Beiträge von DaFunk

    Tut mir leid, Leute, aber so leicht geht das mit dem Sparen leider nicht.
    Wenn irgendwo ein Preis aufgeführt wird, ist das in der Regel noch kein Antrag, sonderen eine sog. "Invitatio ad offerendum", also ein rechtliches nichts.


    Sobald du an der Kasse bist, bzw. das Formular abschickst, trägst du den Kauf an. Dieser Kaufantrag kann vom Verkäufer entweder angenommen werden, oder abgelehnt werden. In deinem Fall wurde ein anderer Preis bestätigt, als von dir im Antrag vorgesehen. Bei abweichenden Annahmeerklärungen geht man davon aus, dass der ursprüngliche Kaufantrag (Felgen für 180 € ) abgelehnt wurde, der Verkäufer dir aber ein Angebot für 360€ macht. Das kannst du nun annehmen, oder ablehnen. Einen Anspruch auf die Felgen für 180 € hast du leider nicht.
    (Vielleicht hat der eine oder andere die Geschichte vom MM und der PS2 für 79€ mitbekommen, die gestern durch die Nachrichten ging. Da war es genau das gleiche)


    Ich würde an deiner Stelle nochmal nachfragen (sichere dir am Besten das Angebot auf der Festplatte), ob du die Felgen zu dem auf der Internetseite genannten Preis bekommst. Ist das nicht der Fall, ist das ein Fall von unlauterem Wettbewerb. Du kannst dich dann an einen Verbraucherverein wenden, der dann ggf. Abmahnt. Das ist i.d.R. etwas teurer für den Unternehmer, als 180€;) .
    Das bringt dir persönlich aber nichts, außer der Genugtuung, dem Händler eins ausgewischt zu haben.


    Ein Individueller Anspruch auf die Ware zum angegebenen Preis besteht jedenfalls leider nicht.
    Zum Vergleich mit Ebay:
    Bei Ebay wird vom Verkäufer ein Angebot abgegeben. In diesem Fall wird nämlich mit dem Einstellen der Ware verbindlich gegen Höchstgebot angeboten.


    Und noch ein Beleg, der einleuchtet:
    Wäre bereits im Geschäft ein Preisschild als bindender Antrag zu sehen, könnte man die Annahme in dem Moment sehen, in dem man die Ware in den Wagen legt. Folge wäre ein Vertragsschluß noch vor der Kasse;) .
    Außerdem könnte man so darauf bestehen, das Angebot aus dem Schaufenster zu bekommen, selbst wenn es ausverkauft ist.


    Gruß
    DaFunk

    Ich habe noch eine Idee. Ob die allerdings alltagstauglich ist:rolleyes: , weiß ich nicht....


    Es gibt doch diese AquaPacs, mit denen man ein Handy ins Wasser mitnehmen kann. Zum Beispiel bei Vodafone gibt es solche Dinger mit undurchsichtiger Rückseite. Wenn man das P800 in so einen AquPac einfüllen würde, könnte man kein Foto machen. Zum Absichern hätte ich an 1-2 Gepäckschlösser gedacht, mit denen man die Seite, auf der das Handy in den Pac gesteckt wird, am Eingang zur Firma verschließen kann.Man müsste nur entsprechende Löcher in den Pac machen . Die Schlüssel werden am Eingang hinterlegt, der Aquapac wird erst wieder beim Verlassen des Geländes aufgesperrt.
    So würde das aussehen:


    Den Aquapac auf dem Foto gibt es bei Vodafone.


    Nachteil:
    1. Vermutlich kann man ein Touchscreen-Gerät nicht mehr optimal bedienen.
    2. Sieht wohl dämlich aus....
    Abhilfe:
    1. Lass die Tastatur eben dran;) :D
    2. Cooles Handy, schreckliche Verpackung => sollte sich ausgleichen...


    Gruß
    DaFunk

    Die Angelegenheit ist schwierig.
    Alles, was man sicher sagen kann, ist leider nur, dass "Deep Links" eine umstrittene Angelegenheit sind.


    Interessant ist in diesem Zusammenhang dieser Deep Link, der glücklicherweise aber nur die nach unten gescrollte Startseite darstellt.


    In diesem Fall ist ein "Deep Link" auf eine Unterseite als zulässig erachtet worden.
    Problematisch in deinem Fall ist sicherlich, dass Heise ohne Kontaktaufnahme und unter Umgehung deiner Internetseite direkt auf eine Datei verlinkt, die auf deiner Seite nicht entsprechend erwähnt wird und damit möglicherweise nicht zur öffentlichen Nutzung freigegeben wurde.


