Beiträge von H&S

    moin moin,


    bei uns in Braunschweig hat jetzt das dritte SubWay eröffnet.
    Direkt daran schließt sich ein Café an, bzw. geht vom Restaurant ab.
    Es werden Kaffees aus verschiedenen Regionen, Gebäck wie Donuts pp. und div. Frappes angeboten.
    Das Besondere: Wer zwei grosse Kaffeespezialitäten ordert, zahlt erheblich weniger als beim "Einzelkauf". Mein Lieblingsprodukt: Grosser Milchkaffee zu 2,80, genieße ich zwei kosten beide zusammen nur 3,30 !
    Und wenn man nur einen verzehrt und dennoch gleich für zwei bezahlt, erhält einen Gutschein über den zweiten Kaffee :-)


    Bisher habe ich noch kein Subway entdeckt, bei dem ein Café angeschlossen ist. Die Ausstattung ist "loungemäßig", viel Leder, Sitzecken pp.


    Wie sieht es bei Euch so aus, gibts dort ggf. auch solche Cafés oder ist BS eine Art Testgebiet für neue Ideen ?



    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    naja, wenn dieses Gerät jetzt z.B. auf der Arbeit verwendet wird, könnte es sich um ein entgeldpflichtiges Zweitgerät handeln ;)


    Zitat der GEZ-Homepage:


    "Für Ihr Rundfunkgerät am Arbeitsplatz besteht Anmelde- und Gebührenpflicht, unabhängig von den bereits in Ihrer Privatwohnung angemeldeten Geräten. Das gilt auch, wenn Sie das Gerät nur ab und zu an Ihren Arbeitsplatz mitnehmen."


    Also vorsicht :mad:


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    kommt ja auch irgendwie auf die Umstände drauf an... .


    Wenn ich grad mal nicht "arbeiten" muss, nehme ich am liebsten mit einem frisch gezapften Franziskaner aus der perfect-draft vorlieb. :-)


    Ansonsten ziehe ich unser "sehr weiches" Harzwasser mit Einswürfeln vor, ggf. mit etwas Zitronensaft oder c6-h8-o6 Pulver ;-)


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    Zitat

    Original geschrieben von HannesH
    (...)wenn ich jetzt z.B. bei googlemail ein email konto habe werden die emails soweit sie bei googlemail eingegangen sind (was eig ja nur ein paar sekunden dauert) direkt auf meinen blackberry weitergeleitet? also dauert eine email von dem notebook bis zu mir grad mal 10 sek und zurück ebendso?
    und bei imap konten die ja bei google auch möglich sind kann ich ja selbst entscheiden ob die anhänge empfangen werden sollen damit ich möglichst wenig mb verbrauche?
    (...)


    ...ich kenne mich mit goolgemail nicht so aus, so wie Du es beschrieben hast, muss googlemail die eMail automatisch an Deine BB-eMail weiterleiten. Wenn diese automatische Weiterleitung nicht vorhanden ist, muss das Konto vom BB-Dienst abgefragt werden. Dann kommt es zu einer deutlichen Verzögerung.


    Prinzipiell ruft/pushed der BB-Dienst nicht die komplette eMail. Es werden nur ein paar kb geladen, beim weiterlesen/weiterscrollen lädt der BB dann wieder Stück für Stück nach. Er pushed Dir also nicht gleich eine komplette 5 MB ppt-Datei herunter.


    Im BB-Forum häufen sich die Beschwerden, dass TMD z.T. falsch rundet. Laut TMD sollen BB-Verbindungen nur im 10kb-Schritt gerundet werden und auch nicht "einmal" pro Stunde. MAch user hat aber 100 kb-Rundungen festgestellt, welche ja das Inclusivvolumen sehr radipe schrumpfen lassen. Also genau beobachten.


    Ich nutze meinen BB (8800/tmd) mit einer MultiCard und nem iPhoneComplete. Die Flat fürs iNet ist da schon recht "beruhigend"... so kann auch google-maps ohne Gedankenstress genutzt werden... .


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    die eMails, die über Deine "BlackBerry-eMail" eintreffen, werden prinzipiell sofort auf Deinen BB gepusht, nachdem sie im Postfach gelandet sind. Die Zeitverzögerung ist nur ein paar Sekunden.


    Darüber hinaus kannst du Deine bestehenden Postfächer ( z.B. bei arcor pp.) vom BB-Dienst abfragen lassen. Alle 15 Minuten (?) werden diese dann abgefragt. Ist eine eMail in einem solchen Postfach vorhanden und wird abgerufen, wird der nächste Abfrageintervall des Faches verkürzt.


    Auch eine manuelle Abruf kann über den handheld angestossen werden.


