Beiträge von DaFunk

    Mögen die Spiele beginnen:rolleyes:


    Die Sprachquali von Eplus ist und bleibt sehr gut, allerdings bin ich trotzdem nicht süchtig (zum Glück), denn sonst hätte ich im Moment arge Entzugserscheinungen. Bei mir geht nämlich weit und breit kein Eplus. Deswegen ist auch die O²-Karte die Hauptkarte und Eplus nur die Zweitkarte für die Stadt.


    Aber ganz nebenbei finde ich die Unterschiede nicht soooo groß, dass ich jetztauf Eplus fixiert wäre und die anderen Netze nicht mehr lieb hätte;)
    Aber wenn es nach mir ginge, hätte man im Auto auch einen eingebauten LP-Player, weil der Unterschied zur CD nicht so groß ist:D


    Gruß
    DaFunk

    Das ist eigentlich bei jeder Rechnung so.
    Ist der ganz normale O²-Rechnungsumschlag.


    Ist ja auch ganz sinnvoll. Auch Geschäftsuser wollen unterhalten werden;) :D
    Nichts als sinnlose Umschlagwerbung, die vielleicht etwas ungeschickt gewählt ist.
    Und nutzen wird den Dienst sowieso kein normaler Mensch.


    Gruß
    DaFunk

    Also ich glaube, dass die Top 3 so aussehen wird:


    1. Daniel
    2. Daniel
    3. Daniel


    Das wäre der Beweis für meine Theorie: "Die Menschheit spinnt"


    Meine Wunsch Top 3 wäre dagegen diese:


    1. Vanessa
    2. Vanessa
    3. Juliette (man will es ja nicht übertreiben mit Vanessa:D )


    Und jetzt arbeite ich an meinem Erfolgsshowkonzept weiter. Einen Titel habe ich auch schon.
    BigBrother sucht den GirlsCampSuperstar......:rolleyes:


    Gruß
    DaFunk

    @ Crooks:


    Dann einigen wir uns einfach darauf, dass es zumindest nicht schaden kann, die Anzeige zu versuchen:)



    Und wenn man diesen Gedanken

    Zitat

    Bist Du dir denn sicher, das Du die Playstation wieder bekommen hast, die Du ihm gebracht hast?


    weiterverfolgt, sehe sogar ich ohne Probleme die Straftat:D

    *hust* Nötigung *hust*;)


    Wenn du damit drohst, die Anzeige dem neuen Arbeitgeber zu stecken, dann bitte bestenfalls mündlich und ohne Zeugen, ansonsten könntest du ganz leicht eine Anzeige wegen der Straftat, die ich oben zwischen den Hustenanfall geschrieben habe, bekommen.


    Nicht dass der Schädiger plötzlich die starke Position erlangt;)

    Hallo!


    Der Thread gehört eigentlich als Beitrag in den Ebay-Problemthread .;)



    Jetzt zur Sache.


    Wenn du den Artikel privat verkauft hast, gilt kein Rückgaberecht. Hast du allerdings die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, könnte man möglicherweise nach Gewährleistungsrecht auf einen Sachmangel kommen.


    Wenn der Käufer das Handy mit D2, O² oder Eplus verwenden möchte und es nicht funktioniert, kann dir eigentlich nichts passieren. Du hast ja darauf hingewiesen, dass es sich um ein gelocktes Gerät handelt.


    Wenn es dagegen auch mit einer D1-Prepaid nicht geht, könnte es mit der verwendeten Beschreibung knapp werden. Zwar schreibst du Simlock, allerdings ebenfalls "Nur für D1/ Kein Vertrag". Man könnte also nach der Gesamtbetrachtung des Angebotes zum Ergebnis kommen, dass das Handy mit allen D1-Prepaid funktioniert. Funktioniert es nicht mit D1-Prepaid, liegt nach meiner Ansicht ein Sachmangel vor. Du musst entweder nacherfüllen, wenn das nicht möglich ist, das Handy zurücknehmen.


    Wie gesagt gilt das über den Sachmangel gesagte aber nicht, sofern der Käufer rügt, dass er keine D2, o², Eplus oder D1-Vertragskarte verwenden kann, hat er keine Chance.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Wieso sollte hier keine Anzeige möglich sein? Anzeigen beziehen sich ja eher auf ein Strafverfahren, nicht auf ein Zivilverfahren. Hier könnte es sich doch um einen Betrug handeln. Dann wird das alles mal überprüft und ist aktenkundig. Dazu auf jeden Fall noch eine Sachbeschädigung der Playse und ggf. eine Unterschalgung des heilen Chips. Klingt zwar nach Pillepalle - aber im Gesetz steht nicht:" Wer eine fremde, bewegliche teure Sache......