    Ich würde an deiner Stelle unverzüglich bei Heise der weiteren Nutzung deiner Ressourcen widersprechen. Du kannst ja anklingen lassen, dass du die Datei nicht zur Nutzung freigegeben hast und dir durch diese Nutzung erhebliche Mehrkosten entstehen.
    Zur Sicherheit würde ich aber die Datei auch möglichst schnell vom Server nehmen.
    Die Rechtslage ist einfach zu ungewiß, als dass man die Kosten einfach mal auflaufen lassen könnte, um später den Versuch zu starten, sie ersetzt zu bekommen.


    Durch die Verlinkung von Heise bist du ja nicht verpflichtet, die Datei auf dem Server zu belassen. Heise hat sich ja auch nicht gerade besonders fair verhalten, als ohne Anfrage verlinkt wurde. Wenn du einen guten Tag hast, kannst du ja eine andere PDF mit gleichem Namen einstellen, in der du auf die neue Fundstelle für die Datei angibst.
    Oder du stellst nur eine PDF mit "Datenklau, nein danke!" ein:D .
    Es gibt ja sooooo viele Möglichkeiten;)


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von posti
    hi,


    irgendwie muss ich uwm recht geben, denn wer hier schreibt dass er bei kazaa aus versehen einen kinderporno geladen hat der schreibt eben auch dass er bei kazaa aktiv ist, filme lädt und sich um copyrights einen dreck schert und IMHO gegen die NB verstößt.


    aber wo ist das problem bei der polizei eine anzeige zu machen mit allen informationen die man hat?


    Es verstößt insofern nicht gegen die NB, als in diesem Thread weder diskutiert wird, wie man sich am besten etwas "saugt", noch wird in diesem Thread etwas verbreitet, das dem Urheberrecht widersprechen würde.
    So gesehen wäre auch jede der unzähligen im Netz vertretenen rechtlichen Überlegungen zu namentlich genannten Tauschbörsen illegal. Diese Auslegung wäre aber doch zu weit.


    Und nur, um nicht den falschen Eindruck zu erwecken:
    Für mich ist das hier eine rein theoretische Diskussion über die Rechtslage bzw. mögliche rechtliche Folgen. Bei Tauschbörsen bin ich nicht aktiv. Da ist mir der Plattenladen doch lieber.


    Gegen eine Anzeige spricht absolut nichts.


    Zitat

    Original geschrieben von Zeus
    @Da Funk
    Bei vielen Tauschbörsen (z.B. Esel, Bit torrent) kann die Datei doch schon während der Download noch läuft von anderen von dir gesaugt werden. Das heißt du hast gar keine Möglichkeit den wahren Inhalt zu sehen bevor die Datei von dir aus weiterverbreitet wird.


    Das war mir zum Beispiel nicht bekannt. So kann man sogar Dateien anbieten, deren Inhalt man nicht kennt.
    Und gerade in diesem Fall kann man dem Nutzer der Tauschbörse sicher keinen Vorwurf machen, wenn er eine irreführend benannte Datei verbreitet. Im anderen Fall will ich eine gewisse Fahrlässigkeit nicht leugnen.


    Zitat

    Von der Kipo Sache abgesehen könnte man natürlich ohnehin jeden Tauschbörsennutzer und auch fast jeden anderen Computernutzer wegen Copyrightverletzung und Nutzung geklauter Programme anzeigen. Von den ungezählten Verkehrsverstößen und Drogendelikten deren Zeuge man ständig wird ganz zu schweigen.


    Wie wahr.
    Allerdings sind die Ermittlungsbehörden deutlich mehr daran interessiert, die Anbieter von pornografischen Inhalten zu erwischen, als die Anbieter von MP3s. Auch die Softwarehersteller sind nicht so sehr an den kleinen Fischen interessiert, sofern sie dafür den großen Raubkopierer schnappen. Ein entsprechender Fall ging ja erst kürzlich durch die Medien.


    Ich fürchte aber langsam wirklich, dass wir das Thema leicht verfehlen:D ;)
    Man merkt jedenfalls, dass es sich hier um ein wirklich emotionsgeladenes Themengebiet handelt.


    Zitat

    Ich begreife nicht, wie die Problematik hier regelrecht verharmlost wird!


    Dazu kann ich wirklich nur sagen, dass du irgendwie an der Argumentation verbeiarbeitest. Es soll nicht die KP verharmlost werden und auch das Anbieten davon ist eine Frechheit. Aber wer sich eine Datei mit einem Namen herunterlädt, der auf ein Weihnachtsvideo schließen lässt, kann nicht mehr tun, als es wieder zu löschen. Das wirkliche Problem sind die Personen, die diese Dinge gegen Geld produzieren und diejenigen die für den Schund Geld bezahlen. Das sind die Täter. Wer nur durch Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Datei aufgedrängt bekommt, ist dagegen ein Opfer eines hinterlistigen Anbieters. Man hat doch sein bestes getan, wenn man die Dateien unverzüglich wieder löscht?! Aber im Prinzip gehört zum Anbieten ja nicht einmal das Herunterladen durch einen anderen Nutzer, sondern lediglich die Sekunde, in der ein anderer auf die Datei zugreifen könnte! Und das kann nicht sein.

