Beiträge von H&S

    moin moin,...


    natürlich bedarf es zum Abhören von Gesprächen und für das Mitlesen von SMS / MMS in allen Fällen eine richterliche Anordnung, und wenn sie, z.B. wegen Gefahr im Verzug , erst nachträglich eingeholt wird.


    Steht die entsprechende Hardware dem ermittelnden Beamten zur Verfügung "könnte" er jedoch ohne größere Probleme beliebige Anschlüsse mithören/lesen. Natürlich wäre dass dann entsprechend unrechtmäßig... .


    Es werdenaber nicht pauschal alle Kurzmitteilungen protokolliert. Es muss schon für einen speziellen Anschluss aktiviert werden.


    Der Trend geht jedoch mittlerweile dahin, dass nicht mehr ein "Anschluß" angezapft wird, vielmehr wird auf die technische Möglichkeit zurückgegriffen, eine entsprechende IMEI zu tracken und anzuzapfen.


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    die beschriebenen Szenarien sind tatsächlich so möglich, auch ohne richterliche Erlaubnis oder Bestätigung. Die Abfragen nach TKG hinsichtlich der Anschlussinhaberdaten sind theoretisch, je nach Bundesland, bis auf die Sachbearbeiterebene möglich.
    Alles Weitergehende setzt mehr Technik voraus..., die, so sie verfügbar ist, ohne Probleme all die Daten zur Verfügung stellt, wie im ersten Posting genannt.


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    ich habe mich früher mit meinem 9210er Commi stets in lokale Einwahlknoten (BestCitySpecial) eingewählt und nur die jeweiligen "Festnetztarife" bezahlt. Habe meist die lokalen Knoten von Arcor verwendet. Die von vfd2 zur Verfügung gestellten internen Kurzwahlen wurden jedoch als Datenverbindung zum "Datenpreis" (19 cent/min ? ) berechnet.
    "Internnummern" von Onlineanbietern, die die "Internverbindungsentgelte" berechnen, sind mir nicht bekannt... .


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    seit dem Start von BASE habe ich zwei Rechnungen erhalten, in denen jeweils Verbindungen in das deutsche Festnetz kostenpflichtig tarifiert wurden.
    Weshalb, konnte BASE mir nicht mitteilen, unkompliziert erhielt ich jeweils eine entsprechende Gutschrift.


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    gemäß der derzeit aktuellen AGBen und Tarifübersichten der T-Com wird ein Zuschlag erhoben , da sich die GenionFestnetznummer nicht innerhalb des T-Comnetzes befindet. Dieser Aufschlag wird derzeit mit 0,2 Cent/min berechnet.


    Wer möchte, kann unter der T-Com-Servicenummer 0800 33 09576 das jeweilige "Zielnetz" ermitteln und erhält die Ansage, ob ggf. ein Zuschlag fällig wird oder nicht :)


    Gruesse vom KURTi

    Re: Push E-Mail Lösung für Endkunden


    moin moin,...




    Ja, ich habe diesen Dienst testweise aktiviert, da ja ein BB-Client derzeit für den mda-pro nicht zur Verfügung steht.
    Und nein, ich arbeite nicht für das Berliner Unternehmen ;) !


    Mein Eindruck: Ein, wenn man den client ordentlich eingerichtet hat, relativ zuverlässiger push-Dienst. Der erste Monat war/ist (?) als Testzeitraum kostenfrei , er verlängerte sich nicht automatisch, so dass man auf keine Kündigungsfrist achten muss. Wenn man nach dem Testzeitraum die Lizenz- und Servicegebühr nicht zahlt, wird der account einfach deaktiviert.


    Ähnlich des BB-Dienstes kann man entscheiden, ob die komplette Nachticht, nur der header oder nur ein bestimmtes Volumen heruntergeladen wird. Eine Komprimierung der Daten erfolgt dabei (m. W. n.) nicht.
    (Für die Baseflatler kein Problem :D )


    Das Webinterface ist etwas umfangreicher als das etwaige BB-Interface, da bei s2g ein kompletter organizer a la sidekick/hiptop dahinter steht.


    Problematisch war bei meiner Nutzung (mda pro mit Base-Flatrate und TMD-Flatrate) augenscheinlich, dass nach einer Trennung der Datenverbindung die ip verloren gegangen schien und bei s2g "vergessen" wurde. Also die mails nicht mehr gepusht werden konnten, da der "Ziel-mda" nicht mehr gefunden wurde... .
    Erst nach einer neuen, manuellen Synchronisation lief es wieder anständig.


    In wie weit das nun technisch korrekt ausgedrückt ist, kann ich nicht sagen, ist nicht so mein Themengebiet... :confused:


    Ich habe das selbst bereits im Oktober 05 so erlebt. In wie weit zum jetzigen Datum "Verbesserungen" erfolgten, kann ich nicht sagen, da wir nun wieder BB nutzen (müssen).


    Da der erste monat aber kostenfrei sein sollte kann ich nur raten, einfach mal ausprobieren.


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    nutze derzeit im @home-Bereich ein Nokia 6680 im Dualmodus.


    Auch wenn das Gerät anzeigt, es sei im umts-Netz eingebucht, erhalte ich per Abfrage *130# den Hinweis innerhalb/ausserhalb des @home-Bereiches. Der Tonindikator funktioniert ebenfalls. Auch können Gespräche eingehend angenommen werden.


    Eine kurze Nichterreichbarkeit gab es, als der @home-Bereich eingerichtet wurde. In dieser Zeit habe ich Dein Problem in ähnlicher Weise registriert: Abgehende Gespräche nicht möglich, kein Freizeichen der Gegenstelle erhalten. Eingehende Gespräche liefen kurzzeitig auf die Mailbox... .


    Jetzt läuft es augenscheinlich relativ stabil.


    Gruesse vom KURTi

    moin moin,...


    Den Einspruch damit zu begründen, dass es für das Messgerät zu kalt war, wird nicht annerkannt werden. Die in D zugelassenen HandLaserMessGeräte (ich gehe davon aus dass es eine solche Messung war) haben einen integrierten "Plausibilitätschip", der alle notwendigen Parameter gegencheckt. Bei der geringsten Abweichung von den Normwerten wird die Messung als Fehlerhaft abgebrochen. Zumeist wird vom ermittelten Geschwindigkeitswert 3 km/h Toleranz zusätzlich abgezogen.


    Ich würde daher nicht versuchen, auf einen technischen Fehler zu bauen! In 99% der Fälle ist der Messende die Fehlerquelle.


    "Interessant" wären folgende Fragen:
    Bestand für das Messgerät eine gültige Eichplakette?
    Ist auf dem Messprotokoll die Gerätenummer des Messgerätes eingetragen?
    Wurde die Messung innerhalb der für das Gerät zulässigen Messweite verwendet?
    Wie erfolgte die Einmessung auf einen feststehenden Gegenstand, um einen +/- 0-Wert zu erhalten?
    Wurde die Messung durch eine speziell für dieses Gerät geschulte Person durchgeführt?


    Theoretisch wäre es auch möglich, das auf ein Fahrverbot verzichte und das Bussgeld erhöht wird. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Bussgeldstellen meistens sehr "kompromissbereit" sind, wenn man "offen und ehrlich" mit denen eine Lösung sucht. (Gerad bei drohenden Arbeitsplatzverlust etc.)


    Gruesse vom KURTi