Beiträge von spunk_007

    Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    Wo steht dann da, was das Börse-Abo kostet? :confused:


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    (steht im Abo-Laden von BO)

    Zitat

    Original geschrieben von Kuzan
    Das ist doch nichts weiter als die Erinnerung an die 2 beiligenden Zettel zur Anschlusspreisbefreiung. Sollte doch an sich jeder sofort gemacht haben, nach Erhalt der Ware. Oder gibts noch tatsächlich Leute, die nur das Geschenk rausnehmen und den Rest nicht beachten? Dass man sich per SMS von den Anschlussgebühren befreien muss, stand doch sogar dick und breit im Angebot im Shop drin.
    Ich find die Erinnerung eine nette Geste von Eteleon, auch wenn sie für mich nicht nötig war.


    in den beiliegenden Beschreibungen war lediglich jeweils eine Kurznachricht zu senden.
    dies ist nun erweitert worden und es müssen jeweils 2 Kurznachrichten gesendet werden.

    Zitat

    Original geschrieben von basti007
    Hat das auch jemand bekommen?


    ja exakt gleich


    Zitat

    Original geschrieben von basti007
    Was soll das Ganze? Ich sehe keinen Grund, warum ich da nochmal agiere sollte. Das mit den 3 debitel Optionen ist schon Schikane genug. Für mich ist die Anschlussgebühr befreit und basta!


    bei mir sind nur



    tmobil@home
    Verbindungschecker
    directSpar


    (wie ich sehe sind die Optionen sogar online bei debitel zu deaktivieren.)

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Hm ja das hängt jetzt eben von der Formulierung in der Auktion ab.
    Ich würde aber schwer vermuten, dass es so zu verstehen ist, dass der Käufer selbst die Garantie abgetreten bekommt.



    das meine ich ja damit: eben nicht abgetreten (oder meinetwegen übertragen) sondern der Ablauf ist eben so, dass der 2.Käufer das defekte Teil dann zum 1. äufer sendet und dieser hat als Erstkäufer ja direkt noch die Garantie seitens O2.


    vermutlich die problemlose Art für den Fall.

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Das ergibt sich aber nicht aus der Auktionsbeschreibung ;)
    D.h. wenn der Käufer auf sein Recht pocht, dann ist nichts ok.



    müsste ich das jetzt in ebay nachlesen wie die Beschreibung war?
    denn wenn nur ganz allgemein was von Garantie steht ist der Ablauf derselben keineswegs definiert - und der kann dann durchaus über mehrere Stellen gehen.



    aber ist nur ein unfachmännischer Gedanke meinerseits.



    dann ist im Garantiefall doch auch die Abwicklung über 2 Stellen möglich.
    der aktuelle Käufer sendet das Zeux mit der versprochenen Garantie zum Erstkäufer und alles ist okay.