Beiträge von DaFunk

    Aus deiner Frage schließe ich, dass du zu weich für den Job bist.
    Das soll jetzt nicht böse gemeint sein, nur weiß ich aus Erfahrung, dass es vielen in Altenheimen tätigen Menschen schlicht egal ist, wenn ein Bewohner stirbt bzw. wie man das den Angehörigen mitteilt. Und diese Einstellung, so falsch sie auch sein mag, erleichtert gerade diesen Mitarbeitern das Leben erheblich.


    Bestes Beispiel:
    Nachdem sie selbst länger krank war, hat meine Mutter in einem Heim angerufen, um sich nach ihrer Tante zu erkundigen. Die Antwort:" Da sind sie aber ziemlich spät dran, die ist doch schon seit einem halben Jahr tot".
    Dass meine Mutter entsprechend dumm aus der Wäsche geschaut hat, brauche ich sicher nicht extra erwähnen.
    Ich denke, dass man mit einem einfachen "Es tut mir leid, aber XY ist am XX.XX.XXXX gestorben" am besten antwortet. Die Information ist weitergegeben und man ist dennoch niemandem zu nahe getreten, ohne die Umstände zu kennen.


    Eine solche Nachricht überbringen zu müssen ist aber trotzdem eine Belastung, die ich nicht haben möchte.


    Gruß
    DaFunk

    Re: Gestern noch geantwortet, heute 'eigenes Problem' :-/


    Zitat

    Original geschrieben von Laubi Nun zu meiner Frage: Wie gehe ich am besten vor - Betr. Nachforschung? Ich habe eine Kopie inkl. Identcode. Wie kann ich beweisen, dass ein Armband (By the way 715er Gold) in meinem Paket war? Meine Freundin war, bzw. ist Zeugin, dass dies verpackt und versand wurde. :rolleyes:


    Desweiteren würde es mich interessieren, welchen (Schaden-)Ersatz ich geltend machen kann? Die 35 €, die mir/ uns bei eBay durch die Lappen gegangen sind, stellen ja nicht den echten Wert des Armbandes dar. Rechnung haben wir leider nicht :( .


    Wenn auch etwas spät, antworte ich trotzdem:)


    Als Zeugin hast du ja deine Freundin, da dürfte der Nachweis kein so großes Problem sein.


    Du hättes allerdings durch den Verkauf des Amrbandes nur 35 € verdient. Wenn du also die 35 € bekommst, stehst du nicht schlechter, als wenn der verkauf geklappt hätte. Aber du kannst ja trotzdem versuchen den geschätzten echten Wert des Armbandes ersetzt zu verlangen, schließlich geht es die Post relativ wenig an, weswegen du etwas veschickst und was du als Gegenleistung erhältst. Deswegen würde ich sagen, dass du natürlich den echten Wert zu bekommen hast.


    Zitat

    Original geschrieben von Mekong
    Bei 5 Euro kam es mir echt nicht aufs Geld, sondern eher aufs Prinzip an. Jedenfalls hab ich ihm jetzt nen Euro überwiesen. Ebaygebühren und Verkaufsprovision nannte er es. Lächerlich! Ich hab das auch nur überwiesen, weil ich meine Ruhe haben wollte. Na ja, ne schlechte Bewertung hat er dann auch sofort hinterlassen und ich hab ihm auch sofort eine gegeben. So was regt mich auf.... Ich halt mich schon gar nicht mehr bei Ebay auf, weil mir das langsam echt zu doof ist da!


    Nett von dir, dass du dem Verkäufer auch noch etwas bezahlt hast. Das hätte ich bestimmt nicht getan.Schließlich hat er das Problem verschuldet. Er hätte höchstens von mir die Aufforderung erhalten, die schlechte Bewertung zu widerrufen.


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Weiß jemand Rat, was man noch tun kann? Ich finde das nur ärgerlich, den kein Paketdienst brauch jetzt ca. 5 Tage um quer durch Deutschland zu verschicken, oder ?


