Beiträge von luk001

    • Fahrradfahrer nebeneinander, oder gar ganze Horden davon, welche keinen Platz zum Überholen lassen.


    StVO §27 Verbände


    (1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.


    • Fahrradfahrer, welche sich - vielleicht haben sie Angst, dass irgendwo eine Autotür aufgeht - auf der Straße so breit machen, dass man die Spur wecheln muss.


    Radfahrer müssen ca. 1m Abstand zu den parkenden Autos halten. Ein Radfahrer hat bei einem Gerichtsurteil eine Teilschuld bekommen, da er den Abstand nicht eingehalten hat.


    • Und besonders dufte ist es, wenn sich diese Vögel an der nächsten Ampel wieder vordrängeln und das alte Überholspielchen geht erneut los. So schaffen es Radfahrer sozusagen bei einer zweispurigen Fahrbahn pro Richtung eine Spur komplett zu blockieren.


    Hier haben die meisten Autofahrer keine Ahnung!!!


    StVO §5 Überholen


    (8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen .


    usw...

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Weil nicht jeder Radfahrer in der Stadt für die Tour de France übt und daher das durchschnittliche Tempo eines Radfahrers wohl eher so um die 15-20 km/h liegt?


    Nicht das Du noch geblitzt wirst...


    Klar liegt die normale Geschwindigkeit bei 15km/h, die 30km/h meinte ich auch wenn ich mit dem Rennrad unterweg bin ;)


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wo Radwege da sind haben Radler auf Straßen nichts zu suchen.


    Haben sie doch, bereits oben geschrieben, kein blaues Schild, Radweg nicht befahrbar, ab auf die Straße :p

    Zitat

    Original geschrieben von ISCH
    ......Ich wehre mich somit dagegen, alle Radfahrer über einen Kamm zu scheren.


    So ist es auch, klar gibt es schwarze Schafe (meistens sind es eher jungere Leute, also unter 25 die sich an die Regeln nicht halten), aber die gibt es ja überall. Oder missachtet ihr Autofahrer keine Verkehrsregeln?


    Ich fahre auch Rad und nicht gerade wenig, trotzdem halte ich mich an die Verkehrsregeln, d.h. ich halte an jeder roten Ampel und fahre Nachts auch mit Licht. Trotzdem wird man ständing von Autofahrern bedrängt, angehupt, geschnitten und beleidigt.


    Wer noch nie in der Stadt mit dem Rad gefahren, der sollte es mal tun!!! Und das auf den dort vorhandenen benutzungspflichtigen Radwegen.


    Was viele Autofahrer jedoch nicht wissen, viele Radwege sind als solche gar nicht gekennzeichnet, d.h das blaue Schild fehlt. In diesem Fall, KANN ich auf dem Radweg fahren, muss es aber nicht. Trotzdem versuchen ganz viele Auto einen zu belehren, indem sie einem anhupen oder schneiden und dann auf den Radweg zeigen.
    Und wenn die Radwege gekennzeichnet sind, entsprechen sie ja meistens nicht den Vorschriften (fast nur in der Stadt, auf dem Lande sind die meisten sehr gut). Es liegen Scherben auf dem Radweg, irgendwelche Wurzeln kommen raus, der Radweg ist zugeparkt, usw.


    "Ausnahmen von der Benutzungspflicht vielmehr in der Rechtsprechung schon seit Jahren bekannt. Es gibt drei Grundsätze, die bei Benutzungspflicht gegeben sein müssen:


    - straßenbegleitend,
    - benutzbar und
    - zumutbar.


    Erfüllt ein Radweg auch nur eines dieser Kriterien nicht, muß er nicht benutzt werden. Man darf dann mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn mitfahren, selbst wenn der Radweg beschildert ist." Quelle


    Aja, kann mir mal einer von euch vielen Autofahrern mal sagen (fahre ja auch nicht nur Rad), wieso kein Autofahrer in der Lage ist, in der 30er Zone hinter mir zu fahren, wenn ich mit ca 31-34 km/h unterwegs bin? Jeder muss überholen, wieso? Ich halte mich doch an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Da hält sich ja auch keine an die Verkehrordnung (die 1,5 m Abstand die beim überholen eingehalten werden müssen erwähne ich mal lieber nicht, da in 9 von 10 Fällen keiner sich dran hält).


