ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Benz-Driver
Es gibt imho 3 Möglichkeiten (die Frau ist dennoch immer schuldig):
1.) sie hat es selbst gebraucht gekauft und wurde ihrerseits betrogen.
2.) sie verkauft es für einen Freund oder Bekannten, der keinen ebay-Account besitzt
3.) sie betrügt absichtlich
Die gesetzliche Schuld liegt immer bei ihr, da sie als Verkäuferin sicherstellen muß, daß die Ware nicht gestohlen ist.
Die moralische Schuld würde nur bei Punkt 3.) dazukommen.
Ich glaube, es handelt sich entweder um Punkt 1.) oder Punt 2.).
Das erschwert die Sache, da die Frau wahrscheinlich tatsächlich kein Schuldbewußtsein hat. Sie glaubt vermutlich, Du würdest sie über's Ohr hauen wollen.
Auch wenn es mir schwer fällt
hier muss ich Dir Recht geben! Allerdings kann er ja Anhand des Nokia Schreibens beweisen das er sie nicht übers Ohr hauen möchte.
Ich denke wenn sie beide Seiten etwas beruhigt haben dann werden sie hoffentlich eine für beide Seiten vernünftige Lösung finden. Denn eines ist klar die Frau hat sich schuldig gemacht und das sollte ihr auch ganz deutlich gemacht werden.
Es spielt keine Rolle ob sie wußte das es ein geklautes Handy ist oder nicht. Sie hat die Ware weiterverkauft und das ist eben strafbar!! Mach Ihr das in höflicher aber eindringlicher Form klar. Vielleicht hilft es?