    Re: Wie die Kamera des P800 beweisbar deaktivieren?


    Zitat

    Original geschrieben von Horizon


    Hat jemand von euch eine Idee, wie man die Kamera des P800 dauerhaft und beweisbar deaktivieren könnte?
    Könnte vielleicht ein Service Partner ein Bauteil ausbauen und mir eine schriftliche Bestätigung geben, dass die Kamera nicht funktioniert?



    Hast du dich denn schon erkundigt, ob dein Arbeitgeber eine solche Lösung überhaupt akzeptieren würde.
    Ein Spion kann sich doch immerhin auch eine "Entschuldigung" für sein Handy schreiben lassen. Wenn der Arbeitgeber das nicht glaubt, hilft es doch nichts.


    Gibt es nicht vielleicht die Möglichkeit, dass du das Objektiv beim Betreten vom Arbeitsplatz mit irgendeinem Aufkleber "versiegeln" lässt? Wenn das mit einem nur einmal haftenden Aufkleber gemacht werden würde, könnte man ja auch sehen, ob du im Betrieb Fotos geschossen hast.


    Zu diesem Thema gab es außerdem einen allgemein gehaltenen Thread. Vielleicht findest du da auch eine Idee:)
    Ich finde ihn leider gerade nicht:(


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Wenn man hier meint, das könne jedem Mal passieren, dann frag ich mich: Wem wollt Ihr denn die Verantwortung für den ganzen Scheiß geben? :flop:


    Klar könnte es jedem passieren.
    Und ich will auch keinem die Verantwortung für irgendetwas geben. Das Problem ist nur, dass bei den Tauschbörsen downloaden mehr oder weniger mit Anbieten gleichzusetzen ist. Denn die geladenen Daten landen ja direkt wieder bei der Tauschbörse.


    Mit meinem Beispiel wollte ich nur darauf hinweisen, dass man doch nicht den Inhalt jeder Datei kennen kann. Wenn ich mir zum Beispiel die Datei "America`s funniest home videos" herunterlade, dann erwarte ich keine pornografischen Inhalte. Dass man den PC auch kurzfristig unbeaufsichtigt im Zimmer stehenlässt, ist legitim. Gerade bei längeren Downloadvorgängen geht man zwischendurch schon einmal weg.
    Und ich meine auch nicht, dass man tagelang eine Datei anbietet, die man nicht geprüft hat. Aber kurze Überschneidungen kann es geben. Genau die meine ich.


    In einem solchen Fall sehe ich die Verantwortung deutlich näher bei dem, der eine Datei mit einem Namen erstellt hat, der den Inhalt einer Datei verschleiert oder sogar einen anderen Inhalt vortäuscht, als bei demjenigen, der auf die falschen Angaben hereinfällt. Wenn er die Datei nur wenige Minuten auf dem Rechner lässt, kann das aber schon das Problem sein. Selbst während der obligatorischen Pinkelpause kann man, ohne es zu wissen, eine solche Datei verbreiten. Kann man aber daraus einen Vorwurf ableiten?


    Die tatsächliche Verantwortung liegt jedenfalls bei dem Produzenten von diesem Schund und der ist:flop: . Würde er die Datei nicht unter falschen Angaben verbreiten, könnte niemand sich die Datei unabsichtlich herunterladen. Wer sich aus versehen eine Datei mit irreführendem Namen herunterlädt und ohne den tatsächlichen Inhalt zu kennen verbreitet, aber sofort, nachdem er es bemerkt die Datei löscht, hat doch wirklich sein möglichstes getan.
    Die Sicherheit, die du verlangst, erlangt man nur, wenn man einen großen Bogen um die Tauschbörsen macht.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Und nochmal, ich bin da jetz mal sehr penibel :
    1. Wer Kazaa nutzt, tut das, um illegal Filem oder Musik herunterzuladen.


    2. Illegal belibt illegal, egal was derjenige sich letztenldich downloaded- sei es ein Film, sei es was anderes.


    Downloaden ist rechtliche Grauzone mit leichter Tendenz zur Illegalität.;)
    Allerdings geht es in diesem Thread nun wirklich nicht um das downloaden an sich, sondern um die Verfolgbarkeit strafbarer Inhalte. Da sollte man schon noch differenzieren. Und warum sollten dann Ermittler die Tauschbörsen nach derartigem durchforsten, wenn nicht das Unrecht ungleich größer wäre?


