moin moin,...
prinzipiell verlangt Nokia (sinngemäß) von seinen Partnern, DASS ein Kaufbeleg MIT imei-Nummer bei der Beauftragung einer Garantiereparatur vorgelegt werden MUSS.
In Ausnahmefällen kann, falls die imei-Nummer auf dem Kaufbeleg fehlt, der Garantiecheck des Nokiaonlineportales als "Garantienachweis" herangezogen werden.
In welchem Umfang diese "Ausnahme" genutzt werden kann, ist nicht abschließend durch Nokia definiert. Wie gesagt, es soll die Ausnahme sein, nicht der Regelfall.
Für den Fall, dass das Onlinesystem von Nokia sagt, dass das Gerät keine Garantie mehr hat ( mittlerweile 24+1 Monat nach Produktionsdatum ) , der Kaufbeleg ohne imei-Nummer aber "jünger" ist, weil das Gerät beim Händler ggf. einge Monate im Lager gelegen hat, gilt prinzipiell NUR das Datum der Onlineauskunft. *
Die genaue Arbeitsanweisung ist leider "nda"
Gruesse vom KURTi
edit: So beschreibt Nokia seine "eingeschränkte Herstellergarantie" :
"...Falls Sie einen Anspruch aus der Eingeschränkten Garantie geltend machen wollen, müssen Sie folgendes vorlegen:
a) das Produkt (oder den betroffenen Teil) und
b) den Originalkaufbeleg, der eindeutig den Namen und die Adresse des Verkäufers, das Datum und den Ort des Kaufes, den Produkttyp und die IMEI-Nummer oder eine andere Seriennummer ausweist. ..."
* Alternativ verlangt Nokia eine "eidesstattliche Erklärung" vom Kunden, dass die imei-Nummer zum abgegebenen Gerät gehört. Der Reparaturbetrieb hat dann eine Kopie der Rechnung und des gültigen Personalausweises des Kunden zu fertigen (alternativ Kopie Führerschein) und für 12 Monate zu archivieren und auf Verlagen vorzulegen... .
Dies wirft natürlich Fragen auf
Ist diese Erklärung "überhaupt" eine an Eides statt ... ? Wird der Kunde überhaupt korrekt vom Händler gem. der Vorschriften über Datenschutz/Datenverarbeitung/Datenerhebung etc. "belehrt" ... .