Beiträge von altaso

    Pons, glaube mir, die sind mittlerweile froh wenn sie überhaupt noch verdienen.
    Überleg jetzt mal unter Abzug aller Kosten (Ebay einstell und verkaufsgebühr, u.u. paypal, einkauf, vk bei einkauf zzgl. evtl zoll, verkauf vk, vertrieb, packen usw.). Dann noch der ganze Steuer kram.


    Manche Leute, auch Powerseller, verkaufen dort echt mit cent margen.
    Da gehen dann auch Verlustgeschäfte raus wie z.B. deine Uhr, aber die Gesamtmenge macht es.


    Jetzt noch im online Geschäft (Ebay) einzusteigen kann man wirklich NIEMALS empfehlen.
    Dann bau lieber Websiten oder mach nen Kiosk auf, ich garantiere dir du wirst mehr von haben ;)


    Ja 2006 hat der Händler / Niederlassung alles erneuert, aufbereitet mit Ölservice Tüv usw. Also er hat alles gemacht. Habe alles schriftlich und im Scheckheft!


    Die 2. Inspektion wäre genau jetzt fällig! :p


    Person A ist besser, oder möchtest du mir hier Rechtsbeistand geben? Glaube kaum :D


    Nochmal zu dem Fall.
    Es betrifft nicht mich, da der Arbeitnehmer hiervon keine Einschränkung hat.


    Aber kann ich nicht mit einem Satz wie "dadurch, dass mein Arbeitgeber nun höhere Kosten hat möchte ich als AN kündigen" oder so daraus?


    Möchte nur zu einer anderen GKV wechseln. Bin mit der jetzigen nicht ganz zufrieden.

    Zitat

    Original geschrieben von Uelmuek
    Ich stimme der Versicherung zu.
    Hatte ähnliches Problem, konnte jedoch nachweisen, dass mein Astra (BJ 2004) alle Inspektionen beim Vertragshändler hinter sich gebracht hat.


    Das Problem wird sein, dass wenn du ein BJ 2003 hast, dieser bei jährlicher Intervalle schon 6-7 Inspektionen hinter sich haben müsste. Wenn du schreibst, es war bisher eine, ist dies halt doch eine gewaltige Differenz.


    A hat ihn erst 2006 gekauft dort. Natürlich alles fertig.
    Inspektion I folgte im Jahre 2008.
    Eine zweite Inspektion wäre jetzt erst fällig.
    Gefahren wird nur 10.000 - 15.000 km.


    Es handelt sich um einen BMW, die müssen nicht jährlich hin ;)


    Glaub du hast echt begriffen worum es genau geht :top:


    Nutzungsaufallentschädigung wird nicht beantragt!
    Es geht nur um eine fiktive Abrechnung!
    Gutachten wird eben genau aus obigen Grund nicht beauftragt. Person A wollte Schadensminderung betreiben und hat deshalb nur einen Kostenvoranschlag eingeholt.