    Naja, manchmal geht auch etwas schief. Ich durfte schon auf ein Buch 3 Wochen warten, das nachweislich versandt war.
    Es kommt jetzt natürlich auch etwas darauf an, welche Versandart vereinbart war. Paket => Trackingnummer, Versichert => Versicherungsfall usw.
    Einfach mal nach der Trackingnummer fragen, bzw. darum bitten, dass dir der Artkel zugeschickt wird.
    Ist nichts davon möglich kann es schon sein, dass du leer ausgehst.


    Zitat

    Original geschrieben von Hotdogge
    Die schweizer Post hat einen Stempel draufgehauen, Empfänger unbekannt - im schweizer Telefonbuch gibt es ihn auch nicht - die Straße auch nicht.


    Gibt es denn nicht die Möglichkeit, über Ebay nochmals an den Käufer heranzutreten? Sollte doch eigentlich gehen. Wenn das nicht klappt, kannst du entweder abwarten (der Käufer wird sich ja wohl melden, wenn er etwas bezahlt und nicht erhält), oder den Kaufpreis zurückzahlen. Oder kannst du nicht vielleicht über die Bankdaten des Käufers seine Person ermitteln. Könnte ja trotz Datenschutz klappen;) .


    Gruß
    DaFunk


    Meines Erachtens kommst du deswegen nicht mit dem Fernabsatzgesetz weiter, weil es sich eben nicht um den Abschluß eines Vertrages, sondern um eine änderung eines bestehenden Vertrages handelt.
    Vielleicht ist es geschickter, wenn sich dein Freund auf einen Bedienungsfehler beruft, also erklärt, dass er eine Willenserklärung dieses Inhalts nicht abgeben wollte. So zum Besipiel, wenn er statt dem Feld "Abbrechen" aus Versehen auf "OK" geklickt hat. In diesem Falle könnte er seine Erklärung wegen Irrtums anfechten, müsste aber ggf. den entstehenden Schaden (durch die Umstellung des Vertrages) ersetzen.


    Der Vorteil ist aber, dass er wieder in seinem alten Tarif ist, wenn die Anfechtung klappt.;)


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    ausserdem soll er erstmal nachweisen das ich die Gewährleistung nicht ausgeschlossen habe, steht ja nirgendwo das dies schriftlich geschehen muss oder?


    So klappt das mit der Beweislast aber nicht:rolleyes:
    Wenn du einem etwaigen Gewährleistungsanspruch der Gegenseite einen Gewährleistungsausschluss entgegenhalten willst, musst du den schon selbst beweisen. Du kannst nicht hingehen und verlangen, dass dir bewiesen wird, dass du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wird. Insofern wäre eben ein schriftlicher Ausschluß ratsam, aber das hilft dir jetzt ja auch nichts mehr. Die Beweislast für den Ausschluß liegt jedenfalls bei dir.


    Zitat

    ehrlich gesagt habe ich null bock, weil ein depp den pc nicht benutzen kann und es sich anders überlegt hat, ihn zurückzunehmen .


    Ist das denn sicher, dass der "Depp" den PC nicht benutzen kann?
    Zumindest ist denkbar, dass etwas kaputt ist. Aber wie du jetzt vorgehen willst ist deine Entscheidung. Wenn der Käufer einen angeblichen Mangel rügt, darfst und musst du, sofern der Mangel wirklich einer ist (das Gerät ist ja schon etwas älter und man muß mit gewissen Abnutzungserscheinungen bzw. Defekten, die auftreten können, rechnen), eine Nacherfüllung vornehmen. Du darfst das Gerät also auf das Vorliegen eines Mangels untersuchen und diesen durch Reparatur beseitigen. Erst wenn das nicht klappt, kann der Käufer zurücktreten.


    Das Problem ist eben, dass bei einem PC ein Absturz an einer Überhitzung liegen kann, aber auch noch 20 andere benutzerbedingte Ursachen für einen Absturz in Frage kommen. Außerdem würde für dich sprechen, dass der Lüfter imho ein Verschleißteil ist, bei dem nach 6 Jahren schon eine gewisse Abnutzung vorkommen kann.


