Beiträge von TheStarOFF

    :D


    Nicht jeder ist ja gerade eine geborener Verkäufer.
    Beim zweiten mal, hat er ja immerhin eine Steigerung des Startpreises um 1000 Prozent, von 1 auf 10 Euro bewerkstelligt und auch einen mehr als doppelt so hohen Sofortkaufpreis angesetzt.


    Mal ganz allgemein gefragt:


    Das ist ja die Frage, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, oder nicht.
    Die Auktion wurde ja 1-2 Sekunden vor Beendigung, vorzeitig vom Verkäufer beendet. :) Vor Beendigung werden ja die Gebote erst gestrichen.


    Aber es hätte ja auch sein können, dass noch in der letzten halben Sekunde jemand anderes den Höchstbietenden überboten hätte.


    Also, wozu ist denn dann die vorzeitige Beendigung dann gut? Wenn das vielleicht rechtlich keinen Sinn macht, wozu läuft dann die Auktion eine bestimmte Zeit (1,3,7,10 Tage). Und wieso ist man erst nach regulärem Ablauf der Auktionszeit derjenige, der als Höchstbieter feststeht und den Artikel kaufen kann?


    Fragen über Fragen :D

    Es ist wirklich mein Bekannter. Wenn ich selber direkt betroffen wäre, würde ich das auch so schreiben. Irgendwie bist du nicht ganz objetkiv glaube ich. Es ist ja wohl die Sache des Verkäufers, ob er seine eigene Ware für einen höheren Preis verkaufen will oder nicht. Und wenn er im System von ebay die Möglichkeit dazu hat, die Auktion vorzeitig zu beenden, warum sollte er sie nicht nutzen, ganz abgesehen davon, ob das nun schick ist.


    Nur weil der Bieter kein Schnäppchen machen konnte, hat er ja wohl auch nicht das Recht mit so einem unverschämten Drohbrief meinen Bekannten und auch noch alle unterlegenen Bieter anzuschreiben. Der Ton macht die Musik. Wenn man so daherkommt, sollte man glaube ich nicht noch darauf hoffen, dass man sich noch in irgend einer Art und Weise einigen kann.


    Ich habe auch schon auf so manche Sache geboten, die dann doch vorzeitig beendet wurde. Bei keinem mal habe ich mich darüber aufgeregt und den Anbieter des Artikels angeschrieben, schließlich ist außer der Hoffnung auf ein Schnäppchen nichts dabei verloren gegangen. Es ist o.k., wenn andere eine davon abweichende Haltung haben, aber so ein Brief wie in diesem Falle ist ja wohl auch nicht gerade die feinste englische Art und auch nicht hilfreich zur Lösung des Angliegens.

    Hallo Freunde,


    hier ein Problem eines Bekannten von mir:


    Er hat bei ebay ein Buch versteigert, das Angebot begann bei einem Euro.
    2 Sekunden vor Ablauf der Auktion hat er das Angebot, mit der Begründung, dass er sich beim Startpreis geirrt habe, vorzeitig beendet. Es lagen schon Gebote vor, die dann natürlich auch gestrichen wurden. Das Höchstgebot lag bei ca. 16 Euro.


    Einige Minuten später hat er das Buch mit einem Startpreis von 10 Euro und einer noch viel höheren Sofortkaufoption wieder hineingesetzt. Wieder einige Minuten später wurde das Buch per Sofortkauf von einem anderen ebayer gekauft.


    Der Höchstbieter der ersten Auktion des Buches meldete sich wie folgt bei meinem Bekannten:


    "Sie haben eine Sekunde (!!!) vor Ablauf der Auktion diese abgebrochen und alle Gebote gelöscht. Dies ist inakzeptabel und rechtswidrig. Zu dem Zeitpunkt war ich Höchstbietender mit einem Betrag von 16 €. In anbetracht des Zeitpunktes des Abbruchs ist eindeutig, dass Sie nicht mit dem erzielten Betrag einverstanden waren. Sie sind jedoch nach dem BGB und geltender Rechtssprechung verpflichtet mir den Artikel zu liefern. Ich habe Ebay von dem Vorfall gemeldet und auch dem Käufer in Ihrer wiedereingestellten Auktion darauf hingewiesen, dass Sie m.E. nicht mehr rehctmäßiger Eigentümer des Buches sind. Ich fordere Sie hiermit auf, mir kurzfristig zu bestätigen, dass Sie mir dasBuch zu dem o.g. Betrag liefern. Ansonsten werde ich eine Anzeige wegen Betrug stellen und auch zivilrechtlich gegen Sie vorgehen. Holger Brinkhaus"


    Daraufhin schrieb mein Bekannter:


    "Die vorzeitige Beendung eines Artikels ist in Ausnahmefällen erlaubt. Da ich mich im Startpreis geirrt hatte, habe ich Gebrauch von meinem Recht als Verkäufer gemacht und das Angebot vorzeitig beendet.
    Es spielt dabei keine Rolle, dass dies 2 Sekunden vor Beendigung der Auktion stattgefunden hat.


    Falls Sie jedoch weiterhin versuchen sollten mit völlig haltlosen Argumenten mich oder andere Bieter der betroffenen Auktion zu belästigen, behalte ich mir eine Strafanzeige gegen Ihre Person wegen übler Verleumdung und Nötigung bei der Polizei vor.


    Eine Kopie Ihres Drohschreibens liegt bereits bei meinem Anwalt vor."



    Darauf antwortete der sich beklagende Höchsbieter:
    "Zur rechtlichen Situation Ihres Handelns hier ein Link zum Grundsatzurteil mit identischem Tatbestand: link Ich werde weitere Maßnahmen ergreifen."


    In dem, unter dem Link stehenden langen Text geht es soweit ich es verstehen konnte darum, dass eine Auktion ohne die Nennung eines Grundes vorzeitig beendet wurde.


    Mein Bekannter hat von einem der unterlegenen Bieter, also der ersten Auktion folgendes erfahren:
    "schau mal was der sich so aufspielt:
    Hallo, Sie haben auch auf das Buch geboten. Dieses Angebot wurde durch den Verkäufer im allerletzten Moment (1 Sekunde) vor Ende beendet, weil er sich angeblich im Startpreis "geirrt" hätte. Ich werde mich bei Ebay beschweren und fände es gut, wenn Sie das gleiche tun würden. "



    Unterdessen schrieb der Käufer des Buches per Sofortkauf:


    "bitte überweise mir den Betrag zurück auf mein Konto. Ich werde den Betrag dann erst wieder zahlen, wenn sich die Sache geklärt hat."




    Ich denke, dass man von so jemandem überhaupt nichts zu befürchten hat, zumal sich das ganze in Regionen unter 20 Euro abspielt und auch nicht einmal Geld geflossen ist.
    Kann sich jemand der sicher besser auskennt, zu dem Vorfall äußern. Was sollte mein Bekannter nun tun?