Die Darstellung wäre mir sogar egal wenn Adobe wenigstens endlich mal einen kostenlosen Reader für die 5th rausbringen würde ![]()
Beiträge von tribal-sunrise
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ja, das habe ich selbstverständlich gelesen sonst würde ich es nicht schreiben ...
Zitat aus dem Urteil "Einen nicht unerheblichen Teil der von der Antragsgegnerin beim EBAY eingestellten Kinderbekleidungsartikel
bewarb sie als „neu“ oder „w.neu“ (wie neu)" -
Schon klar - aber wer würde DVD Raritäten als "gebraucht" unter Wert verkaufen? Also ich würde sie auch als "neuwertig/wie neu" einstellen und genau diese Bezeichnungen wurden auch in dem genannten Urteil verwendet ...
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Jein - das ist ja die Frage die ich mir stellte:
"Das enthaltene Datenvolumen darf nur mit einem Handy ohne angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer genutzt werden. Eine Nutzung mit Data Cards, Data USB-Sticks, Surfboxen oder Embedded Notebooks ist nicht Gegenstand des Vertrages."
Also in ein xbeliebiges Handy darfst Du die Karte sicher einlegen - es stellt sich mir ja genau die Frage ob man überhaupt eine MultiSIM bekommt und in wieweit die Nutzung in bestimmten Geräten unterbunden/untersagt wird - was wäre z.B. mit einer 2. SIM in einem N97? - Zählt das noch als Handy? Ich könnte es genausogut als BT Modem im Notebook verwenden aber wie will TMO das kontrollieren/unterbinden?
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Zitat
Original geschrieben von vip-in
...muss es zu "erfolgreichen verkäufen" gekommen sein (zahlung des kaufpreises, erhalt der ware)...es ist anzunehmen dass "Lokomotive" durchaus die Dinger nicht nur anbieten, sondern auch verkaufen will

Dauerposter
also hier:
http://www.heise.de/newsticker…er-Willen--/meldung/77927
ging es um deutlich geringere Beträge als "Tausende" mit einem sehr teuren gerichtlichen Ausgang - ich glaube nicht dass das Paranoia im Sinne von Anhalten bei Grün ist wenn man gesunde Vorsicht walten lässt - wie Du schon sagst, das kann man ja alles umgehen (mehrere Accounts usw.) aber nicht mehr und nicht weniger wollte ich dem Fragesteller als Tip geben.Da er schon extra nachfragt unterstelle ich mal dass es sich nicht um eine 10er DVD Sammlung dreht - das Problem wird gerade bei "Sammlungen" oft noch dramatischer weil ich selbst z.B. meine Sammlung nicht einmal als gebraucht verkaufen könnte - durch sorgfältige Behandlung befinden sich meine Sammlung zu fast 100% in Neuzustand - im Falle eines Verkaufs wäre da ebenfalls mit Problemen zu rechnen ...
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Das ist mir klar - aber Recht haben und Recht bekommen sind nunmal zweierlei - und es gibt nunmal gegenteilige Urteile (nicht nur Abmahnungen - begründet oder nicht!) OBWOHL der Beklagte nur privat tätig war - also sollte man zumindest davor warnen solche Sammlungen im großen Stil über die Bucht zu verchecken - nicht mehr und nicht weniger wollte ich tun ...
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Zitat
Original geschrieben von Don_Alfredo
die Möglichkeit MultiSims zu buchen war nur bei einem Complete Vertrag der 1. Generation möglich, also zur Einführung des ersten iPhonesim Kleingedruckten steht aber "Die Beauftragung von MultiSIM ist in den Complete Tarifen möglich." - Tippfehler? Weiter unten dann nämlich: "Die Complete Tarife sind nicht mit den T-Mobile Produkten MultiNumbering und TwinCard kombinierbar."
Zumindest - teilweise - ein Widerspruch, oder?
Stellt sich die Frage inwieweit TMO bei Nutzung der MultiSIMs in einer PCCard das unterbindet respektive überprüft und dann kündigen würde?! Die Nutzung von Voip wird ja wohl auch (noch) nicht unterbunden von den NBs ...
Ansonsten hätte ich dann wohl doch eine Alternative zu o2 gefunden, deren Netz mich nun schon seit gerade einmal zwei (!) Tagen Nutzung sowas von annervt

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Steht unter "Punkte einlösen" dann ganz unten "weitere Einlösemöglichkeiten" und dann wieder ganz unten "Bargeld - Weitere Infos" ...
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is doch ganz einfach
ZitatOriginal geschrieben von Andreas24
Ausgaben > Einnahmen = Schulden
... das haben schon ganz andere vor ihm geschafft.wenn man jedes Jahr 30 Millionen mehr ausgibt als man einnimmt geht das schnell ...