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Online-Werbung sollte man nicht unterschaetzen. Sobald man seine Seite entsprechend zupflastert, wird diese gern als gewerbliches Angebot gewertet. U.U. gilt dann eben auch das Wettbewerbsrecht - damit ist nicht zu scherzen.
:eek: Nicht ohne! Wenn Hadraniel stattdessen Werbung fuer Genion L schalten wuerde, vielleicht waeren sie ja dann schon zufrieden. Aber das wuerde er wohl nicht machen, nach dem was ich so gelesen habe. 
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Wenn du frech waerst, koenntest du die darauf hinweisen, das auf der Seite von o2online steht, das man Seiten ansurfen darf, die mit einem Wap-Browser dargestellt werden koennen.
Ueber die Formulierung im Schreiben hatte ich mich auch gewundert. Die scheinen tatsaechlich ihr eigenes Produkt nicht verstanden zu haben. Das wuerde natuerlich auch die wirren Hotline-Aeusserungen erklaeren!
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Also dieser Fall mit dem Dongle ist doch Humbug. o2 sollte sich an die Softwarefirmen wenden, dass die dann gegen Anleitungen zur Manipulation ihrer Produkte vorgehen. Aber es so hinzustellen als wuerde das S&E-Pack sozusagen manipuliert und es mit dieser Raubkopiengeschichte gleichzustellen, ist ja nur noch laecherlich.
Uebrigens genau wie das hier:
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Weiter ist darauf hinzuweisen, dass Sie in einem Wettbewerbsverhaeltnis zu unserer Mandantin stehen, da Sie ausweislich Ihres Internet-Auftirtts unter "Andys Blog" unter anderem Werbung fuer "BASE" machen.
Einfach nur geil!!! :eek: :top:
Dass Urteil zum Entlocken von Prepaidhandys kannte ich gar nicht. Da dachte ich auch immer, dass das verboten sei, weil man entweder Software manipulieren oder einen Algorithmus knacken muesste.
Kann mir nebenbei vielleicht einer diese Logik erklaeren:
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Es ist offensichtlich, dass der Klaegerin durch das Entsperren der SIM-Locks und damit auch durch das Vorgehen der Beklagten ein sehr hoher Schaden entsteht. Dies ist gerade auch deshalb anzunehmen, weil Verletzungsfaelle fuer die Klaegerin kaum feststellbar sind.
:confused:
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Ich wuerde Dir auch raten: Teste die Netze von o2 und eplus und entscheide Dich dann. Sinnvollerweise solltest Du natuerlich die UMTS-Netze testen, vielleicht kennst Du ja jemanden mit entsprechendem Endgeraet und Netz.
Die Sache mit dem EF81 als Modem mit Genion Card klingt eigentlich ganz gut.
Ohne Internet im Krankenhaus ist schon brutal, ist halt doch deutlich kurzweiliger als ein Buch zu lesen. Ich liege mir nun auch schon seit vier Wochen den Arsch wund und nur das Lesen im TT rettet mich vor dem Wahnsinn! :top:
Nur das Werbeforum sollte man sich verkneifen, das frustriert ziemlich. 
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Hast du mal probiert, dich einfach auf der Homepage einzuloggen und das PAck da zu buchen?
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Paragraph 263a StGB:
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(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermoegensvorteil zu verschaffen, das Vermoegen eines anderen dadurch beschaedigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollstaendiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fuenf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
o2 ist also der Meinung, dass ihr Vermoegen dadurch gemindert wuerde, dass jemand z.B. ICQ ueber die WAp-Flat nutzt und nicht nen Zehner fuer das 200MB Datenpaket bezahlt. Sie werden also ihrer Meinung nach monatlich um EUR 5,- bzw. EUR 10,- von den Flat-Freaks geprellt. Waere das aber nicht eher ein Fall fuer Schadenersatz? Wo ist sich hier ein rechtswidriger Vermoegensvorteil verschafft worden? :confused:
Dass die Flat eigentlich nur zum Surfen gedacht ist, ist ja klar. Jede Nutzung von anderen Programmen ist natuerlich gegen den Willen von o2. Aber warum gehen sie speziell auf die Nutzbarmachung einiger Browser ein? Wie absurd das ist, hat lanturlu mit seinem Posting ja klar gemacht!
