Beiträge von DaFunk

    Es waren vier bis fünf, also drei. Sagen wir ein Pin? Ok einer!:D


    Der Ablauf war schon irgendwie genial.
    Und dass die Wette nicht ganz sauber war, ist ziemlich sicher.
    Wenn die Wette ohne schummeln geklappt hat, fresse ich Buntstifte und bestimme die Farbe:p ;)


    Gruß
    DaFunk

    Das ändert aber trotzdem nichts daran, dass diese Passage der AGBs, genau wie BigBlue007 sagt, nicht gütlig bzw. nicht unumstritten ist.


    Es ist nämlich nicht ganz klar, ob Ebay unter den von SabsiG genannten Paragraphen fällt. Die Gerichte tendieren aber dazu, ihn nicht gelten zu lassen und die Regelungen über Fernabsatzverträge anzuwenden.


    Zum Beweis die entsprechende Passage aus dem Urteil des Landgerichts Hof vom 26.4.2002:

    Zitat

    Bei einer Internetversteigerung kommt dann ein Kaufvertrag zustande, wenn der Käufer durch sein Höchstgebot und der Verkäufer durch die im Freischalten der Angebotsseite liegende Erklärung, er nehme bereits jetzt das höchste Gebot an, die notwendigen Erklärungen abgeben. Ist die Internetversteigerung so gestaltet, dann fehlt es an einem Zuschlag im Sinne von § 156 BGB, so dass ein Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht nicht ausgeschlossen ist.


    Bei Ebay nimmt man übrigens an, dass die Bedingung des Urteils erfüllt ist.
    Auch der Anwalt von RTL kann irren;) .


    Gruß
    DaFunk

    Den Shop selbst kenne ich leider nicht, allerdings bin ich von Shops mit der Endung .de.vu generell nicht begeistert. Das wirkt nicht besonders professionell.


    Dass die Seite selbst dann eine kostenlose von Beepworld ist.... Naja:rolleyes:
    Außerdem wäre bei einem Shop eine Telefonnummer nicht ganz falsch
    ;)


    Die Regelungen über Fernabsatzverträge scheinen diesem Shop unbekannt zu sein:rolleyes:

    Zitat


    5.) Widerruf


    (1) Jeglicher Widerruf der Bestellung ist ausgeschlossen und nicht zulässig, sobald die Bestellung bei uns eingegangen ist.


    (2) Der Widerruf ist ausgeschlossen, sofern die Ware durch ein Verschulden des Kunden beschädigt oder zerstört wurde.


    Meine Lieblingsstelle in den AGBs ist immer noch folgende.

    Zitat

    (1) Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund - auch bei Verzug von Unmöglichkeit - sind wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet.


    :D :D :D
    Das ist urkomisch!


    Verkorkste AGBs passieren aber jedem mal. Es klingt aber nicht wirklich gut.
    Die Stelle mit dem Gefahrübergang bei Erhalt klingt ganz fair, sofern auch etwas verschickt wird.;) Ich bin gespannt ob schon jemand bei diesem Shop bestellt hat.


    Ich wäre jedenfalls vorsichtig.;)


    Gruß
    DaFunk


    EDIT: Bei http://www.guenstiger.de ist das v70 derzeit bei einem Shop für 289€ gelistet.

    Wenn du auf den SAR-Wert wirklich wert legst und dich bei einem Kauf daran orientieren willst, solltest du mal bei Ökotest nachlesen.


    Hier der Link zur Seite. Du wirst feststellen, dass es zum gleichen Gerät verschiedene Werte gibt. Er ist nur ein Mittel, um die Strahlenbelastung irgendwie in Zahlen fassen zu können.
    Es gibt zum Beispiel einen Unterschied zwischen dem europäischen und dem amerikanischen Meßverfahren. Dieser führt dazu, dass der amerikanische SAR-Wert doppelt so hoch sein kann, wie der europäische.


    Du siehst also, dass dieser Wert im Prinzip nur einen vagen Vergleich zwischen den verschiedenen Modellen ermöglicht, aber nichts über die wirkliche Gefährdung aussagt.
    Der SAR-Wert ist zum Beispiel Abhängig von der Menge Gewebe, an der die Messung stattfindet.
    So gesehen hilft dir also deine Frage nicht wirklich weiter.


    Gruß
    DaFunk

    Vorsicht: Ebay wird zwar Auktion genannt, ist aber keine Auktion im Sinne des BGB. Über Ebay kommen ganz normale Kaufverträge zustande.


    Dazu LG Hof, Urteil vom 26.04.2002, 22 S 10/02

    Zitat


    Bei einer Internetversteigerung kommt dann ein Kaufvertrag zustande, wenn der Käufer durch sein Höchstgebot und der Verkäufer durch die im Freischalten der Angebotsseite liegende Erklärung, er nehme bereits jetzt das höchste Gebot an, die notwendigen Erklärungen abgeben. Ist die Internetversteigerung so gestaltet, dann fehlt es an einem Zuschlag im Sinne von § 156 BGB, so dass ein Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht nicht ausgeschlossen ist.