    Dass hier im Forum Heiligenscheinbesitzer tätig sind, wäre mir neu . Es wird aber sehr wohl darauf geachtet, dass nichts illegales im Forum verbreitet wird. Wäre das nicht so, könnte die URL http://www.telefon-treff.de schon bald ins Leere verweisen.


    Und nun noch zum Vergleich Straßenverkehr <-> Internet.
    Wenn ich im Straßenverkehr über eine grüne Ampel fahre, weiß ich sofort, was Sache ist. Im Internet ist das nicht so. Man klickt sich von Seite zu Seite und muß sich auf die Namen verlassen. Aber wer weiß zum Beispiel schon, bevor er zum ersten mal auf http://www.telefon-treff.de geklickt hat, ob die Seite tatsächlich etwas mit telefonen zu tun hat?
    Es könnte ja auch die Seite der anonymen Heiligenscheinbesitzer sein
    Man muß sich einfach auf bestimmte Angaben verlassen können und dürfen, ohne gleich strafbar zu sein.


    Das soll aber in keinster Weise bewussten Besitz und bewusste Verbreitung des Materials rechtfertigen.


    Gruß
    DaFunk

    1. Es geht in diesem Thread nicht um den illegalen Download von Filmen, sondern um die Möglichkeiten, gegen die Anbieter bestimmter Filme Anzeige zu erstatten.


    2. Du spielst nicht mit deinem Account, wenn du auf die Nutzungsbedingungen hinweist. Selbst dann nicht, wenn die Nutzungsbedingungen nichts mit diesem Thema zu tun haben, da eben die legale Reaktion auf ein Angebot diskutiert wird.


    Und nun zum Thema:
    Das Problem für den Nutzer solcher Tauschbörsen ist, dass er sich derartige Videos einfangen kann, ohne bewußt danach gesucht zu haben. Da der Besitz strafbar ist, hat man die Straftat theoretisch bereits in dem Moment begangen, in dem der Download abgeschlossen ist. Das kann so aber nicht sein. Denn die Möglichkeiten, einen Straftäter "herzustellen" wären enorm.
    "Man nehme eine CD, brenne darauf bestimmte Daten und stecke diese CD in einen fremden Briefkasten"
    So leicht ist das aber nicht. Wer sich ein solches Video oder eine entsprechende Internetseite zufällig einfängt ist straflos, solange er unverzüglich nachdem er seinen Irrtum bemerkt die Seite verlässt und die Daten löscht. Dazu zählen natürlich auch die unabsichtlich im Cache gespeicherten Daten.
    Im genannten Fall kann man vom Namen nicht auf den wirklichen Inhalt schließen, deswegen ist natürlich zu befürchten, dass die Datei von vielen unabsichtlich heruntergeladen wurde. Das herauszufinden ist aber Sache der Staatsanwaltschaft. Denn wenn man den User tatsächlich ausfindig machen kann und er unabsichtlich 300 CDs ähnlichen Inhalts gesammelt hat.... :rolleyes:


    Soweit ich weiß, werden die Tauschbörsen ohnehin nach Anbietern von strafbaren Inhalten durchforstet. Leider sind wohl die Rückgriffsmöglichkeiten auf die Anbieter durch die Anonymität sehr beschränkt.
    Eine Anzeige kann eigentlich dennoch nicht schaden. Und mit viel Pech ist der Anbieter nicht einmal in Deutschland und die Diskussion erübrigt sich.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    "Bezüglich Ihrer Antwort teile ich Ihnen mit, dass ich für diese Art der
    Zahlungsabwicklung (vom LKA sowie Kriminalpolizei - Inspektionen und deren
    Präventionsabteilungen aufgrund vieler Betrugsanzeigen verworfen) Erkundigungen
    über Ihr Haus einholen muss.


    Die Polizei hat ja auch nichts besseres zu tun, als Leute mit Verfolgungswahn zu verarzten. Da bist du ja an einen sehr amüsanten Käufer geraten:D . Vor allem blufft er so offensichtlich, dass es schon lustig ist.


    Zitat

    Dann löscht Ebay meine Auktion mit selbstaufgenommenen
    Fernsehserien.Was soll das?


    Das könnte daran liegen, dass man normalerweise keine Videos zu einer Serie verkaufen darf, sofern man nicht die Rechte daran erworben hat. Das ist einfach eine suboptimale Idee;)
    Ich verstehe schon, dass Ebay da aufpasst.


    Gruß
    DaFunk