Zitat
Original geschrieben von mario.meininger
Es ist nicht zulässig eine beliebige Option ohne wichtigen Grund zu streichen. Solange einen wichtigen Grund nicht vorgelegt werden kann muss die Option weiter angeboten werden. Zulässig wäre nur eine komplette Kündigung des Tarifs mit Wechselangebot in einem anderen Tarif mit Einräumung einer Sonderkündigungsrecht seitens der Provider. So ist die rechtliche Lage in Deutschland momentan, ob es dir und Telefonica das passt ist schnuppe
Natürlich ist es zulässig. Nicht zulässig wäre, den abgeschlossenen Vertrag (ohne seine Optionen, sondern der nackte gebuchte Vertrag und vertraglich festgehaltenes) ohne wichtigen Grund zu kündigen.
Beispiel:
Hiermit vereinbaren beide Parteien einen Vertrag zu folgenden Bedingungen...
24 Monate Laufzeit, Telefonie Flat in alle Netze, 20 GB Daten pro Monat zu 20 EUR im Monat. Unterschrift.
Wenn nun der Anbieter die 20 GB kündigen will, MUSS er einen wichtigen Grund vorlegen, denn es war Vertragsinhalt und vereinbart.
Anderes Beispiel:
Hiermit vereinbaren beide Parteien einen Vertrag zu folgenden Bedingungen...
30 Tage Laufzeit, Telefonie 9 ct., Daten 24ct./MB pro Monat zu 0 EUR.
"Zusätzlich" ist der Kunde berechtigt, folgende Optionen zu buchen zu 10 EUR für 30 Tage. Urlaubspaket... Unterschrift.
Wenn nun der Anbieter das Urlaubspaket kündigt, hat er eine Zusatzdienstleistung gekündigt. Der Kunde kann nun außerordentlich auch seinen Hauptvertrag zu diesem Tag des Wegfalls beenden, ohne eine Frist einhalten zu müssen.
Genau das gleiche war damals bei den Tarifhaus und Free Optionen der Fall. Da hast du dich auch schon fälschlicherweise gegen gesprochen. Es entspricht jedoch nicht der juristischen Auffassung.
Der Klageweg bleibt jeden offen, sofern jemand dieses von einem Richter noch einmal hören möchte 