Beiträge von tribal-sunrise

    Sieht das Gericht aber selbst nicht so "Die Eröffnung eines EBAY- Shops lässt für sich genommen die Antragsgegnerin zwar noch nicht als Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB erscheinen." - aber ich sagte ja eh 100%ig vergleichbar isses net - die Überschreitung gewisser Mengen birgt zumindest unkalkulierbare Risiken ... - also am Besten umgehen und nicht alles auf einmal und unter demselben Account an den Mann bringen ...


    Das andere seh ich ähnlich - das höchste der Gefühle wäre eine leichte Wertminderung weil sich die Garantie dann nur noch nach dem Produktionsdatum ermitteln lassen könnte - also wenn ASUS das Teil meinetwegen 3 Monate früher produziert hätte als Du es gekauft hast, dann wären die Garantiezeit bei ASUS eben 3 Monate kürzer als sonst (weiss nicht was ASUS im Moment bietet 1,2 oder 3 Jahre ...) - dann könnte man mal nachsehen was 3 Monate Garantie umgerechnet "wert" sind und dementsprechend den Preis nachlassen - thats it - aber zuallererst mal bei MM um die Kopie bitten, dann ist das Thema eh vom Tisch ...

    Hu danke für die wirklich _ausführliche_ Antwort ;)


    ok, d.h. MultiSIM ist also DOCH möglich im Complete Tarif - mir war schon klar dass Twin und Multi 2 versch. Sachen sind aber die Grundidee den Tarif in 2 oder mehr Geräten gleichzeitig nutzen zu können ist ja diesselbe - ich bin davon ausgegangen dass wenn Twin nicht erlaubt ist auch Multi nicht geht des weiteren schrieb "Don_Alfredo" weiter oben Multi sei nicht möglich ... - hmm, jetzt müsste man mal einen Iphone+Tarif Besitzer haben, der seine SIM mal in eine (am Besten Non-TMO ;)) PCCard einlegt um zu kucken ob das funzt ...

    Wie ich schon sagte, hast Du geschrieben dass Du eine hast in der AB? Wenn ja stellt sich die Frage warum wenn dem nicht so war/ist? Ob Du ne neue bekommst bei MM hängt davon ab wie Du das Gerät gekauft hast - also PCs usw. nimmt man normal net einfach untern Arm und geht zur Kasse wie mit ner CD - in der Abteilung bekommt man ja nicht nur den Kassenzettel sondern eine "richtige" Rechnung mit Name, Adresse - die liegt ja noch im EDV System von MM und sollte problemlos ein zweites Mal ausgedruckt werden können ...

    Mir erschliesst sich nicht ganz warum man für sämtlich halbwegs verbreitete Plattformen einen kostenlosen Reader bekommt und nur für Symbian 5th nicht :confused: - ich wäre da nicht bereit auch nur einen Cent für zu zahlen und schon gar nicht mehrfach - ist die Frage ob der so einfach zu übertragen ist da die Lizenzen doch normal an die IMEI gebunden sind ...

    eben und genau darum geht es schliesslich ... - kann das private Handeln ab einer gewissen Menge in einer bestimmten Art als gewerbsmässig ausgelegt werden und ist damit abmahnfähig wenn nicht die entsprechenden gewerbsmässigen Hinweise und Vorschriften beim Verkauf eingehalten werden ... - ich weiss nicht was es daran rumzudiskutieren gibt - nochmal: es handelt sich um EIN Beispiel - ein BEISPIEL unter vielen das aber zeigt dass das Handeln bei ebay ab gewissen Mengen/Umsätzen mit gewissen Risiken belegt ist, die man vorher bedenken sollte (selbstverständlich gibt es noch viele weitere Dinge - ab wann muss ich es beim Finanzamt angeben etc etc etc)

    "Insbesondere der hohe Anteil von Neuwaren ist
    für Verkäufe aus dem Haushalt ungewöhnlich und spricht für eine gewerbliche Tätigkeit."


    Ist mir letztlich auch egal was andere machen - Fakt ist dass es nicht ungefährlich ist eine (leider undefinierte) Anzahl an Verkäufen zu überschreiten und auch wenn einzelne Beispiele sicher nicht 100% immer genau auf diesen Fall passen (wo gibt es solche zu 100% übereinstimmende Fälle auch?) lässt sich immer eine Tendenz erkennen wie Gerichte entschieden haben - ich glaube nicht dass ich diesbzgl paranoid bin, sondern eben nur eine gesunde Vorsicht walten lasse - und wer das Risiko doch eingehen will der solls halt machen - mein "Kopf" (bzw. Geldbeutel) isses net der hinhalten muss ... ;)