Beiträge von H&S

    Re: T-Mobile und Blackberry: Blutiger Anfänger


    moin moin,...



    Wenn Du auf der privaten Nummer den BB-Dienst nutzen möchtest, muss diese Option dort gebucht werden, richtig. Das Datenfreivolumen zählt dann auch nur dort. Der traffic, der darüber hinaus geht, wird zusätzlich tarifiert. Es kann prinzipiell nicht das "Restbudget" vom iPhonevertrag "genutzt" werden.


    Du kannst aber, wenn ich das richtig von tmd verstanden habe, auf die MultiCards vom iPhone auch den BB-Dienst buchen lassen, der dann das Budget des cXL mitnutzt.


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    Zitat

    Original geschrieben von MJ3485
    (...)
    Eine Auszahlung ist nicht vorgesehen udn wird auch nicht statt finden.


    (...)


    Also ich habe beim letzten vfd2-Gerät ( p990i ), welches drei mal versucht wurde zu reparieren, letztendlich den Kaufpreis aus September 07 voll ausgezahlt bekommen, bar auf die Hand.


    Dann wurde mir angeboten, den Vertrag bis zum regulären Laufzeitende auf "Vertrag ohne Handy" umzustellen plus eines Gesprächsguthabens i. H. v. 75,- Eur., oder zu ursprünglichen Konditionen bei freier Wahl eines neuen Gerätes zum akt. Preis weiterzuführen.


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    Zitat

    Original geschrieben von KX250
    Das empfiehlt auch genauso die Polizei - es sei denn die Schuldfrage ist strittig.


    Na, dann wird die Straße ja gar nicht mehr geräumt :D Die Polizei stellt vor Ort eigentlich niemals fest, wer "Schuld" ist, denn die Schuldfrage klärt wenn dann das Gericht ... Lediglich wird ein "Verursacher" durch die Polizei festgestellt... so denn mgl. ;)


    Guresse vom KURTi

    moin moin,...


    sieht/sah bei mir ebenso aus. Habe mit HD erweitern wollen und bekam "auch" online die BuLi als 0,00 / mtl. angezeigt. :confused:


    Aber man bekommt ja noch eine schriftliche Bestätigung über Buchung der Paket mit entsprechendem Hinweis auf Widerruf und Preise pp..


    Ich gehe mal von einem "online-Fehler" aus. Ich hatte dieses "Angebot" schon im Mai "gefunden". Zeit hätte Premiere also genung, um diesen ggf. zu korrigieren. Habe mich dann für eine andere Kombi entschieden und BuLi über T-Home gebucht... .


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    bei uns kommt zweimal im Jahr eine nette Dame ins Geschäft und möchte uns diese "Leistungen" aufdrängen. Ob diese versprochenen Leistungen auch erbracht werden und welcher Qualität diese sind, kann ich nicht beurteilen, da wir dort kein Mitglied sind.


    Aber ein Großteil dieser Leistungen erbringt zumeist unser Steuerberater/Steuerbüro.
    Und dies, ohne Einfluß auf die Politik zu nehmen. Mich persönlich stört daran, dass z.T. der BdSt "im Namen seiner Mitglieder" bestimmte Praktiken/Zahlungen/Ausgaben der öffentlichen Hand kritisiert und ich eben nicht dieser Meinung bin. (Weshalb ich auch kein Mitglied mehr in einem Automobilclub mehr bin)
    Rabatte bekommt man so oder so schon, gerade auch als Gewerbetreibender, Punktesammelkarteninhaber, Kreditkartenbonusprogrammnutzer... .
    Möglichkeit der Onlinesteuererklärung... ach, wir sind ja schon dem diebischen Vogel verpflichtet... ;)


    Einen wirklichen Nutzen sehe ich, zumindest für mich, dort nicht... .


    Und eine web-Visitenkarte gibts günstig bei Strato


    :D


    Gruesse vom KURTi

    Re: Tipps zur schnellen Garantieabwicklung


    moin moin,...


    Zitat

    Original geschrieben von sp16
    (...) wie man bei Nokia die Garantieabwicklung schnellstmöglich hinbekommt


    mein E51 hat irgendeinen Defekt (...)


    hm,... hinreichend unbestimmt ist die Fehlerbeschreibung ja schon ;)


    Läge es nicht auf der Hand, zunächst einen Servicepoint von Nokia (so denn einer in der Nähe...) aufzusuchen und es "vor Ort" machen zu lassen?


    Das wäre ggf. sogar noch schneller, als es einzusenden. :eek:


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    als Laie hätte ich gedacht, dass da ein ordentlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist.
    Bestellung, Rechnung, Bezahlung/Einzug, Hinweis auf Nachlieferung, Teillieferung (zwei Geschenke) vorgenommen.


    Fast so wie bei der Kameraaktion von Neckermann. :D


    Wenn anschließend weitere Geschenke bestellt und geliefert werden... ist sicherlich, ordnungsgemäß zustande gekommener Kaufvertrag vorausgesetzt, kein Grund vom Erstverkauf "zurückzutreten".


    Ob die übermäßige, aber anscheinend auch "problemlose" mögliche, Geschenkeanforderung moralisch verwerflich ist, möchte ich nicht beurteilen.


    Ich bin seit Jahren sehr zufriedener Weltbildkunde und habe eigentlich immer meine "Nachlieferungen" erhalten. Und Geschenke habe ich auch bekommen... . :)


    Gruesse vom KURTi