moin moin,...
da hier ein solcher Zugang kommerziell genutzt werden soll, dazu zähle ich auch eine ggf. kostenfreie Überlassung des Zuganges, sollte man besondere Vorsicht walten lassen.
Wäre die Frage, ob der eigentliche Zugangserbringer die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte überhaupt zustimmt... .
Weiterhin wäre der fonero aus meiner Sicht Betreiber einer Telekommunikationsanlage, nach § Nr. 23 TKG:
"Telekommunikationsanlagen" technische Einrichtungen oder Systeme, die als Nachrichten identifizierbare elektromagnetische oder optische Signale senden, übertragen, vermitteln, empfangen, steuern oder kontrollieren können.
Betreiber müssen nach der TKÜV §1 bestimmte Anforderungen erfüllen.
Da kann es "richtige" Probleme geben.
Insofern wäre die Vergabe dieses Auftrages an einen "eigenständigen" Vertragspartner deutlich sicherer.
Gruesse vom KURTi