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Original geschrieben von HDTV
Eigentlich müsste man ja erwarten können, daß diejenigen eine buchbare 50 GB Datenoption in ihrem Kundencenter zu sehen bekommen.
Wie denn, wenn nicht mal die oberste Etage diese Option überhaupt kennt
<<< leider kein Scherz. Bis hier der Aufschrei überall groß wurde, erlangten Sie erst Kenntnis davon. Das muss man sich mal vorstellen... :flop:
Mittlerweile kennen sie es und ich ahne schlimmes (Stichwort Free TH).
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Original geschrieben von mario.meininger
Jemand hat geschrieben, sie überleben nur, weil sie alles so billig anbieten. In manchen Fällen zu billig.
Eine wahre Geschichte :top:
Ein billigster Premiumanbieter 
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Original geschrieben von 0676
Nur lässt man Lastschriften ja nicht ohne Vorabankündigung platzen. Die schriftliche Reklamation wäre ausreichend gewesen - viele Leute reagieren dann über, ziehen die LS zurück und wundern sich dann über Inkassoverfahren...
Der korrekte Weg ist ausschließlich die schriftliche Reklamation des Rechnungspostens und dann die Klärung durch die Fachabteilung.
In deinem Fall war der Rükzug der LS nicht korrekt - ihr hättet mindestens die unstrittigen Beträge im gleichen Zug überweisen müssen. Somit ist ein Inkassoverfahren gerechtfertigt, so hart das klingt.
Hmm, wohl einiges überlesen
Bitte noch einmal versuchen 
Aber mal davon ab geht es hier einfach darum in was für Situationen Menschen kommen können, wenn es nicht funktioniert wie es sollte. All dieses wäre von vorne herein vermeidbar, wenn Oma Lieschen den Anbieter gleich erreicht hätte!
Was hier korrekt ist, im Recht ist oder Unrecht ist doch erstmal egal.
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Das schlimme ist ja, dass ich in meinem Bekanntenkreis ein älteres Ehepaar kenne, die riesige Rechnungsprobleme mit o2 klären wollten. Der Anbieter buchte dem Rentner Ehepaar einfach die dreifache Grundgebühr ab. Bei entsprechend mickrigere Rente ein Drama. So versuchten sie den Anbieter zu kontaktieren um es zu klären...
Jetzt kommt es...
"Nur wie?" fragte sich Oma Lieschen und war ganz verzweifelt. Chat Kontakt ist ihr zu Science Fiktion, die Telefonnummern auf alten Anschreiben gehen nicht mehr oder es ist einfach kein durchkommen in der Hotline. Opa Reinhold war außer sich und musste doch auf sein Blutdruck aufpassen. So hat man also einfach die Lastschriften zurückgehen, alles schriftlich festgehalten und dem Anbieter zukommen lassen und den richtigen Betrag wieder überwiesen. Was folgte: Inkasso, Mahnbescheid, Widerspruch, Klage, Gericht... Ende offen....
Und das alles nur weil man den Anbieter einfach nicht erreichen kann und auf Post gar nicht erst geantwortet wird.
Der Anbieter gehört langsam durch die BNetzA gegängelt. Sowas darf nicht sein in meinen Augen...
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Original geschrieben von matsusaka
o2 darf ja gerne kündigen. dem kunden steht aber das recht zu, die option danach erneut zu buchen. das sieht o2 offensichtlich rechtlich genauso. sonst würde die "o2 Free Block" option keinen sinn ergeben. das recht zur neubuchung wird dem kunden allein durch die "o2 Free Blocker" option genommen. die "o2 Free Blocker" option ist aber weder vertragsbestandteil, noch haben die kunden die option gebucht.
Der o2 free blocker wäre auch aus meiner Sicht angreifbar.
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Original geschrieben von lord32
wieso kann ich die O2 Free Option wieder buchen? Ich dachte die wäre bei Tarifhaus gestrichen worden?
Es zählt nicht bei o2 was einem angezeigt wird... Das kennen wir doch schon.
Die Buchung führt nicht zum Erfolg! Egal was einem angezeigt wird.
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Original geschrieben von matsusaka
wie gesagt, das ist weit jenseits von fragwürdig. erst durch lockangebote ködern, dann durch vertragswidriges verhalten in langzeitverträge drängen. wenn das nicht wettbewerbswidrig ist, was dann? schöner fall für den verbraucherschutz ...
Die Option wurde "ordentlich" nach einem Monat gekündigt.
Bitte wofür den Verbraucherschutz?
Ich sehe hier kein widriges Verhalten im
- Vertragsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Verbraucherrecht
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Ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt.
Richtigerweise meine ich natürlich "in einen höherwertigen Tarif".
Das ist quasi jeder Laufzeittarif von einem Flex.
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Original geschrieben von blackrider45
vodafrank
Fällt eine Tarifwechselgebühr an?
Es ist eine Vertragsverlängerung und kein Tarifwechsel (innerhalb einer Laufzeit). Also nein!
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Original geschrieben von is school - man
Quelle: Die neue O2 Message+Call App
Hat jemand mit einem Tarifhaus-Vertrag das schon einmal ausprobieren können?
Oder sind wir als Tarifhäusler da gleich auch schon ausgeschlossen?
Weiter heißt es in dem Text im O2-blog:
Ist die Freischaltung für Multicard-Nutzer inzwischen erfolgt? Falls nicht, gibt es schon eine diesbezügliche Ankündigung von O2?
Ich bin zwar zur Zeit im Ausland und könnte dieses Feature hervorragend einsetzen, aber mein aktueller Vertrag ist von mobilcom-debitel, so dass mir im Playstore noch nicht einmal der Zugriff auf diese App möglich ist.
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Habe es probiert, geht nicht bei mir.