    Nach den AGB von Ebay gibt der Verkäufer mit dem Einstellen eines Artikels bereist ein Verbindliches Angebot ab. => Urteil ist anwendbar.
    Es gelten also die ganz normalen Vorschriften des BGB zu Fernabsatzverträgen


    Wenn du dich nun doch noch von deinem Antrag lösen willst, solltest du ganz schnell Kontakt mit dem Händler, sowie dem Netzbetreiber aufnehmen und widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsabschluß.


    Ein Problem mit dem Widerruf hast du etwa auch, wenn bereits mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde.



    Gruß
    DaFunk

    Hallo und willkommen bei TT!:)


    Zu deiner Frage bzw. dem Thema Nokia 7650 und Vodafone Live Software gibt es bereits Threads. Mit der Suche kannst du also viel schneller die Antworten auf deine Frage bekommen, weil diese Probleme bereits besprochen wurden und du auf diese :Weise nicht mehr auf neue Antworten warten musst.:)


    Ich verlinke dir mal die Threads zum Thema.


    Thread1
    Thread2


    Vorteile hast du durch die Vodafone-Live Software nur, wenn du Kunde bei D2 bist. Gravierende Nachteile entstehen dadurch aber ebenfalls nicht.
    Außerdem kannst du im Nokia-Shop notfalls eine andere Softwareversion ohne Vodafon Live aufspielen lassen.


    Und jetzt viel Spaß bei TT!


    Gruß
    DaFunk

    Hallo!


    Das hat schon seine Richtigkeit. Du hast während der O² Weihnachtsaktion abgeschlossen und zahlst in den ersten drei Monaten keine Grundgebühr.


    Warum du deswegen den mad-Smilie verwendest, weiß ich nicht, ich würde mich freuen, wenn ich weniger als erwartet bezahle;) .


    Auf wieviele Monate keine Grundgebührbefreiung:D ;) du dich freuen kannst? Die restlichen 21 Monate. In denen zahlst du ganz normal.


    Gruß
    DaFunk

    Ich habe ja jetzt nicht vor, die Arbeit eures Anwalts zu tun, aber der eine oder andere dicke Hund ist in den AGBs schon vorhanden.


    Zitat

    8. Widerrufsrecht, Rückgaben und Stornierungen


    Liegt einer Warenlieferung an einen Verbraucher ein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b BGB
    zugrunde, so kann dieser nach Maßgabe der §§ 355 ff BGB binnen zweier Wochen widerrufen werden.



    1. Der Fristbeginn für den Widerruf wird nicht bestimmt.
    2. Es fehlt ein Hinweis, dass zur Rückgabe keine Begründung erforderlich ist.


    Außerdem sollten die AGBs übersichtlicher werden. Punkt 7 ist zum Beispiel eine Zumutung für jeden Kunden, der nicht Lust hat stundenlang auf den Bildschirm zu starren. AGBs sollten leicht lesbar und übersichtlich sein.
    Vielleicht baut ihr ein paar Absätze ein, damit das Lesen nicht so schwerfällt.


    Etwas ungeschickt ist zum Beispiel auch, wenn von Sachmangel i.S.v. §434 BGB gesprochen wird. Schließlich soll doch der Durchschnittskäufer die AGBs verstehen. Oder kaufen bei euch nur Juristen ein;)


    Den Rest dürfen jetzt aber eure Anwälte ausbügeln;)


    Gruß
    DaFunk

    Ich hätte es nie gedacht, aber jetzt brauche ich auch mal musikalische Hilfe:D


    Es handelt sich um einen Titel, den man schon zu den Techno Classixx zählen kann.
    Der Titel ist von einer Person, die als Freak bezeichnet wurde und wirklich ein relativ komisches auftreten hatte, sowie nach meiner Erinnerung immer mit einer Art Orgel auftrat (nicht Helge Schneider:D ;) )


    Der Song hatte auch eine Textzeile (erstaunlich, aber wahr bei Techno;) ), die ungefähr "Take me baby, take me now, love me baby, love me now" war.
    Die Zeile war sehr monoton "gesungen", wobei man das Singen nicht wirklich als singen bezeichnen kann. Unterlegt mit einer der einfachsten Base Drums, die ich je gehört habe.
    Den Orgelpart könnte ich jetzt pfeifen, aber das bringt euch wohl auch nichts.


    Hoffentlich kann sich noch jemand an den Titel erinnern und mir mit dem passenden Namen aushelfen, obwohl meine Beschreibung etwas konfus ist. Ich kann mich einfach nicht mehr erinnern und meine CD-Sammlung muß deswegen leider ohne den Song auskommen:( .


    Gruß
    DaFunk