Beiträge von Blondinenfreund

    Meine Frage passt denke ich hier am besten rein.


    Bei den Web'n'walk Tarifen und Optionen soll es, wie ich hörte, eine Art Kostenkontrolle geben, die darüber informiert, sobald man das Inclusivvolumen annähernd erreicht hat und evtl. bald überschritten wird. Die Info kann man wahlweise per SMS o. per Mail bekommen.


    Wer weiss darüber genauer bescheid und weiss wie diese Kostenkontrolle genau aussieht und funktioniert? Bei TM konnte ich nichts dazu finden.

    Wenn man sich mal vor Augen hält, in welchen Situationen oder Örtlichkeiten des täglichen Lebens nicht geraucht wird bzw. geraucht werden darf und das schon seit jeher selbstverständlich, dann ist diese ganze Diskussion um das Rauchverbot in Gaststätten einfach lächerlich und albern.


    Rauchen am Arbeitsplatz, im Büro, in Produktionsräumen? Rauchen im Flugzeug o. in der Bahn? Rauchen beim Einkaufen, im Kaufhaus? Rauchen in Krankenhäusern u. Kliniken? Rauchen beim Arzt im Wartezimmer und Behandlungszimmer? Für jeden Raucher völlig selbstverständlich, dass man sich dort keine Kippe anzündet und pafft.
    Mit der Gastronomie ist eben ein weiterer öffentlicher Ort hinzugekommen an dem nicht mehr geraucht werden darf (aus den bekannten Gründen), und schon wird von Rauchern und Dehoga der Weltuntergang herbeizitiert. :confused:


    Man könnte wirklich darüber lachen, wenns nicht so tragisch wäre:
    Raucherdemo


    Einfach köstlich! :D;)


    Zitat

    Die DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin betont: „Unsere Klage ist kein Nein zum Nichtraucherschutz.“ Allerdings sei es auch Aufgabe des Verbandes, Mitgliedern, die vom Rauchverbot massiv wirtschaftlich betroffen seien...Schutz zu gewähren. Der DEHOGA fordert deshalb für Einraumbetriebe die Möglichkeit der Kennzeichnung."


    Womit aber erstmal eindeutig nachgewiesen werden muss, ob die wirtschaftlichen Einbußen eines Betriebs tatsächlich aufgrund des Rauchverbots vorzuweisen sind oder nicht doch andere Ursachen haben.


    An was soll denn das Rauchverbot noch schuld sein?
    Am immer schlechten Wetter? An der drohenden Klimakatastrophe? An den steigenden Spritpreisen? Am Fachkräftemangel? Vielleicht noch an der fehlenden Konjunktur in unserem Land? :D :p

    Zitat

    Original geschrieben von Thorsten
    Woran erkennst du das?


    Thorsten


    Ich meine:
    Bei den Original Covers geht die Displayfolie weit über das Display und reicht bis zum Lautsprecher. Das ist bei den "Nicht"-Originalcovers anders - die Displayfolie ist da wirklich nur auf dem Display.


    Refurbisher Covers werden doch nur neu lackiert und sehen dann aus wie neu.

    Zitat

    Über das neue Gesetz greift der Staat ja aber nicht nur in die unternehmerische Freiheit des Kneipenwirts ein, sondern schreibt vor, wie sich die Kunden im Laden zu verhalten haben. Deratige Sachen sind ein Novum. Von daher sind die angesprochenen bisherigen Auflagen nicht wirklich mit dem NRSG zu vergleichen.


    Natürlich sind alle anderen Auflagen damit vergleichbar. Was denn sonst.


    Oder verstösst das Jugendschutzgesetz dann offenbar auch gegen die unternehmerische Freiheit des Wirts, auch an Minderjährige harte Alkoholika zu verkaufen? Oder verstösst die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen in meinem Lokal etwa auch meiner unternehmerischen Freiheit? Fluchtwege, Feuerlöscher? Alles unnötig und mit viel Kosten verbunden. :p ;)


    Warum dann nicht auch Heroin, Kokain und Crack an seine Stammkunden verkaufen. Als Unternehmer kann ich doch in meinem Laden verkaufen, was ich will und wem ich will. Oder wie war das mit der unternehmerischen Freiheit? :rolleyes:

    Zitat


    Überspitzt ausgedrückt: In keinem deutschen Gesetz gibt es einen rechtlichen Anspruch auf den Besuch einer rauchfreien Kneipe bzw. das grundgesetzlich verbriefte Recht eine Kneipe besuchen zu können. Niemand wird schließlich gezwungen derartige Lokalitäten aufzusuchen (anders als bei öffentlichen Gebäuden, Schulen, Krankenhäusern etc. pp.).


    Es steht aber auch in keinem deutschen Gesetz, dass ein Raucher ein Anrecht hat überall seiner Sucht zu frönen und andere damit zu schädigen.
    Ebensowenig wird ein Raucher gezwungen überall dort wo es ihm gerade passt zu rauchen.


    In unseren GG steht eindeutig:
    "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."



    Der Bayerische Rundfunk hat eine repäsentative Meinungsumfrage in Auftrag gegeben und die Mehrheit der Befragten hat sich dafür ausgesprochen:
    Meinungsumfrage


    65 Prozent der Befragten stimmten grundsätzlich der gesetzlichen Regelung zu.
    30 Prozent lehnen das Gesetz ab.
    5 Prozent hatten keine Meinung.

    James Bond Ultimate Edition


    Ultimative Bildqualität: Digitale Bild-für-Bild-Restauration
    Ultimative Soundqualität: Alles im neuen DTS 5.1-Sound
    Die beste Auswahl an Special Features, die jemals für Bond zusammengestellt wurde
    Nir zuvor gezeigtes Bildmaterial aus den Bond-Archiven


    Der Kauf der UEs lohnt sich auf jeden Fall und ist jeden Euro wert. :top: ;)

    Zitat

    Original geschrieben von mayday7
    ...
    So etwas geht einfach nicht und Bayern wird als erstes rumschreien, die haben pro Dorf mindestens eine Brauerei stehen, das gehört zur Kultur bei denen.
    gruß mayday7


    Richtig!
    Hier in Bayern/Franken ist Bier auch kein Getränk, sondern ein Grundnahrungsmittel. :D :p

    Da gibts Dörfer die haben mehr Brauereien als Einwohner, schließlich
    hat der Regierungsbezirk Oberfranken im Norden Bayerns mit rund 200 Brauereien die höchste Brauereidichte der Welt. Mehr als 1 000 verschiedene Biere werden im Bierland Oberfranken gebraut. Oberfranken hat mehr Brauereien als jedes Land Europas und wird weltweit nur von den USA, China und Russland geschlagen.
    ;)