Beiträge von spunk_007

    Zitat

    Original geschrieben von hawk20
    Hat geklappt.
    Der Gutschein wurde auf dem Kundenkonto verbucht.
    Habe momentan auf dem Kundenkonto noch 1 cent gut


    gerade einen - sehr netten - Anruf von schwab.de erhalten.


    die aktion: Versandkostenbefreiung ist scheinbar nur durch einen Fehler im Shopsystem angenommen worden. Kommt wohl durch einen Code vom Mutterkonzern OTTO.


    aus Kulanz und wel ich so freundlich mitgewirkt habe - habe eben mitgeteilt, das ich einen Rechnung über -0,10EUR erwartet habe durch Versandkostenbefreiung, Neukundengutschein und Artikel über 9,90EUR.


    die Dame hat heute bereits über 15Kunden mit diesem thema rückrufen müssen.


    Also Hinweis:
    Bei einem rückruf in Bezug auf die antwortmail wegen der Versandostenbefreiung einfach freundlich den Sachverhalt darstellen und die reagieren Kulant.

    Zitat

    Original geschrieben von zork66
    Der Nachteil ist, dass Du die Platte nur mit Systemen ansprechen kannst, für die ein Treiber da ist.


    nicht zwingend.


    es reicht wenn die NAS SMB kann - dann erscheinen die Daten wie ein Netzlaufwerk vollkommen ohne Treiber.


    (es schadet nicht, wenn die Kiste FTP-Server und Webserver beherrschst. Klasse ist natürlich wenn ein Torrent-Client vorhanden ist.)



    ein Beispiel für das alles:
    http://www.thecus.info/shop/artikel/91428/techdat_view

    Zitat

    Original geschrieben von someone86
      hawk20


    Hat sich schon was aus deiner Schwab Bestellung ergeben?



    da der 10EUR-Betrag nicht auf der Bestätigung erscheint habe ich dies als Antwort auf meine Frage deswegen erhalten. (der wesentliche Auszug lautet):
    ##
    Bitte ziehen Sie Sich den Betrag in Höhe von 10.- € einfach von Ihrer
    Rechnung ab. Gerne kümmere ich mich um die Buchung des Gutscheins auf Ihrem Kundenkonto.
    ##

    Zitat

    Original geschrieben von karl_11
    es gab nie eine Buchung auf mein Bakkonto.
    Lt. Aussage von VV wurde das Startguthaben angelegt, welches nach dem 12 Monat bei nicht in Anspruchnahme verfällt.


    dann ist es ziemlich wahrscheinlich dass du einen Vertrag mit Grundgebühr hast, die durch eine Aufbuchung des Händlers auf dein Kundenkonto bei VV ausgeglichen wurde. Leider wurde eben der Fehler gemacht den Bertrag des Startguthabens miteinzurechnen.


    du kannst dies ja in den online-Rechnungen bei VV selbst nachsehen. Dort steht dann auch welcher Vertrag dies bei dir eigentlich ist. Ohne diese Angabe ist sowieso alles nur Spekulation.

    Re: Händler und Provider


    Zitat

    Original geschrieben von handygeiz.info
    Du hast einen Vertrag abgeschlossen, der 24 Monate durch eine Einmalzahlung in Form eines Guthaben auf dein Bankkonto grundgebührenfrei sein sollte.


    Einige Monate davon hast du wohl als Einmalzahlung auf dein Bankkonto erhalten. Die restlichen Monate wohl als Startguthaben direkt auf dein Kundenkonto bei Victorvox.


    oder es war eine Einmalzahlung auf das Kundenkonto bei VV - davon werden dann solange noch Guthaben vorhanden ist die anfallenden Kosten abgezogen. Der Kunde hat durch die Methode keinerlei Buchungen auf dem privaten Bankkonto

    Zitat

    Original geschrieben von karl_11
    Es geht in erster Linie um die Einhaltung des Vertrages, dann also VV.


    wie nennt sich denn dein Vertrag - dann ist zumindest herauszufinden wie die Grundlagen dabei sind (also GG pro Monat und mögliche Sonderkonditionen (wie GG-Befreiung oder Startguthaben)


    Zitat

    Original geschrieben von karl_11
    Beruft sich allerdings VV auf die Zahlung der Grundgebühr dann der Händler?


    so wird es wohl kommen.


    mir persönlich ist zumindest kein Vertrag bei VV bekannt der von VV aus Grundgebührbefreit war - es gab nur oft Aktionsangebote durch Händler die einen Teil der Händlerprovision auf dein Kundenkonto eingezahlt haben.



    Zitat

    Original geschrieben von karl_11
    Wenn ich einen Anwalt beauftragen würde, an wem müßte er sich wenden, VV oder Händler?


    je nachdem wer dir die Grundgebührbefreiung damals versprochen hat.

    Zitat

    Original geschrieben von karl_11
    Mit wem müßte ich mich jetzt rumstreiten, mit VV oder dem Händler?



    kannst ja bei VV online nachschauen wie die Konditionen für deinen Vertrag sind.


    wie ist die genaue Bezeichnung für den von dir beschriebenen Vertrag?



    wen es um Erstattung von anfallenden GG geht ist der Händler dein Ansprechpartner - wenn es um Details zum eigentlichen vertrag geht ist eben VV dein Ansprechpartner.

    Zitat

    Original geschrieben von karl_11
    Werbeprosketes geht zweifelsfrei der Händler mit hervorgehobenen "Victorvox" hervor. Die Aktion war zeitlich begrenzt und diesbezüglich gehe ich als Laie davon aus, das dieses eine Aktion im Namen von Vicorvox und dem Händler auf der IFA war,
    sprich der Händler hat in Absprache mit Victorvox dort vermarktet. Daher auch die Werbung Victorvox (hervorgerufen) in Verbindung mit dem Händler.



    der Zusatz "24-monate GG-frei" ist zeimlich sicher durch die Provisionsauszahlung seitens des Händlers erzeugt worden.
    soweit ich mich erinnere gabs es die vergangenen Jahre keine GG-freien Verträge direkt vom Mobilfunkanbieter (weder Netzbetreiber noch Reseller wie etwa VV)
    sowas gabs nur in den Anfangszeiten der Mobilfunkwerbeaktionen (und da auch meist nur durch die Reseller).


    wenn der Händler nun Werbung auch mit dem Schriftzug VV macht war dies eben eine besondere "Sonstwas"-Aktion von VV und der Händler hat durch die Höhe der Provision eben die Möglichkeit für den Kunden die GG der ersten 24 Monate GG-frei zu gestalten.


    Wer war dein Händler? Was steht i deinen noch vorhandenen Unterlagen dazu?(also in welcher Form wird die G erstattet oder mögliche Zusatzleitungen wie Startguhaben oder Handy usw.)