-
moin moin,...
so wie ich es mitbekommen habe, ist prinzipiell der erste Monat ein trial-Angebot. So war es jedenfalls bei mir. Habe das Paket gebucht und anschließend unter "meine live-Abos" nachgesehen. Dort war das Abo zum Ablauf des trail-Monats kündbar. Wenn man umgehend kündigt, bleibt das Abo jedoch bis zum Testzeitraumende "aktiv".
Gruesse vom KURTi
edit: hier gehts weiter mit der "Suche"
edit2: Wo gehts lang? DA gehts lang... . Link führt direkt zur vfd2-homepage mit dem "Angebot"... .
-
moin moin,...
zumindest in der aktuellsten mir vorliegenden "Tarifwechselmatrix GK intern" von tmd vom 01.08.06 steht der Max mit etwaigen Wechselmöglichkeiten und Modalitäten noch nicht mit drin.
Gruesse vom KURTi
-
moin moin,...
wenn man die Suche benutzt findet man viele Infos zum Thema
Wohnst ggf. in einem Stadteil mit schlechten Einfluss auf Deinen Scoreindex? Hast Du ggf. Kredite laufen? Irgendwann mal eine Rechnung nicht bezahlt und Mahnungen erhalten? Ggf. mal aus einem Mobilfunkvertrag geworfen worden?
M.W.n. gibt die Schufa nur schriftlich Auskunft oder mdl. persönlich.Irgendwo hab ich jedoch mal etwas über eine Onlineabfrage für "Ottonormalkunde" gelesen. Ist aber wohl je nach Niederlassung/Bundesland unterschiedlich.
Wie lange die Einträge drinstehen, ist wohl geregelt. Jedoch sollte der Eingetragenen selbst die Löschung beantragen/fordern.
Gruesse vom KURTi
(edit: hm, zu spät
)
-
moin moin,...
bei welcher Gelegenheit durftest Du denn der Nutzung eines catchers beiwohnen?
Gruesse vom KURTi
-
moin moin,...
oder an die verschlüsselten pay-tv Sender "für Erwachsene", Bild verzerrschlüsselt, aber den Ton war okay ... . 
Ich lasse das gern einfach unterwegs nebenher laufen, so hab ich wenigstens im Auto ein ordentliches und kostenfreies Liga-Radio.
Gruesse vom KURTi
-
moin moin,...
mir geht es mehr darum, dass es beim Vorliegen der Gefahr im Verzuge (oder bei einer rein gefahrenabwehrenden Maßnahme) ohne richterliche Anordnung möglich ist, eine umgehende, rückwirkende Anruferermittlung durchzuführen. Die Netzbetreiber ziehen da entsprechend mit, eben auch ohne entsprechende richterlicher Anordnung.
Ist jetzt also nicht auf den Bedrohungs-SMS-Fall bezogen gemeint.
Gruesse vom KURTi
-
moin moin,...
habe dazu nichts gefunden. Rufe das mobileTV über das entsprechende Portal auf und gelange dann zur Auswahl. (Verwende derzeit das e61)
Kann wirklich nur den Hinweis "high quality" entdecken. Wo kann ich denn sonst noch ggf. während der Übertragung schauen, welche Bandbreite verwendet wird?
Gruesse vom KURTi
-
moin moin,...
wozu eine richterliche Anordnung... ? Bei Gefahr im Verzuge geht eine solche Auskunft auch ohne eine Solche... .
Gruesse vom KURTi
-
moin moin,...
Zitat
Original geschrieben von Oetker
(...)
§ 101 TKG, Mitteilen ankommender Verbindungen
(1) (...) Die Auskunft darf sich nur auf Anrufe beziehen, die nach Stellung des Antrags durchgeführt werden.
(...)
Demnach wäre keine "nachträgliche" Ermittlung möglich.
Gruesse vom KURTi
-
moin moin,...
die Hotline sagt ja auch das MAX für GK möglich sein werde, selbiges steht ja auch in der Pressemitteilung vom 28.08.06.
Wollte mal hören, ob auch in anderen "Bereichen" von Vertrieblern der tmd solche "Dinge" mitgeteilt wurden.
Gruesse vom KURTi