Beiträge von H&S

    moin moin,...


    prinzipiell muss gar nichts vorliegen, um eine Anzeige zu kassieren.


    Der Pflegefall braucht ja nur eine "etwas geschickte Geschichte" der zuständigen Behörde in die Feder zu diktieren. Gerade 30er-Zonen laden zu Beschuldigungen wie Nötigung oder gar Straßenverkehrsgefährdung ein. Von wegen ...besondere Schutzwürdigkeit weil grad' 30er Zone pp... .


    Die Behörde ist zunächst einmal verpflichtet, der Sache nachzugehen. Je nach Sachbearbeiter dort (Tagesform, Unlust oder Lust, prinzipielle Einstellung zum Sachverhalt) kommt zumindest ein Anhörungsbogen... .


    Zumeist werden diese Verfahren zwar eingestellt, Lauferei oder Zeitverschwendung für etwaige Antwortschreiben / Vernehmungen ( der Einladung man ja zunächst nicht Folge leisten muss ) "kostet" es dennoch.


    Eine Anzeige gegen den Pflegefall wg. Beleidigung scheint mangels Personalien auch nicht erfolgversprechend... .



    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    da hier ein solcher Zugang kommerziell genutzt werden soll, dazu zähle ich auch eine ggf. kostenfreie Überlassung des Zuganges, sollte man besondere Vorsicht walten lassen.


    Wäre die Frage, ob der eigentliche Zugangserbringer die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte überhaupt zustimmt... .


    Weiterhin wäre der fonero aus meiner Sicht Betreiber einer Telekommunikationsanlage, nach § Nr. 23 TKG:
    "Telekommunikationsanlagen" technische Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können.


    Betreiber müssen nach der TKÜV §1 bestimmte Anforderungen erfüllen.


    Da kann es "richtige" Probleme geben.


    Insofern wäre die Vergabe dieses Auftrages an einen "eigenständigen" Vertragspartner deutlich sicherer.


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    kommt drauf an, ob T-Com an der Einrichtung eines Hotspot dort interessiert ist.
    Bei unserem "Kunden" wurden alle Kosten von der T-Systems übernommen. Also Hardware wie Technikerstunden. Voraussetzung war jedoch ein bereits liegender Leitungsweg. Von Beantragung bis Fertigstellung vergingen rund drei Monate, da zunächst, wie erwähnt, geprüft wurde, ob es retabel zu sein scheint... .


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    aus den vorgenannten Gründen haben haben wir für einen befreundeten Cafe-Betreiber auch "nur" einen Hotspot über einen großen, kommerziellen Netzbetreiber (T-Com / T-Mobile D) einrichten lassen.


    In Zeiten in denen bei dem Kombi-Festnetzprodukt (entertain, call n surf) ab einer bestimmten Klasse die HS-Flat includiert ist, war es die "sauberste" Lösung. Kein Problem mit dem Abrechnen, kein Problem mit einer evtl. Haftbarmachung als Mitstörer, kein Problem bei der EInrichtung und dem Betrieb... . Und ein paar Tantiemen gibt es auch noch... .


    Bei einer solchen Einrichtungsanfrage bei T-Com, bei uns über die T-Systems realisiert, ist es sehr interessant, in wie weit die Nutzungszahlen liegen werden. Also theoretisches Einzugsgebiet, andere Hotspots in der Nähe pp. .


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    http://www.blackberry-forum.de


    Zwei "prinzipielle" Unterscheidungen sind vorab wichtig. Es gibt zwei Arten von BBs. Enterprise oder Prosumer (TMD) . Also Geräte für einen eigenen Mailserver oder für ein "einzelnes" BB-Postfach über das dann die eignenen Accounts abgerufen werden.


    Mittels sog. Servicebücher werden die BBs entsprechend der Netzbetreiber konfiguriert. Bestimmte voreingestellte apns oder Servicebücher erlauben z.B. keinen direkten Internetzugriff zum browsen. (Ähnliche Problematik beim freenet-Angebot) Ggf. sind dann einige Funktionen nicht verfügbar.


    Wichtig wäre auch, das der vorherige Nutzer seinen BB vom Service abmeldet, sonst kann die BB-Pin nicht beim neuen Anbieter registriert werden, bzw. nur mit erheblichen Mehraufwand.


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...



    Anstiftung zum Betrug zum Nachteil einer Versicherung? :D ts ts ts ...



    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    prinzipiell erfolgt keine weitere Rabattierung auf Gerät oder Tarif.
    Mir ist persönlich nicht wirklich ein RV bekannt, bei dem das möglich ist.


    Nachteil: Im GKV ist derzeit der "neue" S nicht buchbar. Hierzu muss dann ein Segmentwechsel zum PKV erfolgen. Ist, zumindest in dem von mir genutzten RV, problemlos möglich.


    Vorteil im jeweiligen RV: Man ist GK über die "2828", gefühlt können die Hotliner dort schneller und unbürokratischer Kulanzguthaben buchen... . Auch ist man im RV für die jeweiligen RV-Nutzer "internoptionsmäßig" günstig bis gratis erreichbar.


    Neutral: Die Abwicklung im Servicefall fürs iPhone scheint, bis auf wenige Einzelfälle, gleich. (Kein Vorabtausch...)


    Gruesse vom KURTi