Also ich bin schon den ganzen Tag immer mal wieder auf der Seite und im Forum (jetzt auch...). Vielleicht liegt es an meiner 2 Mbit Verbindung ![]()
Beiträge von thalabel
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Das ist ja erstmal der Preis der ersten 1000, was das Geraet spaeter im Handel kostet weiss, glaube ich, noch keiner... Ein paar Euro wird der Haendler wohl noch draufhauen. Aber wenn man dann vielleicht einen "Schubladen-Vertrag" dazu bekommt...:D
Haendlerliste gibt es noch nicht.
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Neue Info:
The Neonode N1, which recently garnered much attention through being announced as a smartphone based on Microsoft's Windows CE platform yet not making use of Microsoft's Smartphone 2002 platform, will soon be available for purchase. According to the company, widespread availability of the phone is now expected in late March, and the phone will be made available through common distribution channels throughout a number of European countries. Neonode said it expects to be able to sell the N1 for approximately 4,000 SEK + VAT, or 435 EUR + VAT.
Taken from NNFo
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Ich hatte hier auch vor 6 Wochen eins im Biete

BTW: Das Ding ist nichts...
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Gespielt nicht im Verein, aber ein Fan der Heimatstadt (ab jetzt erste Liga) ist ja bei Dir um die Ecke:

und ebenfalls Fan meines neuen Zuhauses:

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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von BigBlue007
thalabel:Pustekucken? :confused:
(SCNR)Jedenfalls: Weder Pustekucken noch Pustekuchen, denn genau so:
... ist es. Das Rückgaberecht schließt eine Nichtannahme einer Bestellung ganz klar NICHT ein.
Das macht Dir Spass, gell? :p
Gab es nicht mal einen BigBlue der Flossen hatte und schwimmen konnte?

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So dann waere die Sache mit den Fakes und Ebay ja geklaert:
Hier von Heise.de , fuer mich absolut unverstaendlich. Ich finde das man Ebay schon belangen sollte, da Sie Gebuehren verlangen, zumindest wenn man beweisen kann, das es sich um Faelschungen handelt. Aber wir sind ja nur "der kleine Mann"...
eBay haftet nicht für Auktionen mit gefälschten Markenprodukten
Das Internetauktionshaus eBay ist rechtlich nicht verantwortlich für den Vertrieb von gefälschten Markenprodukten per Online-Versteigerung.
Dies entschied das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 29. Oktober 2002 (Aktenzeichen: 4 a O 464/01). In einem ähnlichen Fall hatte das Landgericht Potsdam ebenfalls im Oktober 2002 eine Verpflichtung des Versteigerers verneint, den Vertrieb indizierter und beschlagnahmter Medien über die eigene Website zu kontrollieren.
Kläger im Düsseldorfer Verfahren war ein Hersteller von Markenuhren. Dieser wollte eBay gerichtlich untersagen lassen, den Verkauf gefälschter Rolex-Uhren auf den Seiten des Auktionshauses zu ermöglichen. Weiterhin wurde von dem Versteigerer Auskunft über die Anzahl der gehandelten Uhren sowie Schadensersatz gefordert. Das Landgericht Düsseldorf weist in seinem Urteil diese Ansprüche als unbegründet zurück. Das Gericht bewertete die auf den Seiten von eBay bereitgehaltenen Angebote nicht als eigene des Auktionshauses im Sinne des Paragraph 8 Abs. 1 Teledienstegesetz (TDG), sondern vielmehr als fremde Inhalte, die der Anbieter für seine Nutzer speichert. Daher finde im vorliegenden Fall das Haftungsprivileg nach Paragraph 11 TDG Anwendung.
Nach dieser Vorschrift sind Anbieter von Telediensten für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, wenn sie "keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird". Für eine Kenntnis muss der Betreiber nach Ansicht des Landgerichts über tatsächliche Informationen hinsichtlich der rechtswidrigen Handlung verfügen. Dies konnte eBay jedoch nicht nachgewiesen werden.
Das Urteil ist eine der ersten Entscheidungen, die sich mit der Anbieterhaftung nach dem Ende 2001 neu gefassten Teledienstegesetz beschäftigen. Die darin enthaltene Haftungsprivilegierung für fremde Inhalte umfasst unter anderem auch die Inhalte von Gästebüchern oder Foren. Deren Betrieb wird, sofern die Rechtsprechung dem gut begründeten Urteil des LG Düsseldorf folgt, durch die geänderte Rechtslage für den Anbieter sehr viel weniger riskant. (Heise.de)
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Habe echt Probleme Deiner Schreibweise zu folgen, da muss ich manchmal echt 2x lesen...
Kannst Du da was machen, bitte?! Z.B. Woerter ausschreiben...
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Wuerde sagen es geht ums regulaere 8910, nur die Nase ist nicht so helle. Oder er ist zu clever und versucht es halt... kaufen, checken ob Farbdisplay, wenn nicht verklagen.
*SCHERZ* -
Hier gerade aus dem NN Forum gefischt:
"Because of all the questions about the releasedate if the N1, I have contacted Neonode, and here is the new official information;
The N1 will be released in swedish stores around the 31st of March!
Do not believe what you are reading in the papers!1000 N1-phones will be delivered through the preordersystem, in the end of February, and those lucky ones will be contacted by Neonode in the beginning of February.
More info about stores and exact releasedate will be posted in the forum
when I recieve more info in mid-february.Daniel Damon
Mobileforum"