    So, ich bin gleich mal Radfahren :)

    Wortlaut und Begründung der Petition


    Wortlaut


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Radwegbenutzungspflicht abzuschaffen. Der Petent fordert, die in § 41 Abs. 5a StVO und § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO geregelte Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer in ein Benutzungsrecht umzuwandeln.


    Begründung


    Seit Jahren zeigen Untersuchungen (u.a. der BaSt), dass die Gefahr eines schweren Unfalls selbst auf vorschriftsmäßig angelegten Radwegen erheblich höher als auf der Fahrbahn ist. Es ist auch erwiesen, daß Radfahrer dann am sichersten sind, wenn sie sich im Blickfeld der anderen Fahrzeugführer aufhalten. Radwege sollten die Sicherheit durch Entmischung von Rad- und Kfz-Verkehr erhöhen. Es werden jedoch zahlreiche neue Kreuzungspunkte zwischen Radweg und Fahrbahn geschaffen. Besonders gefährlich sind rechtsabbiegende Lkw. Am gefährlichsten sind linksseitige Radwege: mit »Geisterfahrern« wird nicht gerechnet; durch das Abblendlicht des Gegenverkehrs werden sie nachts starkgeblendet. Oft können auf Radwegen die Sicherheitsabstände zu parkenden Autos nicht eingehalten werden. Ausfahrten sind unübersichtlich. Gefährliche Konflikte ergeben sich auch mit Fußgängern, die sich »auf ihrer Seite« des Bordsteins sicher wähnen und nicht mit schnellen Radfahrern rechnen. Dies gilt insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität (incl. Blinde, Taube, Senioren, Kinder).


    Keine mir bekannte Untersuchung belegt eine Erhöhung der Sicherheit durch Radwege. Radfahrer trotzdem auf Radwege zu zwingen, steht daher im Widerspruch zum Grundsatz, dass Verkehrsregeln der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dienen. Bei der Bewertung werden insbesondere innerorts die Gefahren auf der Fahrbahn weit überbewertet.


    Dies hat der Gesetzgeber in der StVO-Novelle von 1997 erkannt und in der Verwaltungsvorschrift zur StVO eine Anordnung der Benutzungspflicht nur für zulässig erklärt, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erhebliche Gefahrenlage besteht. Auch fast 10 Jahre später ist dies jedoch nur bei wenigen Radwegen mit Benutzungspflicht gegeben. Des Weiteren entsprechen nur wenige dieser Radwege den festgeschriebenen Kriterien bezüglich stetiger, geradliniger und sicherer Verkehrsführung, sowie Breite und Oberflächenbeschaffenheit. Die Beschilderung mit den Zeichen 237, 240, 241 ist in diesen Fällen rechtswidrig. Auch sind die besonders gefährlichen Zwei-Richtungs-Radwege und gemeinsamen Geh- und Radwege entgegen geltenden Vorschriften die Regel und nicht die Ausnahme.


    Bei Befolgung der Benutzungspflicht gefährdet ein Radfahrer auf solchen Sonderwegen sich und andere. Auf die Fahrbahn ausweichend würde er sich jedoch ohne Rechtssicherheit bewegen. Es gibt keine rechtliche Festlegung, wann ein Radfahrer bei angeordneter Benutzungspflicht trotz fehlender Eignung des Radweges auf die Fahrbahn ausweichen darf, sondern nur Gerichtsurteile, die einen Ermessensspielraum lassen. Die Lage ist somit unzumutbar kompliziert. Für Radfahrer ist es vor Benutzung eines Radweges oft nicht feststellbar, ob dieser straßenbegleitend, zumutbar, benutzbar und somit benutzungspflichtig ist. Zudem fordern unklare Vorfahrtsregelungen in Kreuzungsbereichen an straßenbegleitenden Radwegen viele Unfallopfer.


    Die Aufhebung der Benutzungspflicht würde die genannten Probleme beheben.


    Weitere Info: http://cycleride.de/petition/#Petition


    Link zum Unterzeichnen: http://itc.napier.ac.uk/e-peti…tition.asp?PetitionID=395


    Anzahl der Unterstützer, Mitzeichner: 6170 (Stand 23.03.2007 22:30)