Beiträge von mastaplan2k2

    Bitte schön:





    "Betreff: Mahnung und sofortiger Widerruf Ihres Abo´s


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Ich habe heute eine E-Mail von Ihnen erhalten, in der stand, Ich hätte mich zu einem Abonnement bei Ihnen verpflichtet, weil Ich eine FREE sms von Ihrer seite aus verschickt habe und solle nun, bis zum xx.xx.2006, xxxx€ zahlen für eine Leistung die Ich überhaupt nicht beanspruchen möchte.


    Da Ich zu diesem Zeitpunkt vollkommen im Unklaren darüber war, dass Ich mit Einwilligung Ihrer Teilnahmebedingungen einen Vertrag eingehe, es mir schlichtweg nicht ersichtlich war, sehe ich mich gezwungen, sofort von diesem Vertrag zurückzuziehen.


    Ich gebe Ihnen eine kleine Information:


    Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt,
    dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05).


    Sie haben also nur versteckt darauf hingewiesen, dass Ihre seite Kostenpflichtig ist, was, laut desselben Aktenzeichens, nicht darauf hindeutet das der Verbraucher, in diesem Falle Ich, ein Abo eingehen möchte.


    Weiterhin möchte Ich daraufhinweisen, das laut § 355 Abs. 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und einen Hinweis auf den Fristgebinn enthält, erforderlich ist, ich aber nicht erhalten habe.


    Bei nicht genehmigung meines Widerrufs und Verfall Ihrer Mahnung behalte ich mir rechtliche Schritte vor.


    und verbleib mit nicht mehr so freundlichen Gruessen

    Hi,


    genau das ist meiner Schwester auch passiert. Sie haben ihr auch gleich zwei Mahnungen geschickt.


    Hab mich dann ein wenig schlau gemacht u dann fand ich einen wirklich guten Text von einem User in einem anderen Forum.


    Dann hab ich copy&paste gemacht u. abgeschickt. Seit dem keine Mail mehr von denen.....



    Wenn ich es finde poste ich es hier oder bekommst es per PN.


    Ich mach mich mal auf die Suche. :cool:


    edit: war es zufälligerweise sms100free.de ??

    Stellt sich die Frage wieso sie ausgerechnet bei dir eingebrochen haben? Wussten sie, dass du sowas daheim hast?


    Ist sicherlich ärgerlich, aber ich glaub nicht mehr fest daran, dass du die Mobilteile wiedersiehst.


    Wenn du eine Hausratversicherung hast ist das nicht gedeckt? Muss man da Papiere etc vorlegen?


    Zum Glueck ist bei mir sowas noch nicht passiert.....aber ist wirklich schade fuer dich hoffe es wird sich alles schnell und unkompliziert regeln.