Beiträge von altaso


    Auf den Punkt gebracht, darauf berufen sie sich.
    Deshalb ja die Baujahr Angabe 2003. 2006 gekauft bei der NL.-


    Fakt ist aber: Er ist nahezu scheckheftgepflegt. Bei der Niederlassung wurde der Wagen gekauft, die Inspektion I gemacht sowie 2 Reperaturen durchgeführt. Auch so Kleinigkeiten wie "kaufen einer Umweltplakette" wurde bei der Niederlassung getätigt.


    Öl wurde mal bei ATU (ja, beißt mich :D ) machen lassen, aber weiß nicht ob das hier Anklang findet.


    Der Anwalt hat sich alles kopiert und das denen hingeschickt mit dem Verweis auf Scheckheftgepflegt.


    Antwort:
    Die Unterlagen reichen nicht aus, sie möchten mehr haben.


    Anwaltsantwort: Wir haben hier alles, klagen wäre sinnvoll. (nur will er vllt. nur die Kohle?)?


    :gpaul:


    Das alle Meinungen hier KEIN Rechtsbeistand ist, ist mir und jedem anderen User klar. Sie bilden nur eigene Meinungen ab und wiederspiegeln keinerlei Beratung im rechtlichen Sinne.
    (Nur nochmal für alle zur Sicherheit :top: :top: )

    Zu 1)


    Punkt ist ja, dass die Versicherung den Kostenvoranschlag ohne zucken anerkannt hat. Von einem Gutachter war nie die Rede und ausgezahlt haben Sie ja auch schon ein Teil. Somit das Ding anerkannt.


    Zu 2 und 3)


    Person A hat sich mit unzähligen Faxen, Email und Telefonaten durchgeschlagen und alles versucht eben nicht zum Anwalt zu Rennen. Auch um den Schaden und die Regulierung so gering wie möglich zu halten.
    Die Versicherung stellte aber auf Stuhr antwortete dann gar nicht mehr. Das letzte Schreiben war zudem ziemlich arrogant und klar formuliert. Man möge diese Entscheidung so akzeptieren oder weitere Beweise zur Scheckheftpflegung nachreichen.


    Schlussendlich folgte aus Ratlosigkeit der Gang zum Anwalt.
    Gleiches Ergebnis. Die schalten echt völlig auf Stur!


    Deshalb finde ich den Moralapostel ob richtig oder falsch nicht angepasst.
    Die Versicherung bescheißt hier meiner Meinung nach und ich Suche nur das Recht.
    Ob es Person A oder der Versicherung zu steht und wenn ein Richter entscheiden müsste, welches Urteil er wohl Fällen könnte.


    Deine Betrachtung in allen Ehren auch ich Wünsche mir solch ein Weltbild und das mal alle "erwachsen und korrekt" handeln. Aber das Beispiel der Versicherung zeigt doch, auch denen geht's nur ums Geld.


    Deshalb wünsche ich eigentlich nur eine Entscheidung und Meinungen ob A den Klageweg gehen sollte. Wie halt darüber gedacht wird.

    Person A hat von der Versicherung einen Brief erhalten mit einer zertifizierten Partnerwerkstatt.
    Man hat auf Basis derer abgerechnet, was Sie verlangt hätten. Diese wäre eine freie Werkstatt und man möchte deshalb nur diesen Betrag zahlen. Die Markengebundene Niderlassung von der der KV kommt nur wenn A vorweisen kann, dass der Wagen scheckheftgepflegt ist.


    Der KV wurde nicht beanstandet. Man hat anhand dessen auch die Berechnung durchgeführt.


    Der Anwalt rät zur Klage.

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Wenn Person A zu 100 Prozent am Unfall schuld ist, dann muß dessen Haftpflichtversicherung auch 100 Prozent dessen Schadens regulieren. Ob ein Fahrzeug nach Scheckheft gepflegt ist oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle. Das sind reine Ablenkungsmanöver.


    Person A ist geschädigter. Person B hat den Unfall verursacht. A bittet nun um die Regulierung des Schadens durch Haftpflich von B. Diese soll fiktiv stattfinden.

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    als arbeitgeber kannst du die versicherung des arbeitnehmers nicht kündigen, da dich diese nichts angeht. demzufolge hast du durch die erhöhung der U1 auch kein kündigungsrecht, weil der beitrag für den arbeitnehmer gleich bleibt.


    der arbeitnehmer kann ordentlich kündigen.


    dabei ist es unerheblich ob du AG+AN gleichzeitig bist. wobei du AG auch nur indirekt durch gesellschaftsanteile sein kannst. AG ist die juristische person.


    Danke für die erste Info.
    Gehen wir die Sache mal als AN an. Wegen U1 Erhöhung kan. Ich auch hier nicht kündigen?
    Mit einer ordentlichen Kündigung wäre ich ja erst nach Bindungsfrist draußen also in meinem Fall September 2011.

    Person A ist hinten einer drauf geknallt. Schuldfrage ist geklärt direkt vor Ort.
    Nun hat die gegnerische Versicherung Person A nur 698 € bezahlt ( 673 € Schaden + 25€ pauschale).
    Der Kostenvoranschlag lautet aber 899€ Netto. Es sollte fiktiv abgerechnet werden, heißt Geld ausgezahlt.


    Die Versicherung beruft sich da auf ein Porsche Urteil.
    Person A sollte mitteilen, das der Wagen (BJ 2003) scheckheftgepflegt ist.


    Es wurde mitgeteilt, dass der Kauf, die Inspektion I sowie 2 Reperaturen (Unfallschäden) ebenfalls in der Niderlassung stattfanden, diese hat auch den Kostenvoranschlag gemacht.


    Trotzdem reichte der Versicherung diese Angaben nicht trotz Abrechnungskopien.


    Person A war beim Anwalt. Der hat nochmals alles hingeschickt nebst seiner Kostenrechnung von 83€.
    Antwort: die geforderten Unterlagen reichen nicht aus. Man möge doch weitere Unterlagen zusenden.


    Anwalt beriet daraufhin Person A zu klagen ( zzgl. 260€).


    Person A kann den Erfolg nicht einschätzen, da unter Umständen bei einem negativen Urteil die Summe höher liegt als er bekommen hätte. Schon jetzt muss er ja die 83€ Anwaltsgebuhren zahlen.


    Wie seht ihr die Sache. Was sind eure Meinungen hierzu. Es wird nicht um Rechtsbeistand gebeten sondern nur um unverbindliche Meinungen.

    Zitat

    Original geschrieben von erroramp
    Die Formulierung bezüglich der GPRS-Drossel ist eindeutig und besagt, dass ab Erreichen des 35 €-Airbags die Drosselung aktiv wird. Zum Zeitpunkt meiner Bestellung war das definitiv anders, wobei ich die bereits geänderte AGB akzeptieren musste.
    ALLERDINGS: Ich konnte bis zum Ende des Abrechnungszeitraumes mit voller Geschwindigkeit surfen, obwohl ich den Airbag längst erreicht hatte, wie aus meinem EVN hervorging. Ich hoffe, dass das so bleibt, denn dann hätte ich meinen Tarif gefunden! 200 MB reichen mir allemal.


    Warten wir den Dezember mal ab...


    Gruß
    Chris


    Nochmal, es wird ab 200 MB (eher weiter drüber) gedrosselt seitens o2 !!!
    Und die werden nicht wissen, wann du den Kostenstopp bei Eteleon erreichst!!!