Beiträge von altaso

    Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    dann wäre DAS der punkt, wo ich konkret nachfragen würde und ich würde darauf bestehen, den namen und die erreichbarkeit des vorgesetzten zu bekommen...


    Immer wieder mich auf genau DIESEN Punkt bezogen, Sie mögen mir KLAR und DEUTLICH definieren, was genau Sie haben möchten:


    Keine Reaktion.


    Anwalt meint, das wäre eine gespielte Taktik und ganz normales verhalten bei einigen Versicherern.

    Zitat

    Original geschrieben von ingo74


    was ich nicht verstehe - was für weitere belege will sie..?


    Ich weiß es ja auch nicht, auch der Anwalt kann sich das nicht erklären. Darum bin ich ja hier mit der Frage.
    Auf Nachfrage wurde ja darauf nicht weiter eingegangen. Wir haben denen sämtliche Rechnungen usw. zugeschickt.

    Zitat

    Original geschrieben von ingo74



    hast du eigentlich mit dem sachbearbeiter oder vorgesetztem mal persönlich gesprochen..?


    Sachbearbeiterin Ja, nur die meint immer, ich hätte doch ein Schreiben hierzu bekommen.
    Ausserdem meint Sie auch am Telefon, dass Belege nicht ausreichen. Ich meinte was ich denn noch herzaubern soll, wisse Sie auch nicht. Es genügt einfach nicht. Weiterleiten kann Sie mich nicht, Sie wäre mein Ansprechpartner.


    Die Versicherung um die es hier geht ist die VGH Nienburg. Vllt gibts ja schon Fälle über die.

    m4ddy
    Danke das du deine bedenken der Kosten hier äußerst, natürlich ist das kein unwesentlicher Faktor.
    Finde ich gut. :-)


    Nur nach einigen Urteilen die ich gelesen habe nun, nach der Sicht des Anwalts, den ich für sehr kompetent halte sowie auch im Bekanntenkreis ... alle sagen:


    Direkt klagen. Die müssen das bezahlen.


    Also ich gebe horstie da irgendwie schon recht. Der Richter müsste doch auch Blind sein.


    Selbst BGH Urteile besagen, ab 3 Jahre mit Scheckheftpflegung MÜSSEN sie netto auszahlen, selbst Nutzungsausfall ist drin (wenn der Wagen gemacht wurde).


    Also versteh ich deine 50% zu 50 % chance überhaupt nicht. Es gibt BGH Urteile, die kann ein Richter nicht einfach so überlesen.


    Zudem würde ich ja hier in meinem Ort Klage erheben, nicht am Amtsgericht des Versicherers ;)
    Denke, da hätte ich schon direkt verloren haha.

    @ Lars1312


    Auch ich bin kein Hellseher, Kartenleser oder kann aus Kaffeesatz die Zukunft voraus sagen.
    Was ich aber kann, ist dir ein Ratschlag geben:


    Da du ja weißt, dass die aktuellen Angebote bis zum 31.12. laufen, schau am 31.12 nochmal rein und informiere dich. Denn wenn es verlängert wird, ist es spätestens an diesem Tag hier schon bekannt. Unternehmen geben solche Infos gerne ein paar Tage früher raus.


    Oder es wird eben gesagt, dass die Aktion eingestampft wird, auch das wird hier dann zu lesen sein.


    Das keine Ansage kommt, ist recht unwahrscheinlich!


    Sollte dies der Fall sein, so schließe am 31.12. direkt ab, da man davon ausgehen kann, dass es dann vorbei ist! Nur jetzt KEINE EILE, Kopf frei machen und an schönere Dinge denken. Im Kalender den 31.12. "ins TT schauen" markieren und gut ist... :D