Beiträge von DaFunk

    Schön, dass es euch gefällt:D


    @ handymaniac:
    War nur eine knappe halbe Stunde. Ich war inspiriert von TT, da dauert es nicht so lange. Das schlimmste war, wie immer, das Tippen im Adler-Such-System.



    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Erstmal: :top: :D Megasaubere Leistung!


    Sind einige Erweiterungen gestattet, wie man sie aus dem Original auch kennt?


    Danke! Erweiterungen sind natürlich gestattet, sogar erwünscht.:)
    Ich muß zugeben, dass ich das Original nur ganz flüchtig kenne:eek: :D, aber deine Erweiterung ist genial.
    Ich kopiere sie oben rein.

    Zufällig bin ich bei meinen Träumereien vom P800 über einen Emulator für Master System und Gamegear gestolpert.
    SMSPlus heißt der Emulatorund ist natürlich bei My Symbian , wo auch sonst.


    Klingt ganz interessant, vor allem weil hier doch eigentlich die Gamegear-Generation gut vertreten sein müsste. Vielleicht kann den Emulator mal jemand testen und hier posten, wie er so ist. Das könnte mich dazu bewegen, das P800 zu kaufen. Ich vermisse meine Gamgear-Games doch so:D


    Ich hoffe, ich habe nicht übersehen, dass er schon genannt wurde. Ich habe jedenfalls nichts gefunden.


    Gruß
    DaFunk

    Murphys Gesetz ist wohlbekannt. Es besagt, dass alles, was schiefgehen kann, auch schiefgehen wird. Was das für Handys und Mobilfunk bedeutet, kann man immer wieder bei TT lesen.
    Aus den Erkenntnissen der TT-User ergeben sich folgende Regeln.


    Das Zeitproblem der Hersteller


    1. Wird ein Handy zu früh angekündigt, wird es bis zur tatsächlichen Veröffentlichung vergessen.
    2. Wird das Handy zu spät angekündigt, haben die Konkurrenzhersteller bereits ein ähnliches Modell angekündigt.
    3. Ein Handy kann man nur zu früh, oder zu spät ankündigen.


    Die Abhilfe


    1. Um dem entgegenzuwirken, werden Handys immer früher angekündigt. Im besten Fall ein Jahr, bevor man über eine Veröffentlichung überhaupt nachdenken kann.
    2. Handys erscheinen niemals zum angestrebten Erscheinungstermin. Frühestens ist ein Handy ein Jahr nach dem angestrebten Termin tatsächlich zu kaufen.
    3. Wenn das Handy verfügbar ist, ist es veraltet.
    4. Erscheint ein Handy rechtzeitig, funktioniert es nicht.
    5. Erscheint es dann funktionstüchtig, wurde bereits der Nachfolger angekündigt.



    Konsequenz


    In naher Zukunft werden Handys nur noch angekündigt. Auf diese Weise kann man die lästigen Entwicklungs- und Produktionskosten einsparen und die Energie direkt in die Ankündigung des Nachfolgers stecken, der ebenfalls nie erscheinen wird.


    Morts Käuferdilemma:
    Die Features, wegen denen du ein Handy gekauft hast, verwendest du nach ein paar Tagen nie wieder. Dafür stört dich dann die unmögliche Bedienung von Funktionen, auf die du gar nicht geachtet hast.


    Erweiterung von Morts Käuferdilemma:
    Der Preis fällt spätestens eine Woche, nachdem du das Handy gekauft hast um mindestens 50€.


    DaFunks Ableitung:
    Wartest du, bis das Handy den niedrigsten Preis erreicht hat, ist es hoffnungslos veraltet.


    DaFunks Erkenntnis:
    Ein Handy kann man nur zu früh, oder zu spät kaufen.


    Die Schwerkraft


    1. Ein fallendes Handy kommt immer auf dem Schwachpunkt des Gehäuses auf. Meist mit dem Display auf einem Stein.
    2. Ist gerade kein Stein in der Nähe, wird sich das Gehäuse durch die Krafteinwirkung so verformen, dass das Display dennoch zerstört wird.
    3. Funktioniert das Handy nach dem Sturz noch, wird der Angstschweiß dafür sorgen, dass es erneut fällt und diesmal endgültig zerstört wird.