    Ich würde an deiner Stelle, wenn du nicht unbedingt den PC zurücknehmen willst darauf aufmerksam machen, dass das Gerät bei dir einwandfrei funktioniert hat und auch beim Testlauf keine Probleme zeigte. Außerdem würde ich erwähnen, dass der Absturz auch durch Überlastung (Software) abstürzen kann, sowie, dass bei einem älteren Gerät gewisse Abnutzungserscheinungen zu erwarten sind, die aber bei diesem Alter normal sind und keinen Mangel darstellen.


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007


    "Verkauf erfolgt durch eine Privatperson. Gewährleistungsansprüche des Käufers gemäß BGB können bei Verkäufen durch Privatpersonen ausgeschlossen werden, was hiermit erfolgt. Um dem Käufer die Inanspruchnahme von Händlergewährleistung und/oder Herstellergarantie zu ermöglichen, wird der entsprechende Original-Kaufbeleg beigelegt."


    Was meinst Du?


    Ja, das dürfte so funktionieren und klingt sogar noch fair.
    Wenn du den Satz verwendest ersparst du dir sicher viel Ärger.




    Zitat

    Original geschrieben von Neokoelschekrat
    Bei Neugeräten könnte ich das ja noch evtl. verstehen.
    Aber bei Gebrauchtgeräten???
    Autsch,das könnte bitter werden.


    Vielleicht sollte man aber erwähnen, dass es sicher nicht ganz so bitter wird, wie du jetzt denkst.
    Denn man darf Gebrauchtgeräte ja dennoch nicht mit Neugeräten gleichsetzen. Zwar gilt auch hier die Gewährleistung, aber erstens kann der private Verkäufer aus diesem Grunde die Gewährleistung ja ausschließen und zweitens kann man gegen die bei Gebrauchtgeräten regelmäßig zu erwartenden Abnutzung nichts sagen. Dafür wird der entsprechende Artikel ja als gebraucht entsprechend billiger verkauft.
    (Dass ein Auto, das schon 15 Jahre alt ist, regelmäßig z.B. eine abgenutzte Kupplung hat, ist normal. Ein Sachmangel, der einen Gewährleistungsanspruch begründen könnte, liegt deshalb nicht vor)


    Hierzu die Sachmangeldefinition des BGB:


    Gruß
    DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von kl02
    Find das Design auch edel, denk nur das Handling wird drunter leiden...
    -kl-



    Ich denke auch, dass das Handling bei der Form etwas leiden wird.
    Trotzdem halte ich das Gerät im Moment für gelungen und werde einfach einmal probespielen, wenn es da ist. Dann wird man sehen;)


    Zitat

    Er kommt am 28.3., das ist leider noch sehr lange - gibt es ihn in Japan oder den USA schon?


    Leider ist er noch nicht erschienen. In Japan wird der Gameboy am 14. Februar für 12500 yen erscheinen.
    DIe Amerikaner müssen bis zum 23. März warten und 99$ investieren.


    Zitat

    Und kann mir einer sagen ob das Display die gleiche Größe hat wie bisher ...


    Die Maße des Displays: 40,8 x 61,2 mm.
    Beim GBA müsste ich jetzt nachmessen:rolleyes:


    Zitat

    Was haltet ihr eigentlich vom GP-32 ?


    Ich bin im Moment sehr am Überlegen, ob ich mir nicht einfach so ein DIng importieren soll. Bin mir aber nicht ganz sicher, zumal meine chinesischen, japanischen und koreanischen Sprachkenntnisse nicht vorhanden sind;) .
    Außerdem habe ich bei LikSang gerade einmal 13 Spiele gezählt, von denen einige nicht unbedingt mein Interesse wecken.
    Vielleicht ist der Link http://www.golem.de/showhigh.php?file=/0203/18614.html&wort[]=gp32 von golem.de ganz interessant. Andererseit sollte man mit Emulatoren für das System doch recht viel Freude haben;)
    Beachte vor allem die Kommentare der User.
    Ich denke, ich werde es mal ausprobieren. Ist ja nicht sooooo teuer, im Vergleich zu einem Handy:D .


