Beiträge von altaso

    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Natürlich nicht, aber die Streichung aller verfügbaren Optionen ist eine wesentliche Vertragsänderung die zu Sonderkündigung führen sollte. Eine solche wird aber seitens o2 nicht eingeräumt. Sie erwarten tatsächlich, das der Kunde weiterhin per MB zahlen soll


    Doch das Recht der außerordentlichen Kündigung haben nun alle betroffenen und diese sollte demnach nach Ausspruch auch eingeräumt werden. Eine Sonderkündigung wäre hier der falsche Ansatz!


    Außerordentlich = Ja
    Sonder = Nein

    Zitat

    Original geschrieben von BornToRun
    Der springende Punkt ist doch der, dass die Option eine Laufzeit von 30 Tagen hat. Mit einer Buchung dieser Option, mit der man für 30 Tage eine genau spezifizierte Leistung bereitgestellt bekommt, erwirbt man doch nicht gleichzeitig einen Anspruch darauf, dass diese Option im Folgemonat zu den gleichen Konditionen bzw. überhaupt wieder bereitgestellt werden muss. Oder nicht nur im Folgemonat, sondern gleich bis zum Sankt-Nimmerleinstag (was ja die logische Konsequenz wäre, wenn man das mal weiterspinnt). Diese Erwartung ist doch vollkommen weltfremd, weil dann doch überhaupt kein Anbieter mehr aus irgendeiner jemals angebotenen Option wieder heraus käme.


    Du hast schon recht und genau aus dem Grund bieten Anbieter dieses und jenes als Option an.
    Denn sonst könnten Sie es gleich zum Vertragsbestandteil machen. Machen Sie aber nicht, sondern stellen diese Optionen >>>NOCHMALS<<< zusätzlich bereit.


    Daher greift hier:


    Zitat

    Zusatzdienstleistungen
    4.1 Für „BASE GO“ Zusatzdienstleistungen oder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6, die EPS erbringt, gelten
    separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit ggf. abwei-
    chenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten.
    Änderungen einer „BASE GO“ Zusatzdienst-
    leistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen
    den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses „BASE GO“ Mobilfunkvertrags.


    Und folglich wäre nun interessant, ob jemand bei Buchung des Urlaubspakets ein Screenshot gemacht hat. Nur das könnte uns weiterhelfen.


    Ansonsten könnte jeder nun als einzigen Ausweg um sein Recht durchzusetzen, zum 01.06. kündigen. Nur das MUSS o2 akzeptieren... :)



    Aber gerne könnt ihr weiterhin dem Messingschild-Franky sein Rat folgen und widersprechen was das Zeug hält. Wenn es euch gut tut, macht es. Seelenruhe soll ja beruhigend sein... Widerspruch an o2... :D War mir neu, dass Telefonica neuerdings eine Behörde ist... :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Genau diese AGB hat sich eplus doch aber selbst auferlegt. Sie hätten doch anders lautende Vereinbarungen treffen können. Haben sie aber nicht...


    migolf


    Diese AGB gelten nicht für Optionen. Sondern für den Hauptvertrag und der ist unangetastet geblieben. Ist es so schwer zu verstehen :(

    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Sehr gut, von mir aus können sie das tun. Einfach "wir haben uns entschieden das Paket aus dem Portfolio zu nehmen" geht nicht. Ich könnte einfach nach Lust und Laune entscheiden meine Rechnungrn an o2 nicht mehr zu überweisen, wäre da TEF damit einverstanden? Vermutlich nicht.


    Nein, weil diese Option nicht zu zahlen hast du ja nicht, sie ist vertraglich vereinbart. Du hast die Bringschuld :D

    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Wenn du jetzt einen solchen Pasus in den alten EPS AGB findest könnte ich dir Recht geben. Die von dir zitierten allgemeinen Telefonica AGB gelten nicht für die BASE Go Vertragsverhältnisse, ich kann mich nicht erinnern nach der Übernahme neue AGB jemals zugestimmt zu haben. du etwa?