    1. Preisabwandlung:


    Je teurer das Handy ist, desto größer wird die Angstschweißbildung sein und desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass es erneut fällt.




    4. Landet das Handy auf einem weichen Kissen, wird sich das Kissen seiner Verformungsenergie entledigen, indem es das Handy auf doppelte Höhe katapultiert und so dafür sorgen, dass es beim folgenden Sturz endgültig zerstört wird.




    2. Preisabwandlung


    Je teurer das Handy, desto empfindlicher ist das Innenleben und desto geringer muß die mechanische Einwirkung ausfallen, um es endgültig zu zerstören.


    3. Preisabwandlung


    Je billiger das Handy, desto schneller kann es zerstört werden.


    5. Die Schwerkraft ist immer auf der Seite des Menschen am größten, auf der das Handy getragen wird. Folge: Der Mensch fällt ausschließlich auf das Handy.


    Displayabwandlung
    Wenn der Mensch auf das Handy stürzt, wirkt die Schwerkraft am stärksten über dem Display des Gerätes.


    6. Trägt man das Gerät in der Hosentasche wird man sich auf das Display setzen. Die Schwerkraftgesetze 1-5 sind entsprechend anzuwenden.
    7. Trägt man das Handy in der Jackentasche, wird sich jemand auf die Jacke setzen und das Display zerdrücken.
    8. Hat sich niemand auf das Display gesetzt, wird das Handy aus der Jackentasche rutschen und auf ein Kissen fallen (siehe Gesetz Schwerkraft 4).


    DUSA-2772´s Hosentaschengrundsatz


    Wenn man das Handy in der Hosentasche transportiert, hat man vorher vergessen, die Tastensperre einzuschalten. Unbemerkt wird die teuerste Nummer aus dem Telefonbuch angewählt.


    DaFunk´s Abwandlung von DUSA-2772´s Hosentaschengrundsatz


    Hat man die Tastensperre eingeschaltet, ist sie wirkungslos.


    Reparatur


    1. Ist das Handy defekt, lässt sich die Ursache der Fehlfunktion nicht feststellen.
    2. Lässt sich die Ursache feststellen, ist das defekte Bauteil nicht austauschbar.
    3. Ist das Bauteil austauschbar, ist dieses nicht vorrätig, das Handy muß eingeschickt werden.


    1. Herstellerabwandlung
    Der Hersteller wird das defekte Bauteil gegen ein ebenfalls defektes austauschen und das Handy nach frühestens 3 Monaten zurückschicken. Das Bauteil ist in der Werkstatt immer noch nicht vorrätig. Das Handy muß eingeschickt werden. (Zurück zu Punkt "Reparatur 3.")


    4. Ist das Bauteil austauschbar und vorrätig, wird die Werkstatt das Handy beim Reparaturversuch zerstören. Es muß eingeschickt werden.


    2. Herstellerabwandlung
    Der Hersteller wird nach 3 Monaten feststellen, dass der Schaden irreparabel ist und ein Austauschgerät zuschicken.
    3. Herstellerabwandlung
    Das Austauschgerät wird bestenfalls den gleichen oder einen deutlich schwerwiegenderen Defekt aufweisen. Es muß eingeschickt werden.


    5. Ist das defekte Bauteil lokalisier- und austauschbar, kann das Ersatzteil nur in Großmengen bestellt werden.
    6. Wird in der Werkstatt ein Softwarefehler festgestellt, wird die gleiche Software erneut aufgespielt, um den Fehler zu beseitigen.

    1. Werkstattabwandlung
    Die neue, tatsächlich zur Fehlerbeseitigung geeignete Softwareversion wird ignoriert werden.


    7. Wird der Softwarefehler erkannt und soll er durch die neue Version behoben werden, wird der Softwarefehler durch die neue Version zum Hardwarefehler erhoben. Dieser ist vor Ort nicht behebbar, das Gerät muß eingeschickt werden.
    8. Wird ein Softwarefehler entdeckt, der noch nicht bekannt war, wird das Handy eingeschickt.


