Beiträge von Blondinenfreund

    Meinst du die Verfassungsklagen gegen das Nichtraucherschutzgesetz mancher Wirte wg. angeblicher Umsatzeinbußen?


    Da bin ich mehr als gespannt, wie ein Wirt vor Gericht nachweisen will, dass das mit dem Rauchverbot zusammenhängt und nicht andere Ursachen hat.


    :D

    Ja, der Preis ist korrekt. Inclusive Sonn- und Feiertagszuschlag völlig okay.


    Sonn- und Feiertag ist auch bei der Post kein Regelarbeitstag. Deshalb hat der Postmitarbeiter der Sonntagsdienst schieben muss dennoch Anspruch auf seinen gesetzlichen Sonn-und Feiertagszuschlag.
    Dafür wird der Brief auf garantiert Sonntags ausgeliefert.

    @ Partybombe:


    Es ist sowohl das eine, wie auch das andere. Aber darum gehts ja nicht.
    Lt. Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber auf Beschwerden eines Angestellten tätig werden, denn er ist verpflichtet für einen rauchfreien Arbeitsplatz zu sorgen. Also, bist du und deine Kollegen nicht wirksam geschützt und dein Chef geht einen klaren Gesetzesverstoss.


    Wenn dein Chef so rücksichtslos und egoistisch ist, dann hilft wohl nur eines: Gewerbeaufsichtsamt einschalten und diesen Zustand melden.
    Diese werden dann mit Sicherheit tätig. :)


    @ Teddybear:
    Sieh es doch einfach so:
    der nichtrauchende Teil der Bevölkerung hat Jahrzehntelang unter euch Rauchern leiden und viel einstecken müssen, von üblen Beschimpfungen bis hin zur Androhung von körperlicher Gewalt, indem ihr eure Mitmenschen und Umgebung überall wo es euch gepasst hat zwangsberaucht habt. Ohne vorher zu fragen.


    Dagegen sind ein paar Jokes und lockere Sprüche über euch Raucher, die jetzt vor der Tür stehen doch gar nichts. So gesehen habt ihr Raucher dieses Nichtraucherschutzgesetz doch euch selbst zuzuschreiben.
    Denn auf höfliche und freundliche Bitten, nicht zu rauchen hat doch kein Nikotinjunkie reagiert. Es wurde munter weitergepafft.