Beiträge von DaFunk

    Das, was der Gewerbende anbieten muß, nennt sich Gewährleistung.
    Grundsätzlich sind es 24 Monate Gewährleistung, die er übernehmen muß,bei gebrauchten Sachen kann er sie aber auf 12 Monate reduzieren. Davon machen die meisten Händler Gebrauch.
    Wird keine Absenkung der Gewährleistung von 24 auf 12 Monate vereinbart, bleibt es bei den gesetzlichen 24 Monaten.


    Von der Gewährleistung sind Mängel abgedeckt, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache vorhanden waren. Beachte die Beweislastumkehr, die dafür sorgt, dass in den ersten 6 Monaten der Händler zu beweisen hat, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war.
    Liegt ein Mangel vor, ergeben sich die gesetzlichen folgen, also Nachbesserungspflicht und -recht des Verkäufers, bei Scheitern dieser, dann Minderung, Rücktritt vom Vertrag usw.
    Zu beachten ist, dass bei einem gebrauchten Fahrzeug die normalen Abnutzungserscheinungen natürlich nicht als Mangel zu sehen sind.


    Die Garantie ist abhängig von der Garantievereinbarungen, dazu kan ich deswegen nicht viel sagen. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers, deswegen kann er den Umfang und die Bedingungen der Garantie weitgehend selbst regeln.
    Garantie wird normalerweise vom Hersteller/ Händler gewährt. Das Angebot von CarGarantie scheint mir eine Versicherung, für den Fall, dass etwas kaputtgeht, zu sein.


    Ich hoffe die Angaben haben dir etwas geholfen:)


    Gruß
    DaFunk

    @ matzel 06:


    Die Meinungen gehen bei juristischen Fragen immer sehr auseinander:D
    Ich schätze mal, irgendwie vertretbar sind beide.


    Die unterschiedlichen Vertragspartner sind wirklich ein Problem, das es zu überwinden gilt.
    Ansatzpunkt könnte sein, dass O² zwar die Leistung erbringt, reel diese Leistung aber durch das Verschulden des Händlers nicht nutzen kann. Dadurch, dass der Händler aber trotzdem beide Verträge vermittelt, darf m.E. dem Kunden kein Nachteil entstehen. Das wäre aber der Fall, wenn man differenziert, ob beide Verträge bei O² abgeschlossen wurden, oder über den Händler. Es wäre beinahe Zufall, ob die Verträge eine Einheit bilden. Dir Argumentation der wirtschaftlichen Einheit bleibt aber in beiden Fällen die gleiche.


    Meine Theorie ist daher, dass sich reel trotzdem nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag lösen kann, O² aber natürlich die Möglichkeit hat, bei M**** Regreß zu nehmen, da das Verschulden ja dort liegt.


    Der Gedanke, sich bei O² zu beschweren, ist aber sicher nicht verkehrt. Das kann nie schaden. Jedenfalls nicht reel;)


    Zitat

    Es ist aber ohne Frage eine Frechheit, einen Vertrag ohne Lieferbarkeit des Handys freizuschalten.


    Wenn jeder so denken würde, gäbe es keine Probleme.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Was kann ich sonst noch tun?! Bin absolut überfragt :confused: :(



    Einfach nochmal anmahnen, eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung setzen und für den Fall, dass keine Zahlung erfolgt, mit zivilrechtlichen Schritten, sowie Anzeige drohen.


    Falls nichts passiert wird dir dann nichts anderes übrig bleiben, als ihn tatsächlich anzuzeigen und versuchen irgendwie an dein Geld zu kommen.
    Möglich wäre z.B. ein Mahnverfahren.



    @ Shane54:


    Sieht wirklich irgendwie nach einer Masche aus. Kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass der Kerl wirklich so viele Handys zu den gebotenen Preisen braucht:rolleyes: .



    Gruß
    DaFunk

    Das dürfte aus den obengenannten Gründen ebenfalls keinen Unterschied machen.
    Du hast einen Vertrag mit Handy abgeschlossen, weil du ein Handy benötigst, hast aber keines erhalten. So ist der Vertrag für dich nutzlos und es kann dir nicht zugemutet werden, ein Handy ohne Vertrag zu erwerben, obwohl dir ein subventioniertes zusteht. Die Mehrkosten wären erheblich.

    Das sehe ich doch etwas anders, allerdings sollte noch etwas Vorarbeit geleistet werden.


    Kurz gesagt:


    Du solltes die Lieferung des Handys schriftlich anmahnen und eine Lieferfrist von 2 Wochen setzen, nach der du die Leistung ablehnst. Wirst du innerhalb dieser gesetzten Frist nicht beliefert, kannst du meines Erachtens:


    1. Vom Kaufvertrag über das Handy zurücktreten
    2. Unter Berufung auf die Tatsache, dass Mobilfunkvertrag und Handy eine Gesamtleistung darstellen und beide Verträge miteinander stehen und fallen, auch vom Mobilfunkvertrag zurücktreten.