    4. Herstellerabwandlung
    Der Hersteller wird das Handy nach 3 Monaten mit der Bitte zurückschicken, das Handy erneut einzuschicken, sobald die neue Software auf dem Markt ist, die dieses neue Problem beheben kann.
    5. Herstellerabwandlung
    Die Softwareversion erscheint als finale Version, gleichzeitig mit Einstellung der Produktion des Gerätes. Der Bug wird behoben, 8 neue werden in das System geschleust. Der harmlosere davon verhindert von nun an abgehende Gespräche.



    Mobilfunkbetreiber


    1. Der Mobilfunkbetreiber wird zuverlässig dafür sorgen, dass man nicht erreichbar ist.
    2. Ist man zufällig doch erreichbar, hat sich der Anrufer verwählt, der in der Oper anruft.
    3. Man erhält keinesfalls eine Rechnung.
    4. Erhält man eine Rechnung, gehört sie niemals zum eigenen Anschluß.
    5. Gehört sie doch zum eigenen Anschluß, werden sowohl ankommende, als auch abgehende, sowie niemals geführte Gespräche berechnete. Die niemals geführten Gespräche umfassen bevorzugt Anrufe in Australien und Japan.
    6. Wird der Rechnungswiderspruch beim Mobilfunkbetreiber berücksichtigt, folgt die Klage dennoch nach einem Jahr, genau in dem Moment, wenn die Rechnungsunterlagen nicht mehr verfügbar sind und der Rechnungsbetrag auf mindestens 2000 Euro angewachsen ist.
    7. Wird nichts eingeklagt, wird der Betrag wenigstens der Schufa gemeldet.
    8. Bucht der Netzbetreiber den Rechnungsbetrag ab, stimmt der Abbuchungsbetrag niemals mit dem Rechnungsbetrag überein.
    9. Stimmt der Abbuchungsbetrag mit dem Rechnungsbetrag überein, liegt der Rechnungsbetrag niemals unter 20000 Euro.


    Morts Regel über die Streuung von Dienstleistungen:


    Bestimmte Dienste oder Sonderangebote werden von allen Netzen angeboten - nur nicht bei dem, bei dem du bist. Den entsprechenden Dienst brauchst du natürlich erst nach Vertragsabschluss...



    Anrufer


    1. Erhält man auf dem Handy Anrufe, befinden sich die Anrufer ausschließlich auf Südseeinseln.
    2. Ruft kein Inselbewohner an, hat sich der Anrufer verwählt.
    3. Die Mailbox wird ausschließlich von jungen Frauen genutzt, die einen Termin bei ihrem Chef absagen wollen.
    4. Möchten sie keinen Termin bei ihrem Chef absagen, wollen sie ein Zeitungsabo verkaufen.
    5. Anrufer halten sich grundsätzlich an bestimmte Zeiten. Bevorzugt rufen sie Nachts an.
    6. Anrufer sind grundsätzlich betrunken und sprechen eine dem Angerufenen unbekannte Sprache.
    7. Sind die Anrufer nicht betrunken, sprechen sie wenigstens eine unbekannte Sprache.


    BB007's Anruferparadoxon:


    7a): Anrufer, die sich nicht verwählt haben, nicht betrunken sind und eine bekannte Sprache sprechen, sind Schwiegermütter/-väter.


    Sämi's Akku-Gesetz:


    7b): Ein Akku hält solange immer zuverlässig durch,
    bis ein wirklich wichtiger Anruf reinkommt.
    Dann gibt er entweder sofort den Geist auf,
    oder aber genau dann,wann der essentielle Part des Gespräches beginnt.


    Dusa-2772's Akkudilemma:


    7c):Der Akku ist immer dann fast leer, wenn man eilig das Haus verlassen möchte und unterwegs keine Lademöglichkeit hat.


    DUSA-2772's Erweiterung zum Akkudilemma:


    7d):Falls vorhanden ist genau in diesem Moment auch der Ersatzakku ungeladen, sowie sämtliche Akkus von evtl. Zweit- und weiteren vorhandenen Mobiltelefonen.


