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Und wie weisst man nach, dass der Schaden nicht arglistig verschwiegen wurde? Im Prinzip kann man es ja nur sagen dass es so ist - wenn ein solcher Fall vor Gericht landen würde evtl. noch durch eine eidesstaatliche Versicherung aber sonst?
Weitere Garantien oder sowas gibt es nicht - nur der Autobild-Vertrag ohne weitere Absprachen.
Doch das war bekannt dass ihr Freund den Wagen gekauft hatte. Aber da der nicht anwesend war hat sie den Vertrag geschlossen. Sie hat aber schon in seinem - allerdings mündlichen - Auftrag gehandelt.
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Eine Freundin hat mit diesem:
-> http://www.autobild.de/aktionen/formulare/
Gebrauchtwagen-Verkaufsformular ein Auto verkauft. Die Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen und _zusätzlich_ hat sie noch "gekauft wie gesehen" per Hand drauf geschrieben - nach dem Motto "doppelt hält besser".
Nun ist ein _versteckter_ Mangel (Kosten ca. 250€) aufgetreten der ihr selbst nicht bekannt war! (Ihr Freund hat das Auto nur gekauft und sie dann direkt weiterverkauft).
Theoretisch trifft sie keine Schuld - praktisch auch? Haften müsste doch höchstens der Vorbesitzer vor ihr (da weiss ich leider noch nicht ob da auch so ein Standardvertrag gemacht wurde oder gar nichts)
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher wegen des versteckten Mangels - auch wenn sie es nicht wusste ist das natürlich schwer zu beweisen - natürlich aber auch für den Käufer nicht umgekehrt ...
Blöderweise hat ja sie den Vertrag gemacht - das Auto gehörte ja ihrem Freund (Ex) der ja auch nun das Geld hat - d.h. für sie wären das nicht eine Minderung des Ertrages sondern vielmehr ein Verlust außer wenn ihr Freund dafür aufkäme ...
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Also bei mir gings auch in einem zweiten Browserfenster und den Bestelllink dann auch nicht sofort sondern erst 30sek. bis 1 Minute später - kann ich also so nicht bestätigen ...
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Zitat
Original geschrieben von Paddel24
Versuch du mal in all den Seiten die wichtigen von den unwichtigen Informationen zu trennen ohne etwas zu übersehen.
Ganz einfach: oben rechts in Threadsuchfeld z.B. Widerruf eintippen und Du findest was Du suchst - nur für die Zukunft ... (steht hier zwar auch schon 1Million Mal kann aber offensichtlich nicht oft genug gesagt werden ;))
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die Reg. wandert bei MS jetzt wahrscheinlich bald in den Warezpool 
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Beim Neueinstellen versuchte er dann kreativ zu sein 
-> http://cgi.ebay.de/Windows-XP-…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
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Es hat wie immer alles seine Vor- und Nachteile - LASEK hat keine so hohe Korrekturfähigkeit wie LASIK (geht "nur" bis 6 dpt) und eine längere Heilungsphase mit Schmerzen (!) - dafür spricht dass sie auch bei geringen Hornhautstärken angewandt werden kann und insgesamt ungefährlicher ist da kein Schnitt gesetzt werden muss. Abwägen muss man allerdings auch dass LASIK seit Jahren erfolgreich angewandt wird - LASEK hingegen noch keine Langzeitstudien aufweisen kann ...
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Kommt aber sehr stark auf den Bartwuchs an! ich tausche meine Klingen sowohl in meinem Philips als auch meinem Braun ca. im Halbjahresrhytmus ...
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A propos Rechnung - ich habe im Marketplace von Amazon (leicht OT aber ein eigener Thread scheint mir übertrieben) ein Handy verkauft - einziger abweichender Hinweis zur Amazonbeschreibung war die Tatsache dass es ein leichtes o2 Branding hatte - bin ich verpflichtet eine Rechnung beizulegen?! Im Prinzip hab ich nämlich gar keine da es ein Handy aus einer Vertragsverlängerung war/ist - das einzige was ich dem Käufer somit senden könnte wäre die Bestätigung der Bestellung und der Vertragsverlängerung ...