    Der Pasus muss nicht in den AGBs des Base Go Prepaidvertrags stehen. Er muss jedoch auftauchen, sobald jemand eine Option bucht. Darauf weisen auch die AGB hin... Das dann seperate Vereinbarungen gelten.


    Daher: Telefonica hat NICHT gegen die damals vereinbarten AGB verstoßen. Die Frage die man sich jetzt stellen kann, ist... Wo sind diese zusätzlichen Leistungsbeschreibungen. Hat die jemand gesichert damals? Dann könnte man diese noch einmal durchkauen.



    Ich bin ehrlich, ich trauer auch um das Paket. Ich habe es selber auch, aber ich weiß auch das ich rechtlich nichts anstellen kann, denn diese Bedingungen habe ich akzeptiert. Da mir die Fußnote bei BUCHUNG des Urlaubspakets nicht mehr vorliegt und ich diese nicht gespeichert habe, kenne ich die zusätzlichen Bedingungen nicht und leite sie von den aktuellen der TEF einfach mal ab. Denn groß anders wird diese auch bei Eplus wohl nicht gewesen sein. Wer dazu inhaltlich mehr vortragen kann, dem wäre ich sehr verbunden.

    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Es ist nicht zulässig eine beliebige Option ohne wichtigen Grund zu streichen. Solange einen wichtigen Grund nicht vorgelegt werden kann muss die Option weiter angeboten werden. Zulässig wäre nur eine komplette Kündigung des Tarifs mit Wechselangebot in einem anderen Tarif mit Einräumung einer Sonderkündigungsrecht seitens der Provider. So ist die rechtliche Lage in Deutschland momentan, ob es dir und Telefonica das passt ist schnuppe


    Natürlich ist es zulässig. Nicht zulässig wäre, den abgeschlossenen Vertrag (ohne seine Optionen, sondern der nackte gebuchte Vertrag und vertraglich festgehaltenes) ohne wichtigen Grund zu kündigen.


    Beispiel:


    Hiermit vereinbaren beide Parteien einen Vertrag zu folgenden Bedingungen...
    24 Monate Laufzeit, Telefonie Flat in alle Netze, 20 GB Daten pro Monat zu 20 EUR im Monat. Unterschrift.


    Wenn nun der Anbieter die 20 GB kündigen will, MUSS er einen wichtigen Grund vorlegen, denn es war Vertragsinhalt und vereinbart.


    Anderes Beispiel:


    Hiermit vereinbaren beide Parteien einen Vertrag zu folgenden Bedingungen...
    30 Tage Laufzeit, Telefonie 9 ct., Daten 24ct./MB pro Monat zu 0 EUR.
    "Zusätzlich" ist der Kunde berechtigt, folgende Optionen zu buchen zu 10 EUR für 30 Tage. Urlaubspaket... Unterschrift.


    Wenn nun der Anbieter das Urlaubspaket kündigt, hat er eine Zusatzdienstleistung gekündigt. Der Kunde kann nun außerordentlich auch seinen Hauptvertrag zu diesem Tag des Wegfalls beenden, ohne eine Frist einhalten zu müssen.


    Genau das gleiche war damals bei den Tarifhaus und Free Optionen der Fall. Da hast du dich auch schon fälschlicherweise gegen gesprochen. Es entspricht jedoch nicht der juristischen Auffassung.


    Der Klageweg bleibt jeden offen, sofern jemand dieses von einem Richter noch einmal hören möchte :D

    Zitat

    Original geschrieben von mario.meininger
    Eine Datenoption ist keine Zusatzleistung im Sinne dieser AGB. Lies nochmals was du da zitierst, gab es für die IP+ jemals eine Extrarechnung, extra Leistungsbeschreibung oder extra Preisliste? Nein, die Datenoption war und ist neben Preise für SMS und Sprache aufgeführt. Es ist keine Premiumrufnummer oder App-Store eines Drittanbieters, es wurde als Leistung immer direkt von EPS erbracht.