    Bullsons Akku-Kunden-Verschwörung:


    7e):Kann man absehen, daß der Akku noch zwei Gesprächsminuten durchhält, so wird der superwichtige Kunde am anderen Ende der Leitung das Gespräch mindestens auf 5 Minuten dehnen.



    8. Erhält man keinen Anruf, wird eine SMS in einer unbekannten Sprache zugeschickt.


    Morts Erweiterung der Anruferkatastrophe:


    Anrufe und SMS kommen prinzipiell nur, wenn sie stören (Kino, Besprechungen, nachts, ...) und man vergessen hat, das Handy auf lautlos bzw. aus zu schalten.



    SMS


    1. SMS erhält man grundsätzlich in 20-facher Ausfertigung.
    2. Verfasst man selbst eine SMS, benötigt man immer genau 163 Zeichen, von denen grundsätzlich die letzten 3 die wichtigsten sind.
    3. Wichtige SMS mit Terminvereinbarungen erreichen den Empfänger grundsätzlich erst zwei Stunden nachdem der Termin stattgefunden haben soll.
    4. Kommt die SMS rechtzeitig an, weigert sich das Handy, den Signalton von sich zu geben.


    BB007's SMS-Axiom:


    4a): Kommt die SMS rechtzeitig an und signalisiert das Handy den Empfang, wurde der Termin abgesagt.


    faktor0a's SMS Logik:


    4b):
    Ein Absturz der Software steigt proportional zur steigenden Buchstabenmenge, ansonsten sind abstürze in der Software quasi unmöglich. Nach vollenden einer Gefühlvollen, auf 163 Zeichen genau berechneten und jedem Buchstaben abgestimmten SMS, stürzt zwangsläufig beim versuch diese zu versenden, vorher die Software ab. Bei SMS die 2-10 Worte oder ähnlich gering angelegt sind wird kein Absturz stattfinden.


    Und noch eine Regel, die dem User im Forum immer wieder schmerzlich bewußt wird:


    Das Lieferparadoxon:
    Die tatsächliche Verfügbarkeit eines Gerätes ist umgekehrt proportional zu den Zusicherungen des Händlers.
    (nicht hauen, liebe Händler:D)


    Ich hoffe ihr hattet Spaß. Die Gesetze habe ich aus den Erfahrungen bei TT entwickelt, deswegen gibt es die Handygesetze auch nur exklusiv bei TT:)
    Copyright liegt natürlich bei mir:D und bei allen, die mir bei der Erweiterung geholfen haben und helfen:)


    Gruß
    DaFunk


    PS: Falls jemand ein Buch aus meinen Weisheiten machen möchte (ich habe noch viele Weisheiten für die Menschheit;)), kann er sich gerne melden. Ich würde zur Not auch für Geld schreiben.

    @ equinox:


    Aber eine interessante Art, neue TTler zu werben;)


    @ TT Maieroli:


    Darf man dann dein letztes Posting so verstehen, dass du mit dem Neustart der Auktion zufrieden bist und du als Neumitglied der TT-Community nicht mehr vor hast equinox mit deinem Anwalt bekanntzumachen? Wäre ein schöner Abschluß der Sache.:)


    @ all:


    Ganz kurz noch zu der Proto-Problematik.
    Ihr habt schon Recht, dass man einen Proto nicht verkaufen darf, wenn man ihn von Nokia leihweise zur Verfügung gestellt bekommt. Allerdings kommt man auf diesem Wege lediglich zu einer Haftung des Entleihers auf Schadensersatz/ Wertersatz ggü. Nokia. Hat ein Käufer das Gerät gutgläubig erworben, hindert ihn nichts daran es weiterzuverkaufen. Er hat dann das Eigentum, Nokia hat es verloren. Ich denke, das ist der Knackpunkt, der hier übersehen wird. In der von mir angedachten Konstellation haben nämlich beide Parteien irgendwie Recht.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Hul
    P.S. Danke:top:


    Immer gern:)


    Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Heisst das, das ich mich in 2 Jahren bei ihm melden kann und meine Schuhe verlagen kann?


