
.
Nebenbei gibt es sogar eine Compilation von S.A.D., die sich HandyGames nennt Klick
Laß die Abmahnung unbedingt anwaltlich überprüfen. IMHO loht sich das für dich.
Gruß
DaFunk
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Ich fürchte, das ist genau der Fall, in dem du auf dem Schaden sitzen bleibst.
Du hättest besser gleich reagiert.
Denn jetzt kannst du nichts mehr nachweisen. Selbst wenn ein anderes Fahrzeug nun ebenfalls durch den LKW beschädigt worden wäre und das herauszufinden ist, fehlt letztendlich der Beweis, dass es sich um den LKW handelt, der auch den Steinschlag bei dir verursacht hat.
Du kannst es zwar mit einer Anzeige probieren, schließlich war die Ladung offensichtlich nicht richtig gesichert, du solltest dir aber keine zu großen Hoffnungen machen, dass du auf diesem Wege den Verursacher des Schadens noch erreichst bzw. den Schaden von ihm ersetzt bekommst.:(
Gruß
DaFunk
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§ 35 sehe ich nicht, weil es hier ja lediglich um das eigene Leben ( Leib, Freiheit) , das von einem Angehörigen oder einer nahestehenden Person geht. Das ist aber im Fall des Polizeibeamten nicht der Fall. Das wäre doch zu weit gegangen. Denn sonst könnte man in jedem Fall mit einem Kind, als Opfer, die typische Zwangslage annehmen (fremdes Kind als nahestehende Person).
Mein Kommentar sieht eine nahestehende Person bei einer Garantenstellung für eine Person, also bei Hausgemeinschaft, eheähnlichem Zusammenleben oder Liebesverhältnis. In diesem Fall kann man aber nicht von einer nahestehenden Person sprechen.
Die Notstandshandlung muß außerdem die ultima ratio zur Beseitigung der Gefahr darstellen. Aber was ist mit weiteren Verhören, Durchsuchungen im Umfeld des Beschuldigten usw. Die Handlung muß den einzigen und letzten Ausweg darstellen. Auch das ist m.E. nicht der Fall.
Ganz abgesehen von den Gefahren, die eine solche Ausweitung bzw. die Zulassung von Folter in sich bergen würden. Denn das würde einige wichtige Gesichtspunkte dieses Staates in Frage stellen. Das ist aber ein anderes Thema...
Gruß
DaFunk