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Re: Gewährleistung <-> Garantie
Zitat
Original geschrieben von NiceIce
Zitat Techniker:
"Glauben sie mir, ich kenne ich da etwas besser aus! Für die 24 Monate Gewährleistung ist nur der Hersteller zuständig. Der Händler hat damit eigentlich nichts zu tun".
:o
Naja, immerhin wußte er, dass es eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten gibt. ABer auch das sollte ihm, als Vertreter des Herstellers (-> Garantie), ziemlich egal sein...
Genau andersrum ! Gewährleistung MUSS der Händler GESETZLICH geben. Garantie KANN freiwillig angeboten werden und wenn dann meistens vom Hersteller.
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Zitat
Original geschrieben von tkjever
hi,
wegen dem arbeitslos melden:
was hat das effektiv für vorteile, dass ich mich für 2 monate arbeitslos melde? steigen meine rentenansprüche?
andererseits: können die mich dann in irgendeinen billig-job weisen?
sorry, aber von dieser idee habe ich noch nichts gehört.
>>> tkjever
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Mann Chef die vom Arbeitsamt machen garnichts mit Dir. Die weisen Dich auch nirgends wo zu. Du gibst ja an das Du bald Zivildienst machts. Die haben doch noch nicht mal Jobs für "echte" Arbeitslose......Es wird immer wieder empfohlen sich für diese Ausfallzeit arbeitslos zu melden. Aber wie gesagt wenn Du später auf irgendwas verzichten willst was Dir zusteht BITTE...Ruf doch mal einfach da an und schilder denen die Situation. Ich wette die sagen komm bitte in den nächsten Tagen vorbei...
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natürlich hast Du Anspruch wenn Deine Schule zu Ende ist. Wie gesagt, Dein Zivildienst wird ja wahrscheinlich erst im August oder September anfangen, also hast Du Leerlauf und solltest Dich arbeitslos melden (allein schon wegen des späteren Rentenanspruchs, der sonst halt für diese Leermonate "verfällt"). Aber naja, wenn Du mir nicht glaubst....
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Wenn Du nichts gegen Lager- und Packjobs hast würd ich das mal hier versuchen:
http://www.ups-job.de
Die zahlen knapp 10 Euro die Stunde. Urlaubs- und Weihnachtsgeld kriegst Du da auch. Bewerbung ist sehr einfach, die suchen eigentlich immer jemanden....
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Du schreibst es ja selber: Schuljahr 2003/2004. Nach den Sommerferien ist es das Schuljahr 2004/2005. Also ist der bald auch schon nicht mehr gültig.
Da Du Dich ja soo arm darstellst. Was machts Du denn nach der Schule ? Solltest Du Leerlauf haben mußt Du Dich arbeitslos melden, alleine schon wegen den Ansprüchen zu Deiner späteren Rentenversicherung. Und als Arbeitsloser genießt Du doch auch VERGÜNSTIGUNGEN, wieso dann das ilegale Theater mit dem Studentenausweis ?
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Zitat
Original geschrieben von PayDay
nagelneue geräte(denke mal so bis 2 wochen) kann man immer zurückbringen, wenn sie defekt oder nicht dem endsprechen was man eigendlich erwarten dürfte. der händler darf es dann auch nicht einschicken und den kunden mit der zeit vertrösten, sondern muss ein neues gerät oder den kaufpreis zurückerstatten. das ist gesetzlich geregelt und hat schon seinen sinn, da es auch betrügerische händler gibt und es auch ganz schön ankotzen dürfte, wenn man nen neuen fernseher kauft und der funzt nicht und man darf dann erstmal 5 wochen warten. dann kann man sich den kauf eh schenken und in 5 wochen einen kaufen.
Gesetzlich geregelt ist das nur im Fernabfragegesetz, d. h. wenn Du es z. B. im Internet bestellst. Im Laden vor Ort besteht so eine Regelung nicht, jedenfalls nicht gesetzlich. Der Händler hat ein Nachbesserungsrecht, auch kurz nach Kauf. IMHO gibt es aber Händler die nach so kurzer Zeit (<14 Tage) bei Defekt sofort austauschen...
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Zitat
Original geschrieben von MoXoS
Die letzte Support-Mail von Samsung war auch scharf:Ich solle doch das Handy einschicken,damit festgestellt werden kann ob ein Garantiefall vorliege. :mad:
Wenn Du ein Fernseher beim Blöd-Markt kaufst kriegst Du auch nicht einfach mal eben so einen neuen hingestellt. Der wird auch eingeschickt.
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IMHO sind die Zeiten bei allen Hersteller vorbei wo man seinen angeblichen "Garantiefall" mal eben so umsonst reparieren lassen kann. Es wird sehr genau geprüft ob das Verschulden beim Hersteller oder beim Kunden zu suchen ist. Siemens hat z.B. schon vor längerer Zeit seinen Austauschservice einstellt...
Wenn wirklich kein Verschulden vom Kunden vorliegt würde ich dagegen vorgehen. Das ist auch absolut gerechtfertigt. Wozu gibt es Gerichte. Und 240 Euro ist ja nun auch kein Pappenstiel. Also bitte nicht falsch verstehen meine Meinung.
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Ich weiß garnicht was da jetzt noch immer zu labern gibt. Ich habe mich gestern auch über den Unfall geärgert weil ich sogar gedacht hatte Schumi schafft den Sieg noch. Andernsrum war es aber ein Rennunfall und egal wer nun Schuld hat, auch Schumi hat in der Vergangenheit schon andere Fahrer von der Strecke geknallt (ob nun verschuldet oder nicht). Es passiert nun mal. Und am Nürburgring wird Schumi mit Sicherheit wieder ganz ganz vorne dabei sein.....
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Medikamente ausfahren ohne Führerschein??? :confused: