Also hier nochmal ne übersicht für alle:
Ordnungswidrigkeit:
0,5 o/oo - 1,09 o/oo
hier gibts schon fahrverbot und bußgeld, aber hält sich alles noch in grenzen
§ 24a StVG
Straftat:
ab 1,1 o/oo
hier gibts ordentlich fahrverbot (durchaus auch mal ein jahr und mehr, mindestens aber 6 monate), sowie geldstrafe oder im wiederholungsfall sogar HAFTstrafe und / oder dauerhafter entzug der fahrerlaubnis.
§ 316 StGB
und jetzt das was kaum einer weiß:
Straftat:
ab 0,3 o/oo PLUS ausfallerscheinungen (schlangenlinien, unfall etc)
ja richtig, auch ab 0,3 o/oo kann man schon eine straftat begehen, mit den selben drastischen strafen als hätte man 1,1 o/oo.
§ 315c (1) 1a StGB
also sollte man immer vorsichtig sein, wenn man mit alkohol fährt. die 0,3 bzw. 1,1 o/oo-Grenze (Straftaten) gilt übrigens auch für FAHRRADFAHRER!!