    Zitat

    Ich habe gerade mal in dem ersten Link nachgeschaut, wie teuer der neue Gameboy sein soll. Zwischen 129 und 139 Euro soll er kosten, was IMHO nicht gerade wenig für ein solches Gerät ist.


    Man sollte vielleicht nicht vergessen, dass der GBA zur Einführung immerhin 249 DM kostete. Im Vergleich ist also der neue GBA imho recht günstig.


    Gruß
    DaFunk

    Du hast nicht zufällig die Gewährleistung ausgeschlossen?
    Dann wäre der Fall an dieser Stelle abgeschlossen:rolleyes:


    Wie Realfargo schon schreibt, gilt die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten lediglich beim Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer <-> Verbraucher). Somit muß der Käufer dir nachweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang bereits vorlag.


    Außerdem kann der Käufer nach dem neuen Kaufrecht nicht sofort zuzrücktreten. Du hast das Recht zur zweiten Andienung, also auf Nacherfüllung. Du kannst darauf bestehen zuvor den PC zu reparieren.


    Ganz nebenbei gehe ich davon aus, dass es sich in dem geschilderten Fall um einen Benutzerfehler handelt. Mein PC ist in letzter Zeit ständig abgestürzt, was darran lag, dass sich eine bestimmte Software regelmäßig nach einer halben Stunde verabschiedet hat. Vielleicht ist das in dem Fall auch so. Man muß nur argumentieren;)


    Gruß
    DaFunk

    Die Idee ist klasse.
    Ich habe erst kürzlich gesehen, dass teilweise verzweifelt nach Betreiberlogos für das 7650 gesucht wurde, die zwar vor einiger Zeit da waren, aber jetzt aus dem Thread dazu verschwunden sind. Ich denke, es wäre sinnvoll, wenn man das verhindern würde, indem man die Bilder irgendwo archiviert, dass sie etwas länger erhalten bleiben. Ich habe zum Beispiel die Sachen, die ich hier einstelle bei Tripod.
    Und da bleiben die Bilder, bis sie wirklich niemand mehr sehen will;)
    Das verhindert zugleich, dass nach den gleichen Bildern mehrmals gefragt wird.


    Soweit ich weiß, habe ich bei Tripod 100 MB kostenlos und derzeit habe ich inkl. Homepage ca. 2 MB belegt:rolleyes:
    Mit dem dort vorhandenen Web-FTP ist auch das Einstellen von Bildern kein Problem. Man sucht dich einfach die Bilder mit dem dortigen Tool auf der Festplatte und lässt sie automatisch hochladen. Das System ist eigentlich selbsterklärend. Das schwierigste ist wohl, den Menüpiunkt "Web-FTP" zu finden;)


    Gruß
    DaFunk

    Wirklich ein super Teil.
    Ich habe mich sofort in diesen GBA verliebt und werde mir sicher einen holen. Ist ja auch kein Wunder, das Ding sieht aus, wie ein Handy:rolleyes:


    Und vor allem passt das Gerät auch zu mir, denn

    Zitat

    Dieses Desgin spricht ja eher wohl Manager Typen an.


    :D
    Sieht wichtig aus und hat nahezu keinen Nutzwert, also genau das, was ich gesucht habe;)


    Bleibt nur die Frage nach der Finanzierung. Immerhin habe ich mich erst in ein Handheld (GP32) aus dem asiatischen Raum verliebt. Das wird aber sowieso nicht, also dann den neuen GBA;)

    Zitat

    Original geschrieben von deißen
    @ dafunk: Hätte gern einmal nichts, habe schon überwiesen...;) :top:


    Habe nichts verpackt und nichts verschickt, vermutlich bringt dir die Post morgen also nichts:p ;)



    Zitat

    Original geschrieben von Michael Lindner
    Dein Statement gäbe ne coole Signatur ab


    Gute Idee, vielleicht eine verkürzte Version.:D