Das, was der Gewerbende anbieten muß, nennt sich Gewährleistung.
Grundsätzlich sind es 24 Monate Gewährleistung, die er übernehmen muß,bei gebrauchten Sachen kann er sie aber auf 12 Monate reduzieren. Davon machen die meisten Händler Gebrauch.
Wird keine Absenkung der Gewährleistung von 24 auf 12 Monate vereinbart, bleibt es bei den gesetzlichen 24 Monaten.
Von der Gewährleistung sind Mängel abgedeckt, die zum Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache vorhanden waren. Beachte die Beweislastumkehr, die dafür sorgt, dass in den ersten 6 Monaten der Händler zu beweisen hat, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war.
Liegt ein Mangel vor, ergeben sich die gesetzlichen folgen, also Nachbesserungspflicht und -recht des Verkäufers, bei Scheitern dieser, dann Minderung, Rücktritt vom Vertrag usw.
Zu beachten ist, dass bei einem gebrauchten Fahrzeug die normalen Abnutzungserscheinungen natürlich nicht als Mangel zu sehen sind.
Die Garantie ist abhängig von der Garantievereinbarungen, dazu kan ich deswegen nicht viel sagen. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers, deswegen kann er den Umfang und die Bedingungen der Garantie weitgehend selbst regeln.
Garantie wird normalerweise vom Hersteller/ Händler gewährt. Das Angebot von CarGarantie scheint mir eine Versicherung, für den Fall, dass etwas kaputtgeht, zu sein.
Ich hoffe die Angaben haben dir etwas geholfen:)
Gruß
DaFunk