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Beiträge von tribal-sunrise
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Weiss jmd. die Kündigungsfristen bei Bauer Plus?
Ich finde meine Unterlagen nicht mehr und auf der Homepage steht nur dass sich ein Jahresabo immer um ein Jahr verlängert aber nicht bis wann man kündigen muss um die automatische Verlängerung zu verhindern.
Ich hatte auch irgendwie im Kopf dass sich da eh was verändert hat weil zum Zeitpunkt des Abschlusses bekam ich noch die "TV World" - zwischendrin wurde das dann mal umgestellt auf die "TV Movie" - grundsätzlich ja kein Problem aber wenn sie dadurch meine Kündigungsfristen ändern find ich das nicht so toll.
Hab das Abo im März 2006 begonnen und jetzt vor 1-2 Wochen gekündigt. Die Kündigungsbestätigung die mir nun ins Haus geflattert ist gibt an, dass ich die TV Movie noch bis 9/2008 (!) bekäme - da kann doch irgendwas nicht stimmen, oder?
Grüsse
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Bei nem Mietfzg. klebt der Barcode doch normal auch noch neben dem Kennzeichen, oder? (Jedenfalls bei EC, Sixt und Co ...)
EDIT: kat500
Mööp - das ist genau der gleiche Käse - auch Scheiben fluten ist vorne nicht erlaubt - die 2-3 Firmen in D, die das anbieten versuchen seit Jahren eine TÜV Genehmigung zu bekommen haben sie aber bis heute nicht - wenn das ein TÜVler einträgt macht er sich selbst strafbar ...Hab nochmal nachgesehen - es sind sogar 20-30% Serientönung aber die darf eben nicht überschritten werden und ist auch eh praktisch nicht sichtbar - siehe ECE 43 Vorschrift!
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Wieso? Als "Mobilfunkanbieter" gelten doch alle Provider und nicht nur die Service Provider - d.h. hinter dem "viertgrößten" e+ kommen doch noch ne ganze Menge ...
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Ganz normal punkte sammeln geht natürlich wenn Du Dich bei Stars anmeldest - die 5000 sind nur innerhalb der ersten 10 Tage möglich wie Basty schon geschrieben hat - werben geht also nicht mehr ...
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Und wenn dann sein Job flöten geht? :eek:
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Nein - das sind die üblichen Ammenmärchen die so durchs Netz geistern - bzw. eigentlich ist es ein "Missverständnis" der StVo: richtig ist zwar, dass auch vorne eine Tönung von 5-10% (den genauen Wert weiss ich grad nicht) erlaubt ist, und genau damit wird auch immer argumentiert. Der Haken: Herstellerseitig ist heutzutage jeder moderne PKW bereits zw. 5 und 10% serienmässig getönt und wärmegedämmt - d.h. eine weitere Tönung - und sei sie noch so gering - überschreitet schlicht und ergreifend automatisch die Obergrenze. D.h. fährst Du ein entsprechend "altes" Auto, das noch "ordinäres Fensterglas" drin hat dann darfst Du tatsächlich tönen, bei jedem halbwegs modernen Auto mit wärmegedämmten und getönten Glas aber selbstverständlich nicht.
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Den Gewerbeschein wird er doch wohl noch haben, oder nicht?

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Zitat
Original geschrieben von bambi05
Warum sollte man so ein Auto nur tagsüber fahren wollen?Das hat mit Tag/Nacht überhaupt nichts zu tun, warum auch? Die Stvo erlaubt überhaupt keine Tönung der vorderen Scheiben über die Serientönung hinaus - dass es immer Leute gibt, die sich nicht an jede Vorschrift halten wollen ist aber doch wohl nichts neues!?