    Ich bevorzuge die BB-Mitteilungen, die quasi wie eine sms funktionieren. Ist ein eigenens BB-internes "messenger-Proggi".


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    habe seit eingen Tagen in Braunschweig bei Verwendung von T-Mobile (hsdpa + hsupa aktiv) erhebliche Durchsatzeinschränkungen im Download.


    Während der Upload durchschnittlich mit 1170 kBit/s quasi "rennt", kleckert im Verhältnis dabei der Download nur mit 1140 kBit/s .


    Ich verwende MWconn + eine geo 301. Mein "Datentarif" basiert / ist ein complete L von TMD, die Drosselung ab 1 GB ist noch nicht aktiv.


    Gleiche Ergebnisse auch mit auf anderen Vertrag gebuchter DayFlat...


    APN ist internet.t-t-d1.de


    Nutze ich die geo mit vfd2 oder o2 rennt das Ding im Download deutlich schneller.


    Die Ergebnisse erhalte ich auch zu unterschiedlichen Zeiten (hinsichtl evtl. ausgelasteter Funkezelle...)


    Meine Fragen:


    Jemand aus BS hier, der ähnliche Werte "bestätigen" kann?
    oder
    eine Idee, weshalb der dl-Wert so niedrig ist?


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    warum sollte tmd die Verwendung "nicht gern" sehen? Ob nun das Limit mit einem einzelnen Gerät erreicht wird oder kumulativ über die MultiCards. Nimmt sich ja nichts.


    Da dann noch eine DUrchsatzdrosselung erfolgt, wird es auch uninteressant ein "sim-sharing" mit Freunden zu betreiben. ;)


    Auch eine explizite Nachfrage per eMail und Anruf bei der Businessline zur Nutzung der sim in einer Modemkarte führte, zumindest bei mir, nicht zu einer ablehnenden Beantwortung. Im Gegenteil, diese Möglichkei wurde als absoluter Vorteil dargestellt.


    Selbst o2 hat mir fünf MCs für den internet-L auf einen card-s gebucht, und die drosseln erst ab 10 GB (?) .


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    und wenn man "online" bestellt und die AGB sowie die Preislisten zum beispielsweise Relax 100 "über den Bestellprozess" aufruft um den Haken bei "gelesen" zu setzen, erhalte ich eine Fehlermeldung, dass die gewünschte Seite nicht auffindbar sei ;-)


    :D


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    :D T-mobile "widerspricht" sich im Onlineauftritt zum iPhone-Tarif fürs 3G-Modell und führt dadurch ggf. Kunden in eine Kostenfalle... .


    Dort steht im Kleingedruckten zu den Tarifen, die für das neue 3G-Modell beworben werden:


    Alle hier genannten Preise und Konditionen gelten nur bei Verwendung der von T-Mobile überlassenen SIM-Karte in einem von T-Mobile Deutschland GmbH (im Folgenden T-Mobile) erworbenen iPhone. Im Übrigen gelten die in der Preisliste der T-Mobile Deutschland GmbH genannten Preise der Tarife Relax 50 (für Complete S), Relax 100 (für Complete M), Relax 200 (für Complete L), Relax 1000 (für Complete XL) entsprechend. Die Preise finden Sie in der Gesamtpreisliste Stand 04/08 unter http://www.t-mobile.de/preisliste/tarife-optionen. Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.t-mobile.de


    Der Verweis auf diese Tarifliste wirft im pdf-Dokument ( 04/08 ) aus, das die netzinterne Rufumleitung in Relax-Tarifen kostenfrei ist !


    Die eigentlich aktuelle Tarifliste (07/08 ) hingegen verweist darauf, dass Rufumleitungen den entsprechenden Minutenpreis des gewählten Tarifes entsprechen... also kostenpflichtig / budgetbelastend (?)


    Was zählt jetzt mehr,... der direkte Hinweis auf die geltende Tarifliste mit Stand 04/08, oder auf die aktualisiert-veränderte Tarifierung 07/08 ?


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...



    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    II. Zeichen und Verkehrseinrichtungen


    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
    (...)
    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.


    _____


    Bußgeldkatalog


    A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung


    Nr. Tatbestand

    134 Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn oder allein oder gelbes Blinklicht missbräuchlich verwendet Regelsatz 20,- Eur.



    _____


    Ein entsprechendes "Sonderrecht" nach StVO ist auf bestimmte Berechtigte begrenzt. Es erlaubt quasi das Nichtbeachten der StVO...


    _____


    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    I. Allgemeine Verkehrsregeln


    §35 Sonderrechte


    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


    (1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.


    (2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,


    1.


    wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
    2.


    im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.


    (3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.


    (4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.


    (5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.


    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.


    (6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.


    (7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.


    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


    _____


    Gruesse vom KURTi