Koennten die beiden anderen Abgemahnten mal schreiben, was o2 bei ihnen besonders beanstandet? Waere ja ganz interessant, ob da vielleicht andere Akzente gesetzt wurden.
Ich finde den Zeitpunkt der Aktion ehrlich gesagt mal wieder ganz witzig. Gerade ist "Handy 2.0" gestartet worden, bei dem ein potenter, komfortabler und effizienter Browser im Mittelpunkt steht (den man fuer die o2-Flat natuerlich patchen muss
) und bei dem auch explizit die Nutzung von Streaming und Midlets vorgesehen ist, da kommt o2 ausgerechnet mit so einer Aktion raus! Die letzte Abmahnwelle viel doch mit der Einfuehrung der ersten bezahlbaren Datentarife bei den anderen Netzbetreibern zusammen, oder? Aber ist ja klar, dass o2 da nicht so kurzfristig reagieren kann, sie brauchen ja fuer ihr Vorgehen immer ziemlich genau ein Jahr! :top:
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Och Menno, ich dachte es wird hier parallel zu diesem Thread diskutiert: http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=303855
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Sagt mal, ist dieser Hinweis in der Patchbase eigentlich schon länger da oder erst seit heute?
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Der Betreiber der PPC-Welt distanziert sich konkret und ausdrücklich vom Inhalt dieses Postings.
Der Ersteller des Postings haftet für seine Äußerungen.
Inhalte, die nicht den Forumsregeln entsprechen sind vom Leser zu melden!
:confused:
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Wahrscheinlich gabs ne Fair-Use-Regelung, die leider dem Kunden nicht mitgeteilt wurde.
Naja, o2 zeigt sich ja manchmal doch kulant, mit etwas Glueck bekommst Du ein Gespraechsguthaben. :top:
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Die Grundgebühr wurde tatsächlich das erste Mal für den 31.5. berechnet. Da wurde der Vertrag wohl vom Händler geschaltet. Ist ja eigentlich sonst auch gut so, daß das so klappt, so kann man beispielsweise auf den letzten Drücker noch an auslaufenden Aktionen partizipieren.
Ob nun der Eingang der SIM-Karte bei mir für den Beginn der Frist zur Kündigung eine Rolle spielt, weiß ich nicht. Logisch wärs irgendwie schon, in Analogie zum Eingang der Kündigung zur Fristwahrung.
Danke dir auf jeden Fall erstmal, ich werde mich nochmal an den Support wenden, auch wenns nun schon etwas spät ist...
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Auf mein nachfragen zeigt sie mir dann die "Rechnung" und siehe da, der Arsch (sorry, aber nichts anderes passt hier) hat ihr einen Tarifwechsel in einen Kombipaket wochenende 60 durchgefuehrt und ZUSAETZLICH einen 2. Vertrag untergejubelt mit Talk24 Flatrate aus dem Zuhausebereich.
Genau das gleiche Schnaeppchen wollte man mir vor einiger Zeit auch andrehen, als ich wegen einer Handyreparatur im Shop war.
Der Typ war so aalglatt und ausdringlich, der haette das einem Handy-Laien bestimmt erfolgreich aufgeschwatzt.
Meine Eltern sind ja auch mal vor Jahren in einen Vodafoneshop gestiefelt und hatten zwei Vertraege mit GG und MU und Minutenpreisen auf damaligem Prepaidniveau. Immerhin gab es ja zwei Handys zum damals ohne Vertragsbindung ueblichen Preis dazu.