    Ja, das kannst du. Zumindest spricht gegen einen Erfüllungsanspruch nicht die Verjährung.
    Dann könnte aber zum Beispiel Unmöglichkeit vorliegen. Der Verkäufer würde dann unter Umständen auch von seiner Leistungspflicht frei.
    Frag einfach in zwei Jahren nochmal, wenn du di eSchuhe beim Verkäufer einfordern möchtest:D ;)


    Gruß
    DaFunk

    Es ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass man legal das Eigentum von Prototypen erworben haben kann. Nokia hätte in diesem Fall sein Eigentum verloren. Hier hat Mickey09 einmal ganz richtig erläutert, in welchen Konstellationen das denkbar ist.
    Sollte das der Fall sein, hätte natürlich der Verkäufer sein Gerät verkaufen dürfen. Die Warnung, die teilweise rechtlich nicht ganz nachvollziehbar war, könnte dann vielleicht geschäftsschädigend gewesen sein. Allerdings müsste dadurch ein nachweisbarer Schaden entstanden sein, den du dann zu tragen hättest. Der läge jetzt im Bereich 3€ (Einstellgebühr), oder sofern es nachweisbar ist, Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen dem bei einer weiteren Auktion erzielten und dem bei der ersten Auktion durch dein Eingreifen nicht mehr erzielten Preis.


    Keinesfalls musst du aber das Gerät für 2500€ abnehmen.


    Zitat

    Du kannst wegen der Gewaltandrohung sogar noch ein hübsches Sümmchen Schadensersatz fordern und abkassieren.


    Das ist allerdings Unsinn. Schadensersatz bekommt man, sofern ein Schaden vorliegt. Denn kann ich aber nicht sehen.
    Auch dass ein Anwalt seinen Rat kostenlos gibt, glaube ich eher nicht. Mit viel Glück kommt er ans Telefon und sagt: "Dann kommen Sie mal mit Geld vorbei"


    Aber ich sage immer, man soll sich keine zu großen Sorgen machen und erst einmal abwarten, was kommt. Vieles verpufft einfach so und besteht nur aus leeren Drohungen.
    Und vor allem soll man keine Probleme lösen, solange man sie nicht hat.
    Damit meine ich, dass du am besten erst einmal abwartest, bis eine konkrete Anfrage, neben den unflätigen Beschimfungen, bei dir eingeht, dann kann man besser über die Lösung nachdenken. Und bis dahin solltest du dir keine Sorgen machen. So schlimm kann es nicht kommen.:)


    Ich frage mich aber ernsthaft, warum man gleich die unterste Schublade bemüht und mit "toten Vögeln" droht. Ehrlich gesagt kommt mir das vor, wie die Weiheit, "wer schreit hat Unrecht". Ist man im Recht, kann man seinen Standpunkt sachlich darlegen. So viel dazu. IMHO auch eher ein Indiz dafür, dass du dir keine Sorgen machen musst.


    EDIT: Und was ist eigentlich aus dem bei TT sehr "beliebten" ;) Händler geworden, der einen Proto verkaufen wollte?
    Klick!


    Gruß
    DaFunk

    Mensch, ihr seid echt super.:top:


    Gerade habe ich mich noch geärgert, dass ich kein Foto von Columbo in Uniform habe und dann sehe ich, dass die Fotos schon geliefert sind:D
    Auf TT kann man sich wirklich verlassen.

    Zitat

    Original geschrieben von SiemensFreak³
    Ich hätt da mal ne Fraaaaaaaaage sooo.... :D
    Verjährt sowas?


    -SF³


    Alles verjährt...... irgendwann;)
    Deine Kaufpreiszahlungspflicht würde in 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, verjähren. Dauert also noch ein paar Tage;)



    @ Hul:


    Kommt drauf an....
    Beim Akku ist das Problem, dass es sich um ein "Verschleißteil" handelt. Wenn der Akku versagt, muß das bei einem gebrauchten Gerät kein Mangel sein. Damit kann man rechnen. Ich würde dem Verkäufer den Sachverhalt schildern und um eine einvernehmliche Lösung bitten. Recht viel mehr kann man in diesem Fall sicher nicht machen. Ich denke da an etwas, wie "Jeder zahlt die Hälfte".


    Gruß
    DaFunk