    Hier die Texte, die muli vor einiger Zeit zur Einheit zwischen Mobilfunkvertrag und Handy herausgesucht hat


    Zitat


    Der Bundesgerichtshof (BGH) geht in zwei teilweise parallelen Entscheidungen vom 08.10.98 (I ZR 94/97 sowie I ZR 187/97) davon aus, daß es sich bei einem Paket bestehend aus Mobiltelefon und Netznutzungsvertrag um eine Gesamtleistung handelt, insbesondere auch dann, wenn das Handy zum Preis von DM 0,00 bzw. DM 1,00 angeboten wird. Wie der BGH ausführt, gebietet allein schon die Funktionseinheit von Mobiltelefon und Netzzugung ein derartiges Angebot als untrennbare wirtschaftliche Einheit zu verstehen.


    Auch das AG Staufen geht mit Urteil vom 14.12.1998 (2 C 193/98) bzgl. der Wandelung eines Handy-Vertrages ebenfalls von einem wirtschaftlich einheitlichen, innerlich zusammengehörenden Geschäft aus, für welches die Trennung in zwei rechtliche selbständige Verträge nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zu beachten ist.


    Gruß
    DaFunk

    Und ich habe eben noch den ganzen Quatsch aus dem Pop-Up abgeschrieben, um darauf hinzuweisen:rolleyes:, dabei ist das schon bekannt.


    Ich finde zwar, dass auch die Pop-Ups dem Forum nichts an an Seriösität nehmen, aber man kann ja mal darauf hinweisen.
    Egal hinter wievielen 0190 Pop-Ups TT versteckt ist, TT bleibt super:top:
    Hier fällt ja sowieso niemand darauf herein.:D


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von bR00k
    das mit dem sound beim schliessen der klappe gibt es schon eine weile und zwar findest du es auf http://www.my-symbian.com
    in der uiq section


    Und nicht vergessen, dass der Programmierer sein Meisterwerk in diesem Thread hier im Forum vorgestellt hat und es, soweit möglich, auch immer verbessert und Vorschläge der TT-User einbaut.
    Wirklich super:top:


    Neueste Version ist übrigens die 1.7.3;), der Downloadlink ist im angegebenen Threadhier .

    Zitat

    Original geschrieben von h00ligan


    Wohl war, wohl war. Nur hatte ich gerade nichts besseres zu tun ... und zuguterletzt finde ich den Thread hier einfach zu öde :D ;) :p


    Ertappt! Ich habe den Thread nur eröffnet, um dich anzuöden:D
    Ein neues Topic ist schon fast fertig. Das wird dann doppelt so öde... mindestens.:p


    @ Sämi:


    Ich hab jetzt endlich mein 7650:D
    Deine Abwandlung wird eingefügt.


    @ DUSA-2772:


    Passiert mir dauernd (und das bei 10 Handys :rolleyes: ). Wird eingefügt.


    @ Mort:


    Wie treffend. Und es passiert immer wieder, als würde man es nie lernen:D


    Gruß
    DaFunk

    Beim rechtfertigenden Notstand muß das geschützte Interesse deutlich höherwertiger sein, als das verletzte.


    Dafür scheidet in der üblichen Betrachtung einer Tat in der Reihenfolge Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld, die Strafbarkeit mangels Rechtswidrigkeit aus.


    Beim entschuldigenden Notstand handelst du schuldlos, wenn du etwa zur Rettung des eigenen Lebens das fremde Leben gefährdest. In diesem Fall scheidet Strafbarkeit mangels Schuld aus.


    Lehrbuchbeispiele für den entschuldigenden Notstand:


    Vater und Sohn drohen bei der Bergtour abzustürzen. der Vater durchtrennt das Seil seines Sohnes, um sich selbst zu retten.


    Schiffbruch: A und B treiben im Meer. A klammert sich an ein großes Brett , B droht zu ertrinken. Er stößt A vom Brett, um sich zu retten


    EDIT:

    Zitat

    Wer mir das Auto abfackeln will, den darf ich mit einer Ohrfeige daran hindern, z.B.


    Kann man so sagen, ja.


    Gruß
    DaFunk

    Re: In Dir ist ein Schelm vergorgen !


    Nachdem sich eben mein PC auch an Murphys Gesetz erinnert und genau in dem Moment, als ich den Beitrag abschicken wollte, eine Schutzverletzung produziert hat....;)


    Zitat

    Original geschrieben von indiana1212
    Lass Dich doch einfach immer wieder mal bei TT inspirieren. So etwas lese ich immer gerne.


    Ich habe auch schon wieder eine Idee, die natürlich mit TT zu tun hat:D
    Morgen sollte es soweit sein....


    Zitat

    Original geschrieben von indiana1212
    Ändere doch Deine Signatur in "Murphy´s Gesetzgeber bei TT"


    Rate mal, was ich jetzt mache:D


    Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Ich hätte da noch eine Erweiterung


    Du bist dabei!:)


    Gruß
    DaFunk