moin moin,...
ZitatOriginal geschrieben von BlueSkyX
Naja, erst argumentierst Du damit, dass das iPhone ohne Vertrag wenig Sinn macht. dann damit, dass der Vertrag ohne iPhone wneig Sinn macht. Letzteres ist meiner Meinung nahc nciht der Fall ....
Das mit der Flat hatte ich so verstanden,d ass nach wie vor nciht sicher ist, ob die Flat nciht evtl. auch mit anderen Geräten genutzt werden kann.
ach so meinst Du das.
Naja, ich *persönlich* bin tatsächlich der Meinung, dass mir der Vertrag einen "Mehrwert" bringt. Daher bin ich auch der Ansicht, dass es sich um ein direktes Koppelgeschäft handelt, da ein Part den anderen Part bedingt.
Die Datenflat ist laut AGB "nur" mit dem iPhone nutzbar, im Fremdgerät würden die Datenverbindungen bepreist.
Somit kann das Eine nicht ohne das Andere, wenn man denn Wert auf die speziellen Eigenheiten dieser "Zwangsehe" legt.
Da laut Pressemeldungen das Gerät nur so lange wie unbedingt nötig "ohne Lock und ohne Vertrag" verkauft wird (zumindest laut aktuellen Beitrag bei teltarif.de "Dabei stellte das Unternehmen klar, dass diese Regelung nur bis zu einer gerichtlichen Klärung gilt.") stellt sich mir weiterhin die Frage, was denn nun "danach" geschieht, wenn mein iPhone in Verlust Gerät.
Die von Weltraumkuh gestellte Frage ist genau richtig: Auf welchen Wiederbeschaffungswert muss ich das iPhone versichern? 399,- oder 999,- Eur oder gar 399,- plus die mtl. Fixkosten des Vertrages.
Kommt darauf an, wie zukünftig das Gerät zu erhalten sein wird. Und da ist der Witz mit dem Versicherungsflyer im T-Punkt. Auf welchen Wert man versichern muss, um im zukünftigen Schadenfall schadlos aus dem Vorfall zu kommen, kann weder der T-Punkt noch die Wertgarantie sagen, da die weitere Vertriebsstruktur und Preisbildung erst abschließend nach der "gerichtlichen Entscheidung" fallen wird/kann.
Leider hat TMD auf diese Fragestellung bisher KEINE verbindliche Antwort.
Gruesse vom KURTi