Beiträge von H&S

    moin moin,...


    Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    (...)


    Außerdem musst Du doch noch unterschreiben ob Du die Ordnungswidrigkeit zugibst... und ich nehme an, dass Du das getan hast.


    Naja, wenn die entsprechende Anhörung vor Ort durchgeführt wird, hat der Delinquent ja mehrere Möglichkeiten: Ablehnung der Verwarnung wg. Nichtzugabe des Tatvorwurfes, Annahme der Verwarnung bei Zugabe des Verstoßes, keine Einlassung vor Ort mit dem Hinweis sich später zum Vorwurf zu äussern.


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    warum sollte es nicht rechtens sein, dass ein Beamter allein eine Maßnahme trifft? Sofern denn eine Zuständigkeit gegeben ist, sollte das kein Problem sein.


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    seit etwa 12:30 Uhr kann ich mit meinen Karten (T-Mobile sim / MultiCards, Solokarten) nicht mehr auf Datendienste zurückgreifen.


    Sowohl eine Nutzung per gprs/edge oder umts/hspa ist nicht mehr möglich.


    Laut T-Mobile BusinessLine handele es sich um eine bundesweite Störung. Man hofft auf Fehlerbehebung bis 15.30 / 16.00 h.


    Gruesse vom KURTi



    edit: meine PLZ im Moment 38100 / Braunschweig.

    moin moin,...


    die parallele Verwendung von Datendiensten mit der / den MC sollte auch weiterhin möglich sein.
    Jedoch mit der Einschränkung, dass nur mit dem Mobiltelefon "selbst" online gegangen werden "darf", ein Kopplung also mit einem Laptop (egal ob per bt oder Kabel) sei laut AGB nicht "mehr" zulässig, bzw. bei Verwendung eines "usb-Modems pp. nicht mehr möglcih... (entsprechend tarifabhängig)


    Das es über den einen odert anderen Weg dennoch technisch funktioniert... oder nicht, ist halt eine andere Sache.


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    zumal der "Wechsel" in eine Gold-Card nicht unbedingt von Vorteil ist, da die Jahresgebühr entsprechend "hoch" ist und das MR-Programm prinzipiell in der Gold-Card mit dabei ist. Fraglich, ob das MR-Turboprogramm auch zu anderen Karten als ab Gold buchbar ist.



    Gruesse vom KURTi

    moin moin


    Zitat

    Original geschrieben von TSA
    (...)


    Aufrichtiges Beileid an den Shop, der Kerl liefert nachweislich Ware, Du hast eine bescheuerte Abstellgenehmigung (Freibrief für krumme Dinge aller Art und absolutes Eigentor) und muss sich nun mit Dir herum schlagen. Die Bewertung 'Ware nicht erhalten' ist auch viel zu allgemein gehalten und suggeriert, dass Du bezahlt und der Verkäufer nicht verschickt hätte, folglich würde ich die Bewertung ebenfalls notfalls gerichtlich entfernen lassen.


    ...unabhängig ob nun die Ware als zugestellt gilt oder nicht...


    auf solche Kunden würde ich auch gern verzichten. Aber erstmal eine negative Bewertung "reindrücken",... zumal da ja noch etwas "geklärt" werden sollte.


    Und wehe dem GLS-Zusteller, wenn mal ein Paket wieder mitgenommen wird, weil der Name falsch geschrieben oder "nur" die Frau zu Hause ist... .


    Natürlich ist das alles ärgerlich... aber irgendwie nachvollziehbar. Eine negative Bewertung halte ich übertrieben.


    Gruesse vom KURTi

    Moin moin,


    ich sehe dass so: TMD schreibt in der Fussnote, dass das Anschliessen eines Mobiltelefones (weder per Kabel noch drahtlos...) nicht erlaubt (also verboten) sei. Der darauf folgende Satz hingegen sagt aus, dass die Nutzung mit einem Stick oder in einem Laptop pp. nicht moeglich sei. Von einem Verbot steht dort nichts. Da zuvor spezielle Kommunikationseinrichtungen benannt wurden (Telefone) und dazu auch die nicht erlaubten Verbindungswege (Kabel pp.) sehe ich dies als abschliessende Aufzaehlung an.


    Bei der Nutzung einer PC-Karte oder Stick handele ich als nicht gegen ein Verbot, mache also nichts vorsaetzlich falsch. Fraglich ist also, ob ich fuer die in Anspruch genommene Leistung, die ja nicht moeglich sein soll, zahlen muss, bzw. In welchem Umfang.


    Ich gehe von einer theoretischen Zahlungsverpflichtung aus, die Hoehe waere fuer mich strittig. Welcher Tarif duerfte "verlangt" werden ? Da ich bereits einen Flatratetarif fuer die verwendete sim habe, ist im Prinzip der Datenverkehr bezahlt, einen Schaden hat TMD dadurch nicht. Einen bestimmten Preis pro MB fuer den "Uebertraffic" kann TMD aus meiner Sicht nicht verlangen, da fuer diesen Vertrag keine Folge-MB Preise benannt sind. Weiterhin duerfte es fuer TMD in diesem Zusammenhang schwierig werden, das Endgeraet zu bezeichnen, mit dem der "falsche" Datentraffic generiert wurde. Ich gehe davon aus, dass die Speicherung bzw. die Verwendung der gepeicherten IMEI in diesem Falle nicht zulaessig waere. Denn TMD sagt ja in seinen Datenschutzerklaerungen sinngemaess, dass diese Daten nur zu Zwecken des Aufdeckens von moeglichen Anfangsverdachten einer missbraeuchlichen Verwendung oder fuer abrechnungstechnische Belange gespeichert und verwendet werden. Von einem Missbrauch kann keine Rede sein, da die eingangs erwaehnte Verwendung a) nicht verboten und b) angeblich auch nicht moeglich sei. Da es folglich auch keinen Tarif fuer diese Nutzung gibt, gibt es auch keinen Grund die IMEI fuer die IMEI fuer eine etwaige Abrechnung bzw. Zuordnung heranzuziehen.
    Somit halte ich das Risko einer evtl. durch TMD gesehenen Zahlungspflicht genuegen zu muessen als sehr gering an.


    Gruesse vom Kurti