    Optionen sind Zusatzleistungen im rechtlichen Sinne.
    Aktuell in den AGB bei o2 so zu lesen:


    8.7
    Kündigt Telefónica Germany eine gleichzeitig mit Abschluss dieses
    Mobilfunkvertrages vereinbarte zusätzliche Option die allein in der
    besonderen Tarifierung von Leistungen besteht (z.B. Flatrate/Pack) und
    deren Vertragslaufzeit kürzer ist, als die Laufzeit dieses Mobilfunkvertrages, ist der Kunde seinerseits berechtigt, diesen Mobilfunkvertrag ohne
    Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Beendigung der Zusatzdienstleistung zu kündigen.


    Das war noch nie anders.


    Eine Option ist ein "zusätzliches Leistungsangebot" das vom Kunden gebucht werden kann, nicht aber laut Vertrag MUSS!
    Daher zusätzlich.


    Was haben hier nur einige für eine Rechtsauffassung.


    Und selbstverständlich gab es eine seperate Vereinbarung:
    30 Tage für 50GB zu 10€ im Voraus. Punkt. Mehr bedarf es auch nicht.

    Zunächst einmal:


    2.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ausdrücklich unberührt.


    Es wurde keinem gekündigt! Daher zieht diese Klausel nicht.


    Weiter:
    Zusatzdienstleistungen
    4.1 Für „BASE GO“ Zusatzdienstleistungen oder Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6, die EPS erbringt, gelten
    separate Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit ggf. abwei-
    chenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer „BASE GO“ Zusatzdienst-
    leistung zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen
    den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses „BASE GO“ Mobilfunkvertrags.


    Eine Option ist eine Zusatzleistung. Diese hatte eine MVLZ von einem Monat (30 Tage mit Vorabzahlung). Eine seperate Laufzeit wurde nicht vereinbart als die Optionsleistung mit Zahlung hergibt.


    Somit kommt mir bitte nicht mit dem AGB gespinne, es ist klar gedruckt meiner Auffassung nach.


    Das einzige was nun möglich wäre, ist diesen Vertrag zum 01.06. von Kundensicht zu kündigen, selbst wenn es eine Laufzeit gäbe.
    Das möchte hier aber wohl keiner erreichen.


    Kurzform:
    Der Prepaid Vertrag wird NICHT gekündigt
    Es wird eine Zusatzdienstleistung/Option gekündigt
    Kunde ist nun berechtigt gesamten Vertrag mit Wirkung des Wegfalls am 01.06. außerordentlich zu kündigen = wichtiger Grund ist nun aus Kundensicht erreicht.


    Der prepaid Vertrag bleibt von obiger Aktion aus Anbietersicht unberührt.

    Nochmals:


    Wer fordert MUSS klagen! Der nette Herr vom Bund hat es doch geschrieben: "zivilrechtliche Schritte".
    Kein Widerspruch, keine schriftliche Korrespondenz. Damit bringt ihr die Fliegen auf dem Schreibtisch zum zittern aber keinen Kundenbetreuer, erst recht niemanden aus der Rechtsabteilung.


    Wer wirklich "Zeit" und somit auch kosten, denn Zeit kostet, sparen will, der klagt. Kein anderer Weg führt daran vorbei.
    Nochmal, das ist hier keine Bußgeldstelle!!! Widerspruch im Vertragsrecht???... Selten so gelacht! Einen "BESCHEID" widerspreche ich, aber keine Kündigung. Hier geht man andere Wege, wie aufgezeigt.


    Man hat gekündigt und darf auf keine Kulanz hoffen. Wer sich nun benachteiligt fühlt sollte klagen. Wer nicht, nimmt es sportlich und dankt für die schöne Zeit. Der Franky sollte den Usern hier nicht unnötig Hoffnung machen. Das ist astreines "BLÖD" Zeitung Niveau.


    Die Messingschilder krümmen sich vor lachen... ;-)