auch wenn es nicht erfreulich ist, wenn jemand gegen seinen wagen uriniert, darf man keine körperliche gewalt (auch schubsen fällt darunter) anwenden. das einzige was das gesetz hergibt ist wohl eine anzeige gewesen.
du hättest ihn erstmal auffordern sollenes zu unterlassen gegen deinen wagen zu urinieren, und dann um seine personalien zwecks anzeige bitten sollen.
es hört sich natürlich dumm an was da oben steht, ich fände es auch nicht gut (besonders wenn man jung ist reagiert man da bestimmt noch heftiger)
aber solange man nicht direkt körperlich angegriffen wird darf man in deutschland keinen schubsen
es handelte sich bei der tat ja höchstens um sachbeschädigung.
nachdem die typen dich angegriffen haben durftest du natürlich zurückschlagen (fürs zurückschlagen aus notwehr gibts auch ne bestimmte zeitbeschränkung, man darf nur während des angriffst oder ein paar sekunden danach zurückschlagen)
natürlich wünsch ich dir viel glück bei deiner anzeige, aber leider kommen solche typen immer zu leicht davon, im gegensatz zum unschuldigen bürger der mal aus verzweiflung zuschlägt.