ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von g-pole
Hab hier seit Jahren nur gelesen und nicht mitgeschrieben, aber bei sowas...
Ich spare mir das mit der Moral, ich zitiere:
§ 263a
Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Obs tatsächlich vorliegt kann nur ein Gericht entscheiden. Zureichende Anhaltspunkt für einen Anfangsverdacht sind jedenfalls gegeben.
Mein Gott.... ist das jetzt echt dein Ernst?
Na gut, dann widerrufe ich den Vertrag gesetzlich konform und bestelle ihn vergünstigt neu :-).
Danke für deine Belehrungen (die dem Anbieter in jedem Fall teurer kommt). Aber dank deiner Rechtslehre sollte man es wohl so machen um auf Nummer sicher zu gehen :top: