http://www.game1.ssr.be/ ab Level 4 wird es schwer ![]()
Beiträge von luk001
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Ist das die Original-Mail? Incl. der Schreibfehler?Wenn die Dussel tatsächlich Klage eingereicht haben wirst Du das schon rechtzeitig mitbekommen, Du kannst Dich aber trotzdem weiterhin entspannt zurücklehnen.
CH
Jop, die Original-Mail. Habe gerade mit ner Freundin gesprochen (Referendarin im 2ten Jahr) und die meinte wenn er die Klage über nen Anwalt (wie angekündigt) eingereicht hätte, dann würde es anders ablaufen. Mal schauen was da noch kommt, habe jetzt gar nicht mehr auf die Mail reagiert.
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Original geschrieben von Yoko
luk001Halt uns mal bitte auf dem Laufenden - den Typ find' ich geil!
Alleine aus der Art seiner Antworten kann man schon eine Menge entnehmen - vor allem heiße Luft.
Absolut leere Drohungen ohne Substanz und Fakten. Ich würde gerne den Richter beim Durchlesen des Mail-Verkehrs sehen, der Mann wird gut zu lachen haben.
Das einzig Wichtige für Dich als Privatverkäufer ist dieser EXTREM wichtige Satz:"Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"
So und nicht anders hinschreiben und er wird (abgesehen von Arglist) sehr sehr wenig juristische Ansatzpunkte haben.
HIER ein nicht unwichtiger Link zu dem Sprüchlein...
Ob Deine Formulierungen noch im Rahmen sind, vermag ich nicht zu beurteilen, aber ich würd erst mal entspannt abwarten, gerade wenn Du wie erwähnt eine Rechtsschutz hast.Grüße,
Yoko
Es geht weiter, die Mail von heute Abend:
Sehr geehrter Herr XXXX!
Wir haben am heutige Tage ein Klage beim Amtsgericht Bersenbrück mit Anfechtung eingereicht und werden dann die Entscheidung des
Gerichtes abwarten . Die Kosten machen wir natürlich gelten . -
Angeblich wollte er ja nicht mehr schreiben:
"Ich schreibe Ihnen nochmasl ! Wenn Sie schreiben , das Notebook ist in einem guten technischen Zustand , dann sind wir davon fälschlich ausgegangen ! EBay ist kein echtes Auktionshaus , sondern eine Handelsplattform .
Das bedeutet rechtlich einen erheblichen Unterschied! Die Behebung der angezeigten Mängel wäre kein Thema, eine CD-Rom die aus´geleiert ist , ein beschädigtes Touchpad , eine laute, knarrende Festplatte sind allerdings erhebliche Mängel und nicht ein technisch guter Zustand !
Unsere rechtliche Auffassung werden wird dann auch im weiteren Verlauf genau mitteilen . "Festplattengeräuche hab ich nie gehört. Touchpad ist zekratzt, das sieht man aber auf den Foto in der Beschreibung. Laufwerk hat zwar Geräusche gemacht, aber das macht das Laufwerk einen neuen Laptops von meiner Freundin auch. Das es ausgeleiert sein soll, ist mir neu, das hat sogar CD´s gelesen die das neue Notebook nicht will, bin halt kein Fachmann.
Der Typ kommt aus 49594 Bersenbrück-Alfhausen
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Auf meine letzte Mail:
"Das Fernabsatzgesetz gilt nicht für Privatverkäufer!!!
Sie können gerne Gutachten erstellen, die Kosten werde ich bestimmt nicht übernehmen, schließlich haben Sie sich erst nach 3 Tagen gemeldet. Was haben Sie denn mit dem Notebook denn die letzten 3 Tage getan??? Sie schreiben Sie haben das Notebook überprüft also auch aufgeschraubt??? Wer gibt mir jetzt eine Garantie, das Sie beim Überprüfen, selbst nicht einen Schaden am Notebook verursacht haben???Das Touchpad funktionierte bei mir, bis auf die angegebenen Anschlüsse (USB Portiplikator, Stromanschluss Laptop) funktionierten alle. Die Festplatte hat funktioniert, sonst hätte ich wohl den PC nicht benutzen können. Damit bestätigen Sie es mir erst recht, Sie wollten das Notebook weiterverkaufen und sehen jetzt das sich damit kein Gewinn erzielen lässt und suchen nach nicht vorhandenen Fehlern (bzw. wer weiß was Sie damit angestellt haben) um vom Kaufvertrag zurückzutreten. Am Montag wird mein Anwalt informiert und dann sehen wir weiter."
hat er jetzt folgendes geantwortet:
"Sehr geehrter Herr Hansel ! Ein Nachtrag zum letzten Schreiben ! Drucken Sie bitte den Schriftverkehr aus, den Sie mit uns geführt haben und übergeben Sie das Ihrem Anwalt ! Wir werden das Gleiche machen ! Wir verhalten uns da ganz Korrekt und übergeben natürlich auch Ihre Beschreibung des Notebook ! Das Gericht kann dann klären ob Ihre Meinung so wohl richtig ist !
Wir wollen dann für Ihren Anwalt schon folgendes hinzu führen. Angaben müssen der Wahrheit entsprechen ! Wenn Sie Schreiben das Notebook ist in einem technisch gutem Zustand , dann hat es zu stimmen und wenn Sie Schreiben das nicht
beurteilen zu können weil Sie Laie sind, ist die
Täuschung noch schwerwiegender. Fachleute können zudem feststellen was tatsächlich war , welche der Beschädigungen tatsächlich vorlagen und ob das Buch in einem technisch gutem Zustand war . Wir haben Zeugen die dabei waren und wenn Sie das Booke so gut kennen ,dürfte sich die Frage nach dem Vorsatz stellen. Ihr Anwalt wird es Ihnen erklären !"5 Minuten später kam noch:
"Sehr geehrter Herr XXX! Auf Ihre Anschuldigungen und Unterstellungen werden wir noch eingehen ! Wir sehen den Versuch der Einigung als gescheitert an . Wir verfahren wie angekündigt und verzichten auf die weitere Kommunikation per Mail ."
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Habe ich auch gemacht, mal schauen was er jetzt unternimmt. Werde am Montag mich mal bei meiner Rechtschutzvers. informieren (für irgendwas muss sie ja gut sein
). -
Auf meine Antwort habe ich jetzt folgende Mail bekommen:
Sehr geehrter Herr XXXXX ! Ich verweise u.a. auf das Fernabnahme Gesetz ! Wie Sie mitteilten, beabsichtigen Sie keine Rückabwicklung und haben geschrieben, Sie werden das Notebook nicht zurück nehmen . Ein Gutachten über das Notebook
wird unsere Angaben bestätigen . Die uns entstehenden Kosten , Ausfälle und Rechtskosten sind somit von Ihnen zu übernehmen . Wir bedauern die Entwicklung ! ACW Computer / ElectronisAuf die Frage was denn defekt sein soll, kam das:
Zu Ihren Unterstellungen noch ein Nachtrag . Das Notebook wurde aus dem riesigen Karton in Gegenwart von 2 weiteren Personen ausgepackt und dann untersucht . Das Notebook ist als Electronic-Schrott zu bezeichnen , was das Gutachten bestätigen wird ! Die Mängel sind älterer Natur und betreffen nicht nur dei Hardware im allgemeinen sondern auch das Touch-Pad , nahezu alle Anschlüsse , dei festplatte usw. Wenn Sie das Notebook als im technisch guten Zustand ausgeben und jetzt angeben Sie sind kein Fachmann , dann ist das sehr bedenklich ! Sie sollten umgehend Rechtsrat einholen . Wir warten bis Montag ab !
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Problem mit Käufer
Hi,
habe am 31.12. folgedes Notebook verkauft: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…8&ssPageName=STRK:MESO:IT
Habe alle Macken/Fehler wahrheitsgemäß beschrieben und noch am 16.01 die Festplatte mit nem Löschprogramm gelöscht/überschrieben. Win XP war bereits drauf.
Der Käufer hat es erst nach 17 Tagen (also am 16.01.) bezahlt, Notebook ging am 17.01. raus und wurde am 18.01 um 12:30 Uhr von DHL geliefert. Heute kam folgende Mail:
"Sehr geehrter Herr XXXX ! Wir erklären hiermit den Rücktritt vom Kaufvertrag und erwarten ein Angebot zur Schadensbegrenzung . Das Notebook wurde von Fachleuten geprüft , es ist keineswegs in einem allgemeinen technisch gutem Zustand !
Sie haben zwar Mängel erwähnt , aber die wesentlichen Dinge dabei nicht und behauptet, es sei in einem technisch gutem Zustand. Die Wahrheit ist, es handelt sich um Electronic-Schrott ! . Wir möchten die Angelegenheit , jetzt nicht eskalieren lassen, bevor wir eine Antwort haben und schreiben Ihnen daher die Mail vorab. Das Notebook wird gegebenfalls von Siemens begutachtet und ein Gutachten erstellt.
Ihre Beschreibung des Notebook würde beigefügt .
Im übrigen sollten Sie sich vor übereilten Entscheidungen Rechtsrat holen . Wir erwarten Ihr Angebot zur Rückabwicklung !"Habe erstmal geantwortet, das ich das Notebook nicht zurücknehme und dass das Notebook bei mir bis zum Versand/Verkauf bis auf die beschriebenen Fehler problemlos Lief, was für mich als nicht Fachmann es einen technisch guten Zustand bedeutet.
Was würdet ihr jetzt machen? Komisch finde ich es das er sich erst nach 3 Tagen meldet (normalerweise prüfe ich doch direkt die Funktionen wenn was geliefert wird und melde mich noch am gleichen Tag beim Verkäufer).
Gruß
luk001 -
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Zitat
Original geschrieben von f l a m 3
luk001Schnell? Sehr schnell !

Und bei mir f l a m 3, ich sag nur Blitzüberweisung