    Naja, weil eben keine Straftat vorliegt. Und in Fällen ohne Straftat erstattet man eben keine Anzeige;) .


    Betrug: Wo soll denn der Betrug liegen? Wenn der Meisterschrauber normalerweise in der Lage ist einen Umbau vorzunehmen, hat er ja keine Täuschung vorgenommen. Außerdem sehe ich irgendwie keine nachteilige Vermögensverfügung.


    Sachbeschädigung: Dabei handelt es sich um eine Vorsatztat. Der Hobbybastler hat sich aber sicher nicht vor die PS2 gesetzt und gesagt "Ich löte mal eben eine PS2 zu Schrott". Es bleibt also höchstens eine fahrlässige Sachbeschädigung, die allerdings nicht strafbar ist.


    Unterschlagung: Um eine Unterschlagung begehen zu können, muß man sich oder einem Dritten eine fremde bewegliche Sache rechtsw. zueignen. Aber nur dadurch, dass man eine PS2 zerstört eignet man sich nicht einen heilen Chip zu.


    Fazit: Das klappt so nicht. Ich bleibe dabei, dass es sich nur um einen Schadensersatzanspruch auf zivilrechtlicher Ebene handelt. Die Idee die Eltern einzuschalten ist allerdings nicht schlecht. Besser wäre es aber aus taktischen Gründen, die Eltern beim ersten Versuch außen vor zu lassen, damit nicht vielleicht ein zahlungswilliger Jugendlicher von streitsüchtigen Eltern daran gehindert wird;)


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Hoffen wir, dass sich die Angelegenheit als Mißverständnis entpuppt.


    Und meine Hoffnung beginnt sich zu bewahrheiten.


    Erst einmal finde ich es schön, dass du dich zu den Vorwürfen äußerst, NoKiA4LiFe. Das spricht auf alle Fälle für dich.


    Zur Sache möchte ich folgendes loswerden:


    NoKiA4LiFe hat auf TT unzählige Geschäfte abgewickelt, bei denen weit mehr zu holen gewesen wäre, als durch die Unterschlagung eines 3310. Trotzdem sind alle Geschäfte problemlos verlaufen. Wer mit einem Nokia 7650 handelt, ohne zu Betrügen, hat es sicher nicht nötig, ein 3310 für sich zu behalten.


    Ein Handy verschickt man außerdem versichert, so dass man immer die Möglichkeit hat, einen möglichen Schaden ersetzt zu bekommen. Denn so zuverlässig ist die Post nicht.
    Nur zur Erinnerung:
    Der Postskandal mit den verkauften Paketen, obwohl der Empfänger noch problemlos nachvollziehbar gewesen wäre, kommt nicht von ungefähr. Es ist nun einmal eine Tatsache, dass die Post sich im Umgang mit Paketen manchmal etwas merkwürdig verhält.


    Und noch etwas zur Person NoKiA4LiFe:
    Würde ein Mensch, der betrügen möchte so vorgehen, wie in diesem Thread ?
    NoKiA4LiFe hat sich in diesem Thread vergewissert, wie sein Angebot zu verstehen ist, als Uneinigkeit über den Lieferumfang eines Gerätes entstand. Als sich herausstellte, dass der Akku nach überwiegender Auffassung zum Handy gehört, hat er dem Käufer den Akku nachgeliefert.
    NoKiA4LiFe ist ein fairer Geschäftspartner, finde ich.


    Eine Abzocke kann ich nicht erkennen. Es ist einfach etwas beim Transport schiefgelaufen.
    Mir sind übrigens auch schon mehrere Pakete bei der Post verschollen;)


    Gruß
    DaFunk

    Eine Drohung mit Anzeige wird wohl nicht allziviel bringen, außer du bluffst wirklich sehr gut. Es besteht nämlich nicht der geringste Grund zu einer Anzeige. Die Polizei wird sich nicht dafür interessieren, wenn bei der Vertragsabwicklung etwas schief läuft und der Gegenstand, an dem etwas umgebaut werden soll, zerstört wird.


    Ich würde ganz einfach einen Brief an den "Bastler" schicken, den Schaden schildern, darauf hinweisen, dass er durch seinen Einbauversuch entstanden ist und die Konsole nachweislich vorher funktionstüchtig war.
    Jedenfalls solltest du so glaubwürdig darstellen, dass du deinen Anspruch nachweisen kannst und dass er sowieso bezahlen muß. Vielleicht bezahlt er dann freiwillig.


    Ein Problem wirst du aber haben, weil der durchführende Bastler nur beschränkt geschäftsfähig ist. Vertragliche Ansprüche scheiden somit aus, sofern die Eltern nicht genehmigen (Wären aber auch ziemlich dämlich;) ).


    Vielleicht noch eine unerlaubte Handlung als Anspruchsgrundlage.


    Gruß
    DaFunk