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Sorry, aber deiner Logik kann ich nicht folgen.
Deine Aussage ist, bei einem Angebot unterhalb des Marktpreises muss ich mich schlechterer Qualität zufrieden geben? Meinst du das ernst?
Wer redet denn von schlechterer Qualität.
Wenn es sich aber wie in Deinem Fall um Zubehör handelt muss man damit rechnen, eben kein Original Produkt zu bekommen. Und gerade bei Ebay besteht diese Gefahr ungemein grösser als beim freien Händler vor Ort. Das meinte ich damit.
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Und bitte lies den Thread: Die Artikelbeschreibung lautete: "Nokia Akku BPS-2". Ein gefälschter Akku ist kein Akku von der Firma Nokia, und er ist kein Akku Typ BPS-2.
Deiner Meinung nach kann also jedes Produkt, wo nicht "original" dabeisteht, eine billige Kopie sein, und der Käufer muss damit leben?
Wenn es sich um Verkaufsangebot bei Ebay handelt, kann das sehr wohl der Fall sein. Ich persönlich achte grundsätzlich bei Ebay o.ä. darauf, auf den Zusatz "Original" im Anzeigentext. Im nachhinein kann der VK vieles sagen.
Warum hat der VK seine Anzeige denn nicht so formuliert?: Original Nokia Akku BPS-2
:confused:
Aber so wie es der Vk getan hat, hat er nur die Bezeichnung des Akkus erwähnt und das Wort "Nokia" als Teil der Produktbezeichnung, sonst würde manch einer auf die Idee kommen, der Akku passt an jedes x-beliebige Handy. So würde ich das sehen.
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Bei einer Tafel "Milka Alpenmilch" kann also billige Alpia drin sein, und ich muss damit leben, weil kein "original" auf der Packung stand?
Dieser Vergleich hinkt schonmal, weils für Schokolade wohl kaum einen Schwarzmarkt gibt, so wie z.B. für Handys & Zubehör auf dem gefälschte Produkte zu finden sein können.:D;)
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Der Verkäufer muss grdsl., wenn er eine geschützte Markenbezeichnung für sein Angebot verwendet (wie hier Nokia BPS-2, oder Milka Alpenmilch, anders etwa "Cheeseburger"), auch ohne weitere Zusicherung ("Originalware" etc.) eine "Echtheit" des Produkts gewährleisten.
Das sehe ich anders. GenauDas muss er nur, wenn es ausdrücklich im Anzeigentext erwähnt wurde. Wenn es nicht ausdrücklich erwähnt wurde, kann man wohl auch keine Originalware erwarten und darauf bestehen.
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Genau so, wie ein Verkäufer, der beispielsweise ein "Nokia 6210" (ohne weitere Beschreibung) verkauft, ohne weitere Zusicherung die volle Funktionsfähigkeit gewährleisten muss.
Er kann dann nicht sagen, "ich hab ja nicht dazugeschreiben, dass es funktioniert..."
Das ist ja was völlig anderes. Hier geht es darum, ob es sich um Originalware handelt und nicht ob etwas funktionstüchtig ist oder nicht.
*kopschüttel*